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Registrierungsdatum: 2. April 2002

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Bike: Noch Keins

Wohnort: Bayern (passau)

16

Dienstag, 3. Februar 2004, 20:02

Danke für eure zahlreichen Antworten.

Jetzt haben wir alles mit seinem Vater geregelt.
Anzeige wirds keine geben.
Unsere Haftpflichtversicherung kommt für die Zahnarztkosten auf (belaufen sich im Moment auf 120€). Die haben die fehlenden Stücke mit Keramik nachmodeliert o.ä.

Auf alle Fälle kann jetzt noch unsere Haftpflichtversicherung in Regress gehen und von ihm, bzw. seinen Vater die gezahlen Artzkosten zurückfordern.

Ist mir jetzt eigentlich ziemlich egal ob unsere Haftpflicht in Regress geht oder nicht, Hauptsache es gibt keine Anzeige (auch wenn die Verhandlung postiv für mich verlaufen wäre, ist trotzdem nicht gerade angenhem vor Gericht zu stehen) und ich muss nirgends zahlen.

PS: Der Geschädigte ist noch 17 und hätte zu dem Zeitpunkt (2:20 Uhr Nachts) nicht mehr auf der Party sein dürfen. Das ganze wohl auch noch mit der Einwilligung mit seinem Vater der beim BGS Arbeitet.

Hätte das auch noch eine Bedeutung vor Gericht?
Blutige Küsse, bittere Pillen
Vom Schicksal gefickt und immer 3 Promille
Ich war Teil der Lösung und mein größtes Problem
Ich stand vor mit und konnte mich nicht sehn
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fwmone

unregistriert

17

Dienstag, 3. Februar 2004, 20:04

Zitat

Original von Lois
PS: Der Geschädigte ist noch 17 und hätte zu dem Zeitpunkt (2:20 Uhr Nachts) nicht mehr auf der Party sein dürfen. Das ganze wohl auch noch mit der Einwilligung mit seinem Vater der beim BGS Arbeitet.

Hätte das auch noch eine Bedeutung vor Gericht?


Nein, das ist nicht fallrelevant.
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Registrierungsdatum: 4. Juni 2002

Beiträge: 1 018

Bike: Suzuki RG 125 '00

Wohnort: Freistaat Bayern

18

Dienstag, 3. Februar 2004, 20:41

habs noch nicht so weit gebracht im Gesetz. Bisher hab ich mich erst mit BGB, HGB und AktG beschäftigt, obwohl StGB evtl. bisschen interessanter ist, aber sowas kommt folgedessen nicht in die Schule. Aber ich bin ja noch jung :P

du weißt doch nicht, wieviel Promille er hatte... 2,0 Promille sind schneller erreicht, als man denkt.

edit: hast doch bestimmt schonmal son Alkohol-Selbsttest gemacht in deiner Jurastudium-Laufbahn.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »PsyFly« (3. Februar 2004, 20:43)

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fwmone

unregistriert

19

Dienstag, 3. Februar 2004, 20:45

Zitat

Original von PsyFly
du weißt doch nicht, wieviel Promille er hatte... 2,0 Promille sind schneller erreicht, als man denkt.

edit: hast doch bestimmt schonmal son Alkohol-Selbsttest gemacht in deiner Jurastudium-Laufbahn.


Mag sein, aber 2 Promille sind trotzdem vergleichsweise viel. Außerdem hebt es die Schuld nicht auf, sondert mindert nur die Strafe.

Habe noch keinen Alko-Selbsttest gemacht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (3. Februar 2004, 20:47)

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Registrierungsdatum: 2. März 2002

Beiträge: 1 756

Wohnort: Bayern

20

Dienstag, 3. Februar 2004, 23:41

Warscheinlich wird die Strafe gemildert aber dafür muß man sich in psychologische Behandlung begeben wegen Alkoholsucht....Beim Trunkenheitsfahrten wird man doch ab (ich glaube) 1,6 Promille als "Alkoholkrank" angesehen oder?
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fwmone

unregistriert

21

Mittwoch, 4. Februar 2004, 04:40

Zitat

Original von Zamar
Warscheinlich wird die Strafe gemildert aber dafür muß man sich in psychologische Behandlung begeben wegen Alkoholsucht....Beim Trunkenheitsfahrten wird man doch ab (ich glaube) 1,6 Promille als "Alkoholkrank" angesehen oder?


Nein, wieso müssen? Wenn ich einmal total betrunken eine Straftat begehe, muss ich ja nicht alkoholkrank sein. Ich schrieb es ja: ab 2.0 Promille wird die Strafe gemildert, weil Teilunzurechnungsfähigkeit, ab 3.0 Promille schuldloses Handeln (wobei es da auch wieder Spezialfälle gibt, actio libera in causa wäre einer davon).

Ab 1.6 Promille muss man nach einer Trunkenheitsfahrt zumindest definitiv zur MPU.
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