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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

1

Samstag, 27. Dezember 2003, 01:57

Gründung eines Gewerbes

Also es geht drum, ein Gewerbe anzumelden. Ich bin momentan Zivildienstleistender, demnächst wohl Student.

Es gibt ja einen Freibetrag, unter dem man Rechnungen ohne MwSt. ausstellen kann. Liegt bei 17500 € im Jahr so weit ich weiß. Nennt sich dann "Kleinunternehmerregelung".

Hierbei verwirren mich aber ein paar Dinge, die auf mehreren Seiten im Netz beschrieben werden.

1. Was ist der Unterscheid zwischen MwSt. und USt.? Laut Auskunft eines Bekannten quasi das gleiche. Genauer Unterschied? Wohl das gleiche, oder?

2. Was für eine Rechtsform wäre das? GbR wärs ja nicht, da erst ab 2 Personen gründbar. Wie nennt sich dann mein Gewerbe? Kann ich den Namen frei auswählen?

3. Angenommen ich schreib monatlich Rechnungen über 1000 € und kauf Sachen für 1000 € ein. Mir wurde es früher so erklärt, als könne man Umsatz und Ausgaben miteinander verrechnen. Gewinn wäre somit 0 €. Auf was werden Steuern erhoben? Bei Umsatzsteuerbefreiung laut Kleinunternehmerregelung dann 0 €?

3.1 Wenn Kleinunternehmerregelung gewollt außer Kraft gesetzt ist, muss ich dann selbst die 16% USt. auf meinen gesamten Umsatz (auch bei Verlust unterm Strich) abführen? - Dumme Frage, ja, muss ich, weil ich sie ja auf der Rechnung ausweise. :D

4. Ich zahle mir als GF Gehalt aus. Angenommen monatlich 100 €. Einfach vom Umsatz abziehbar? Oder gleich auf Gehalt verzichten und Firmenleistungen privat nutzen (private Tankrechnung von der Firmenkasse zahlen - geht Privatfahrzeug dem Gewerbe zur Verfügung stellen?)

4.1 Einkommenssteuererklärung nur bei Gehalt nötig? Zeitaufwand einer solchen Erklärung ca.?

5. Sind Verkaufsprovisionen auch unter "Umsatz" zu verbuchen?

6. Vorsteuerabzug - Versteh ich nicht. Erklärung bitte, und zwar so dass ichs versteh.

Danke für die Beantwortung dieser Fragen.
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mOOOOOn

***maximalpigmentiert***

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Bike: nix

Wohnort: NBG-Southcoast

2

Samstag, 27. Dezember 2003, 04:25

naja die unternehmensform musst du wohl selbstentscheiden. aber da du darauf abzielst alleine zu wirtschaften, schließen sich ja einige schon mal aus. soweit ich mich erinnere ist auch einmann-gmbh möglich. kommt auch darauf an ob du kleinunternehmer bleiben willst oder vielleicht doch expandieren willst. GmbH Co. KG bringt sowohl steuerliche als auch unternehmerische vorteile wenns um kreditgeber geht...
ganz pauschal gesagt: naja vorsteuer wird bei einkäufen (bzw. aufwendungen) gebucht, umsatzsteuer bei verkäufen (erträgen), der käufer zahlt die VSt also an dich und wird mit der USt verrechnet und dann ans finanzamt weitergeleitet ....

boah shit. ich geb keine garantie darauf, hab schon alles wieder vergessen .... :D
"I've missed more than 9000 shots in my career. I've lost almost 300 games. 26 times, I've been trusted to take the game winning shot and missed. I've failed over and over and over again in my life. And that is why I succeed."

MJ


"You can make a mistake and get caught in a submission, but Chuck made a mistake and he got caught in an ass whoopin'."

QJ
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fwmone

unregistriert

3

Samstag, 27. Dezember 2003, 09:09

RE: Gründung eines Gewerbes

Zitat

Original von TheChris
1. Was ist der Unterscheid zwischen MwSt. und USt.? Laut Auskunft eines Bekannten quasi das gleiche. Genauer Unterschied? Wohl das gleiche, oder?


Es ist definitiv das gleiche. Der Laie bezeichnet es als MwSt, der Jurist/Steuerberater korrekterweise als USt.

Zitat

Original von TheChris
2. Was für eine Rechtsform wäre das? GbR wärs ja nicht, da erst ab 2 Personen gründbar. Wie nennt sich dann mein Gewerbe? Kann ich den Namen frei auswählen?


Du bist zunächst Einzelunternehmer. Der Name eines Unternehmens wird "Firma" genannt. Das dürfen jedoch nur juristische Personen, so beispielsweise ein eingetragener Verein oder eine GmbH. Bei einem Einzelunternehmer ist es zwar erlaubt, einen Eigennamen zu führen. Dieser muss jedoch stets durch den vollen Namen des Unternehmers erweitert werden, also beispielsweise: "TheChris Consulting Christian Korte". Die Namensgebung unterliegt im übrigen grundsätzlich weiteren Regelungen; es darf beispielsweise nicht der Eindruck eines Weltunternehmens bei einem kleinst-EDV-Unternehmen entstehen ("TheChris International Computers" für jemanden, der lediglich ein paar Computer repariert).

Zitat

Original von TheChris
3. Angenommen ich schreib monatlich Rechnungen über 1000 € und kauf Sachen für 1000 € ein. Mir wurde es früher so erklärt, als könne man Umsatz und Ausgaben miteinander verrechnen. Gewinn wäre somit 0 €. Auf was werden Steuern erhoben? Bei Umsatzsteuerbefreiung laut Kleinunternehmerregelung dann 0 €?


Das ist eine schwierige und umfangreiche Materie, die außerdem konstanten Änderungen unterlegen ist. Die Erklärung wäre so richtiger: du kannst verkaufen und berechnest dafür MwSt. Dann kannst du wiederum einkaufen und setzt dann diesen Steuerbetrag wieder ab. Verkaufst du also für netto EUR 1.000,00, muss du noch EUR 160,00 MwSt. auf deiner Rechnung addieren. Wenn du jetzt wieder für brutto EUR 1.160,00 beispielsweise ein Notebook einkaufst, kannst du die beiden gegenrechnen und zahlst nicht mehr die EUR 160,00 MwSt, die du ursprünglich beim Verkauf eingenommen hast. Das Verfahren nennt sich Vorsteuerabzug.

Die Teilnahme ist so geregelt: wenn dein Umsatz im Vorjahr die Grenze vom EUR 17.500,00 nicht überschritten hat und der Umsatz im lfd. Jahr voraussichtlich nicht die EUR 50.000,00 überschreitet, musst du nicht teilnehmen, kannst aber dazu optieren. Das ist z. B. praktisch für kostspielige Unternehmensgründungen.

Du must, je nach Umsatz, bis zu zwölf Umsatzsteuervoranmeldungen (Regelfall: pro Quartal) an das Finanzamt abgeben und dann am Jahresende eine Umsatzsteuererklärung anfertigen.

Das mit dem "Absetzen" ist jedoch ganz und gar nicht einfach. Zunächst kannst du nur Geschäftsausgaben aufrechnen; ich kann bei meinem EDV-Gewerbe also das Notebook absetzen. Absetzen kann ich auch Büroeinrichtung. Nicht absetzen könnte ich jedoch beispielsweise eine Nähmaschine. Schwierig wird es auch bei Kraftfahrzeugen; hier muss über die Nutzung entschieden werden. In vielen Fällen lohnt es gar nicht, dass Fahrzeug in das betriebliche Vermögen hineinzunehmen.

Zitat

Original von TheChris
3.1 Wenn Kleinunternehmerregelung gewollt außer Kraft gesetzt ist, muss ich dann selbst die 16% USt. auf meinen gesamten Umsatz (auch bei Verlust unterm Strich) abführen? - Dumme Frage, ja, muss ich, weil ich sie ja auf der Rechnung ausweise. :D


Ja, musst du. Das ist ein durchlaufender Posten, den du eigentlich gar nicht verwenden darfst, sondern unbedingt abführen musst, sofern du nicht gegenrechnen kannst.

Zitat

Original von TheChris
4. Ich zahle mir als GF Gehalt aus. Angenommen monatlich 100 €. Einfach vom Umsatz abziehbar? Oder gleich auf Gehalt verzichten und Firmenleistungen privat nutzen (private Tankrechnung von der Firmenkasse zahlen - geht Privatfahrzeug dem Gewerbe zur Verfügung stellen?)


Du kannst dir selbst im Einzelunternehmen kein Gehalt auszahlen; das geht nur in einer GmbH. Was du als Gehalt bezeichnest, ist die sog. Privatentnahme; du kannst also beispielsweise jeden Monat das entnehmen, was übrig bleibt. Das ist jedoch nicht abziehbar. Die schwierigste Frage ist die Nutzung des PKW. Ich sag's dir gleich: das einfache Denken der geschäftlichen Fahrzeugnutzung ist grundlegend falsch. Lies dazu http://www.anwaltsinfo.de/Steuerrecht/Vo…_bei__pkw.html.

Zitat

Original von TheChris
4.1 Einkommenssteuererklärung nur bei Gehalt nötig? Zeitaufwand einer solchen Erklärung ca.?


Immer notwendig. Hoch bis sehr hoch, je nach deiner Erfahrung. Vorsicht! Du kannst dich in Teufelsküche bringen, wenn deine Erklärung nicht 100% perfekt ist!!

Zitat

Original von TheChris
5. Sind Verkaufsprovisionen auch unter "Umsatz" zu verbuchen?


Jo.

Zitat

Original von TheChris
6. Vorsteuerabzug - Versteh ich nicht. Erklärung bitte, und zwar so dass ichs versteh.


"Ausgangsleistungen sind alle Leistungen, die der Unternehmer selbst an einen Dritten gegen Entgelt erbringt. Hierbei kann es sich z.B. um den Verkauf von Ware und um Dienstleistungen handeln. Der Unternehmer stellt dem Abnehmer für steuerpflichtige Leistungen Umsatzsteuer in Rechnung.

Eingangsleistungen sind alle Leistungen, die der Unternehmer für sein Unternehmen erhält. Hierbei kann es sich z.B. um Wareneinkäufe und um bezogene Dienstleistungen handeln. Werden diese Leistungen von einem anderen Unrternehmer erbracht, kann der empfangende Unternehmer die ihm dafür in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.

In der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. in der Umsatzsteuerjahreserklärung wird die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abgezogen. Der verbleibende Umsatzsteuerbetrag (=Zahllast) ist an das Finanzamt abzuführen. Ist der Vorsteuerbetrag höher als die Umsatzsteuer, erstattet das Finanzamt - nach Prüfung - den übersteigenden Betrag."
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fwmone

unregistriert

4

Samstag, 27. Dezember 2003, 09:24

Zitat

Original von mOOOOOn
naja die unternehmensform musst du wohl selbstentscheiden. aber da du darauf abzielst alleine zu wirtschaften, schließen sich ja einige schon mal aus. soweit ich mich erinnere ist auch einmann-gmbh möglich. kommt auch darauf an ob du kleinunternehmer bleiben willst oder vielleicht doch expandieren willst. GmbH Co. KG bringt sowohl steuerliche als auch unternehmerische vorteile wenns um kreditgeber geht...


GmbH erfordert bei Gründung EUR 25.000,00 Mindesthaftungskapital. Davon müssen mindestens EUR 12.500,00 in Geld abgeführt, der Rest kann in Sachwerten eingelegt werden. Eine Einmann-GmbH ist möglich.

Die GmbH & Co. KG ist, wie der Name (Ges. m. beschr. Haftung & Companion Kommanditistengesellschaft) schon sagt, nicht allein durchführbar. Warum speziell diese Gesellschaftsform Vorteile bringen soll, ist mir unklar. Sie tut es nämlich schlichtweg nicht - es kommt wiederum auf den Unternehmenswert und in diesem Fall auch auf den finanziellen Stand der Kommanditisten an. Einer GmbH mit EUR 25.000 Haftungskapital wird niemand einen Millionenkredit geben. Steuerliche Vorteile kann eine GmbH schon haben; dafür ist die Bilanzierung jedoch enorm kompliziert. Der größte Vorteil der GmbH ist die Haftungsbegrenzung. Als Einzelunternehmer haftet man mit seinem ganzen Privatvermögen, die GmbH hingegen geht in die Insolvenz und hat fertig (vereinfacht gesagt).
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TheChris

Administrator

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Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

5

Samstag, 27. Dezember 2003, 10:50

gut, das hat sich jetzt alles geklärt. wäre es illegal ein solches einzelunternehmen zu gründen, dann die kleinunternehmerregelung weg zu optieren, dann für 10000 € was einzukaufen (z.b. gesamtes startkapital). dann allerdings nie etwas arbeiten, die USt. zurückfordern, und das Gewerbe dann aufzulösen?

Dann könnt ich was kaufen und die 16% sparen :D
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SuperSamuel

unregistriert

6

Samstag, 27. Dezember 2003, 10:53

also alles sehr schön erklärt falk, muss man schon sagen
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fwmone

unregistriert

7

Samstag, 27. Dezember 2003, 16:21

@ Supersamuel: danke ;-)

Zitat

Original von TheChris
gut, das hat sich jetzt alles geklärt. wäre es illegal ein solches einzelunternehmen zu gründen, dann die kleinunternehmerregelung weg zu optieren, dann für 10000 € was einzukaufen (z.b. gesamtes startkapital). dann allerdings nie etwas arbeiten, die USt. zurückfordern, und das Gewerbe dann aufzulösen?


Ja, wäre es. Und auffällig obendrein: das FA ist jedem auf der Spur; früher oder später werden solche Sachen aufgedeckt.
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mOOOOOn

***maximalpigmentiert***

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Bike: nix

Wohnort: NBG-Southcoast

8

Sonntag, 28. Dezember 2003, 03:48

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von mOOOOOn
naja die unternehmensform musst du wohl selbstentscheiden. aber da du darauf abzielst alleine zu wirtschaften, schließen sich ja einige schon mal aus. soweit ich mich erinnere ist auch einmann-gmbh möglich. kommt auch darauf an ob du kleinunternehmer bleiben willst oder vielleicht doch expandieren willst. GmbH Co. KG bringt sowohl steuerliche als auch unternehmerische vorteile wenns um kreditgeber geht...


GmbH erfordert bei Gründung EUR 25.000,00 Mindesthaftungskapital. Davon müssen mindestens EUR 12.500,00 in Geld abgeführt, der Rest kann in Sachwerten eingelegt werden. Eine Einmann-GmbH ist möglich.

Die GmbH & Co. KG ist, wie der Name (Ges. m. beschr. Haftung & Companion Kommanditistengesellschaft) schon sagt, nicht allein durchführbar. Warum speziell diese Gesellschaftsform Vorteile bringen soll, ist mir unklar. Sie tut es nämlich schlichtweg nicht - es kommt wiederum auf den Unternehmenswert und in diesem Fall auch auf den finanziellen Stand der Kommanditisten an. Einer GmbH mit EUR 25.000 Haftungskapital wird niemand einen Millionenkredit geben. Steuerliche Vorteile kann eine GmbH schon haben; dafür ist die Bilanzierung jedoch enorm kompliziert. Der größte Vorteil der GmbH ist die Haftungsbegrenzung. Als Einzelunternehmer haftet man mit seinem ganzen Privatvermögen, die GmbH hingegen geht in die Insolvenz und hat fertig (vereinfacht gesagt).


warum die gmbh co kg vorteile bringt ist da man eben kreditgeber herbeiziehen kann die auch nur kreditgeber bleiben (ohne größeres mitsprache recht). und bei dieser gesellschaftsform handelt es sich bei der komplettten gmbh um den komplementär, welcher ja eigentlich mit seinem privatkapital mithaftet. da der komplementär in diesem fall ja die gmbh ist, fällt dass mit der privaten haftung weg.
das mit den steuerlichen vorteilen ist auch nur von meinem vater übernommen da er sehr lange zeit besitzer einer gmbh& co kg war.

stimmt eine ag erfordert 50 000 € startkapital und eine gmbh 25 000 €. alles schon wieder vergessen....

ich hab ja gesagt ich garantiere für nichts ........ :D
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MJ


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QJ
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Registrierungsdatum: 29. Juni 2003

Beiträge: 212

9

Sonntag, 28. Dezember 2003, 13:57

erstmal: falk, ich bin beeindruckt, war schon dabei in gedanken alles zu sortieren um einen ähnlich langen text zu schreiben, bei dir is ja wirklich alles wichtige drin, bemerkenswert dafür dass du ja eigentlich in teilen net vom fach bist, für den laien gut erklärt und so, kompliment hätt ich net besser machen können.

@chris: deine idee ist ja ganz nett nur bedenkst du nicht, dass du so noch gar kein recht auf VoSt-Abzug hast, allein durch das angemeldete gewerbe bist du umsatzsteuerrechtlich noch kein unternehmer, da du nicht selbstständig, nachhaltig und mit einnahmeerzielungsabsicht tätig wirst (besonders an letzterem mangelt es dir ja offensichtlich sich), vgl. §2 Abs. S.1 &3 UStG, somit ist die USt deiner "Eingangsumsätz" gar nicht als VoSt abziehbar gem §15 Abs.1 S.1 Nr.1 S.1 UStG. Auch die Option auf §19 Abs.2 UStG entfällt bei dir dann mangels Unternehmer-Eigenschaft


edit: noch kurz zwei rechtsgrundlagen nachliefern, die bisher net erwähnt wurden: Wenn Kleinunternehmer und trotzdem USt ausgewiesen (Ausgangsrechngung) -> USt-Schuld n. §14 Abs.2 UStG, die VoSt einfach vom FA zu kassieren is ja wie erwähnt ohnehin nicht so einfach dass die die sofort alles auszahlen was du als VoSt-Guthaben ausweist, müssen nämlich erst zustimmen, §168 S.2 AO.
PS: Falls noch Fragen zum Vost-Abzug bei Kfz sind, stellt sie nur, ich bemüh mich da gerne.
PPS: @falk: Der Vollständigkeit halber: Bei nachgewiesener 10%iger unternehmerischer Nutzung könntest auch du die VoSt (soweit du die Nähmaschine deinem Umen zuordnest) der Nähmaschine abziehen ;)
Der Hundkot bleibt nach dem Abkoten grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, die nicht durch vermischen oder verbinden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird. Der Eigentümer des Grundstücks erlangt also nicht automatisch das Eigentum am Hundekot.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »emsagro« (28. Dezember 2003, 14:14)

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fwmone

unregistriert

10

Sonntag, 28. Dezember 2003, 16:42

Tja ja, die Juristen lernen mehr als ihr so denkt ;-)

Abgesehen davon bin ich schon seit 1997 selbständig und konnte da ziemlich durchwachsene Erfahrungen sammeln.
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