Mittwoch, 13. August 2025, 01:42 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.


Tutti

unregistriert

46

Mittwoch, 6. August 2003, 19:20

Zitat

Original von Steven

Zitat

Original von Mausel
Und was soll uns das Bild in deinen Augen sagen, lara?
Man es gibt auch noch bescheuerte Posts. Ich check den Sinn in deinem überhaupt net. :rolleyes:



der sinn liegt in der rituellen achsel und beinhaarrasur die in unreren breitengraden üblich isch. :))



lool steven wie immer geile Kommentare am Start :D
Ne aber cihdenke mal du wirst vor Gericht erfahren, was der bekommt. Ich glaub hier hat niemand die Kompetenz, um ier was zu sagen. Denn man hört ja nur aus einer Sicht die Story und ich glaub kaum, dass die Leute, ok abgesehen von Falk, er studiert ja jura, sich im Recht so gut auskennen
  • Zum Seitenanfang

O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 250

Bike: GSF 1200S

47

Mittwoch, 6. August 2003, 20:49

@tutti: na gut, war ja noch nie vor gericht ( ausser das eine mal mit der klasse ) , wird schon nix dramatisches sein :-)
  • Zum Seitenanfang

webkid

unregistriert

48

Mittwoch, 6. August 2003, 22:12

Zitat

Original von orgasme
@webkid: wenn du mit einer (schuß-)waffe ne körperverletzung begehst ists immer ne schwere körperverletzung.


stimmt nicht. guck' doch im stgb nach, wenn du es nicht glaubst.
  • Zum Seitenanfang

lara_selvina

unregistriert

49

Donnerstag, 7. August 2003, 13:44

doch das stimmt, es hängt nicht nur von der art ab wie er verletzt ist sondern auch womit er verletzt ist.

so ist es nicht nur eine gemeinschaftliche körperverletztung wenn man mit zb. zu 2 auf jemanden einschlägt snder gmeintschaftliche schwere körperverletztung, weil die auswirkungen ganz anders sein können
  • Zum Seitenanfang

webkid

unregistriert

50

Donnerstag, 7. August 2003, 14:20

Dann gib mir bitte eine Quelle zu dieser Behauptung.

Hier mal meine Gegenquelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__226.html
  • Zum Seitenanfang

lara_selvina

unregistriert

51

Donnerstag, 7. August 2003, 15:44

erfahrung
  • Zum Seitenanfang

lara_selvina

unregistriert

52

Donnerstag, 7. August 2003, 15:47

das ist doch schick schnack was da steht.

ich kenne jemand der wurde auf ner partie mit 17 stichen abgestochen und lag 2 monate im koma, jetzt geht es ihm wieder gut und er hat keine nachtragenden schäden. wenn es jetzt nach deinem text geht wäre das ja eine einfache körperverletzteung und keine schwerer, denn er ist ja nicht dauerhaft geschädigt
  • Zum Seitenanfang

webkid

unregistriert

53

Donnerstag, 7. August 2003, 17:15

17 Stiche = "in erheblicher Weise dauernd entstellt"

Deine Erfahrung kannst du sonstwohin packen, du hast nämlich ganz offentlich - überhaupt keine Ahnung.
  • Zum Seitenanfang

orgasme1

unregistriert

54

Donnerstag, 7. August 2003, 18:35

jo okay webkid, bin ja auch kein jurist. aber wenn du schon so der checker bist und eh schon im stgb nachschaust, hättse auch selbst drauf kommen und einfach 2 paragrafen vorher schaun können (§224 StGB) und hättest so gesehen, dass ich in nem kleinen lapsus schwere KV mit gefährlicher KV verwechselt hab.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »orgasme1« (7. August 2003, 18:35)

  • Zum Seitenanfang

webkid

unregistriert

55

Donnerstag, 7. August 2003, 20:27

tut mir leid, ich bin nicht davon ausgegangen, dass man die beiden verwechseln kann.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 1. Juni 2003

Beiträge: 320

Bike: Dt 125 Sumo

56

Donnerstag, 7. August 2003, 22:12

find es immer wieder lustig wenn lara_seltas und teinacher etwas sagen. Ohne die währe das Talk ja langweilig. Weil die immer was sagen und irgendwelche deppen die das internet total ernst nehmen sich darüber aufregen. Und wieso muss man denn sowas in ein Forum schreiben in dem sich hauptsächlich 16-18 jährige aufhalten. Verdammt geh zu deinem Anwalt du flöte.
kawum :daumen:
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 6. August 2003

Beiträge: 1 050

57

Donnerstag, 7. August 2003, 23:05

egal ihr habs echt nötig

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Primeon« (8. August 2003, 09:32)

  • Zum Seitenanfang

O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 250

Bike: GSF 1200S

58

Montag, 1. Dezember 2003, 18:07

das Urteil...

der Typ wurde zu 9 monaten auf 3 jahre Bewährung verurteilt ( gefährliche Körperverletzung ).

War auch seltendämlich wie der sich in der Verhandlung verhalten hat, seltsamerweise bekam ich nix schriftliches und hab das auch nur über meine kollegin ( die als zeugin da war und bei der 2ten verhandlung als gast drin sass ) erfahren.
  • Zum Seitenanfang

fwmone

unregistriert

59

Montag, 1. Dezember 2003, 18:12

Der Anzeigende/Zeugen/Opfer bekommen nie das urteil schriftlich übersandt.
  • Zum Seitenanfang

O.mus

Super Moderator

Registrierungsdatum: 24. Februar 2003

Beiträge: 13 250

Bike: GSF 1200S

60

Montag, 1. Dezember 2003, 18:22

ich wurde als normaler zeuge geladen obwohl ich anzeige gemacht hab. ( ladung kam per brief )

bei ner verhandlung wo ich angeklagter war kam es als gerichtliche ladung ( gelber umschlag ) und ich hab danach das urteil schriftlich bekommen.. ?
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten