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Matthias

unregistriert

1

Mittwoch, 11. Februar 2004, 18:45

Und alles wegen 38,12€...

lol gebt euch das mal:

http://www.elliott-waves.de/forum/Geblit…iemandsland.pdf

Ist eben ein "bißchen" länger. Aber lustig wie der Typ mit Paragraphen um sich wirft. Stell mir grad vor ob Falk auch so auf so einen Bußgeldbescheid reagiert hätte :P
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fwmone

unregistriert

2

Mittwoch, 11. Februar 2004, 19:22

RE: Und alles wegen 38,12€...

Zitat

Original von Matthias
lol gebt euch das mal:

http://www.elliott-waves.de/forum/Geblit…iemandsland.pdf

Ist eben ein "bißchen" länger. Aber lustig wie der Typ mit Paragraphen um sich wirft. Stell mir grad vor ob Falk auch so auf so einen Bußgeldbescheid reagiert hätte :P


Unwahrscheinlich. Und zwar deshalb, weil viele Ausführungen schlicht und ergreifend falsch sind.
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Kwailo

unregistriert

3

Mittwoch, 11. Februar 2004, 19:27

*lol*


Provozierend. Ob er wohl recht hat ? Oder ob die Richter nur genervt waren ? *g*
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fwmone

unregistriert

4

Mittwoch, 11. Februar 2004, 19:30

Zitat

Original von Kwailo
*lol*


Provozierend. Ob er wohl recht hat ? Oder ob die Richter nur genervt waren ? *g*


Er hat nicht recht. Er führt lediglich im Studium kurz angerissene Diskussionen aus, ohne aber das herrschend vertretene Ergebnis zu nennen.
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Cool-T

*DJ@work*

Registrierungsdatum: 1. Oktober 2003

Beiträge: 1 376

Bike: Eos

Wohnort: L.A.

5

Mittwoch, 11. Februar 2004, 19:33

lOl also probieren geht über studieren :D

Zitat

Original von Öli
(ist haftpflicht eigentlich ne pflicht-versicherung?)
dicke fi***n ist wie mofa fahren. es macht nur so lange spaß, bis man dabei von freunden gesehen wird.
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Kwailo

unregistriert

6

Mittwoch, 11. Februar 2004, 19:40

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Kwailo
*lol*


Provozierend. Ob er wohl recht hat ? Oder ob die Richter nur genervt waren ? *g*


Er hat nicht recht. Er führt lediglich im Studium kurz angerissene Diskussionen aus, ohne aber das herrschend vertretene Ergebnis zu nennen.





Das du nennen kannst ?
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fwmone

unregistriert

7

Mittwoch, 11. Februar 2004, 20:23

Zitat

Original von Kwailo

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Kwailo
*lol*


Provozierend. Ob er wohl recht hat ? Oder ob die Richter nur genervt waren ? *g*


Er hat nicht recht. Er führt lediglich im Studium kurz angerissene Diskussionen aus, ohne aber das herrschend vertretene Ergebnis zu nennen.


Das du nennen kannst ?


Das GG wurde vom Volk in zwei verschiedenen, demokratisch durchgeführten Wahlen anerkannt. Es ist deshalb nicht Gewohnheitsrecht.
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

8

Mittwoch, 11. Februar 2004, 22:04

er schreibt da, das GG wäre seit 1990 außer kraft gesetzt. das kann ja wohl irgendwie net stimmen :D
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Registrierungsdatum: 29. Juni 2003

Beiträge: 212

9

Mittwoch, 11. Februar 2004, 23:01

und schlechter stil ist es auch, der vergisst stellenweise die rechtsgrundlagen und formuliert wie ein schulaufsatz kein guter entscheidungstiel.... ts ts ts - schwutte lol
Der Hundkot bleibt nach dem Abkoten grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, die nicht durch vermischen oder verbinden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird. Der Eigentümer des Grundstücks erlangt also nicht automatisch das Eigentum am Hundekot.
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Registrierungsdatum: 11. November 2001

Beiträge: 1 010

Bike: Kawasaki ZXR 400

Wohnort: 22045 HH

10

Donnerstag, 12. Februar 2004, 16:58

hmm, ob das auch hier bei mir klappt? Glaube aber nicht weil, ich nicht in seinem Dorf wohne!

Aber wegen sonem bisschen scheiß!

schö
Schließ mich LOrd-Frittchen nur an Scheiß KMX
Sachs ZZ verkauft.
Mito auch verkauft!
Jetzt OPEL

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hinni

unregistriert

11

Donnerstag, 12. Februar 2004, 17:18

ich frage mich, wieso der das etz net zahlen muss, nur weil der so nen bullshit schreibt .
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Registrierungsdatum: 30. September 2001

Beiträge: 249

Bike: v-rod turbo mit mindestens 300ps, E 320

Wohnort: aus Mama (hoff ich doch)

12

Donnerstag, 12. Februar 2004, 20:20

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Kwailo

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Kwailo
*lol*


Provozierend. Ob er wohl recht hat ? Oder ob die Richter nur genervt waren ? *g*


Er hat nicht recht. Er führt lediglich im Studium kurz angerissene Diskussionen aus, ohne aber das herrschend vertretene Ergebnis zu nennen.


Das du nennen kannst ?


Das GG wurde vom Volk in zwei verschiedenen, demokratisch durchgeführten Wahlen anerkannt. Es ist deshalb nicht Gewohnheitsrecht.


Würde mich mal interessieren durch welche Wahlen das (NACH 1990) GG durch das Volk anerkannt wurde???

Im Prinzip stimmen die Sachen, die ich bisher nachgeschaut habe, muss morgen mal in der Schule n bisschen stöbern, das interessiert mich jetzt echt mal.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB § 328 Absatz 2. Nr.3)
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fwmone

unregistriert

13

Donnerstag, 12. Februar 2004, 20:49

Zitat

Original von TDR Freak

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Kwailo

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Kwailo
*lol*


Provozierend. Ob er wohl recht hat ? Oder ob die Richter nur genervt waren ? *g*


Er hat nicht recht. Er führt lediglich im Studium kurz angerissene Diskussionen aus, ohne aber das herrschend vertretene Ergebnis zu nennen.


Das du nennen kannst ?


Das GG wurde vom Volk in zwei verschiedenen, demokratisch durchgeführten Wahlen anerkannt. Es ist deshalb nicht Gewohnheitsrecht.


Würde mich mal interessieren durch welche Wahlen das (NACH 1990) GG durch das Volk anerkannt wurde???

Im Prinzip stimmen die Sachen, die ich bisher nachgeschaut habe, muss morgen mal in der Schule n bisschen stöbern, das interessiert mich jetzt echt mal.


Erste Bundestagswahl nach Wiedervereinigung.
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Registrierungsdatum: 30. September 2001

Beiträge: 249

Bike: v-rod turbo mit mindestens 300ps, E 320

Wohnort: aus Mama (hoff ich doch)

14

Donnerstag, 12. Februar 2004, 21:14

dacht ich mir schon, aber
1. warum in 2 wahlen? wenn alle bundestagswahlen dazuzählen eher 3.

2. kann beim volk davon ausgegangen werden, dass es bewusst das GG akzeptiert?
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB § 328 Absatz 2. Nr.3)
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fwmone

unregistriert

15

Donnerstag, 12. Februar 2004, 21:20

Zitat

Original von TDR Freak
dacht ich mir schon, aber
1. warum in 2 wahlen? wenn alle bundestagswahlen dazuzählen eher 3.

2. kann beim volk davon ausgegangen werden, dass es bewusst das GG akzeptiert?


ad 1.) Nein, nur die jeweils erste Wahl nach dem "neuen" GG

ad 2.) Zumindest durch die Wahl, ja.
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