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16

Freitag, 13. Februar 2004, 11:50

Hab mich mal schlau gemacht.

Durch die Wahl nach der Einigung wurde das GG nicht anerkannt, weil durch keine Bundestagswahl das GG anerkannt wird.

Nach der Wiedervereinigung hätte ein neues, entgültiges GG entworfen werden müssen, was dann dem Volk in einer gesonderten Abstimmung hätte vorgelegt werden müssen, was bis heute nich passiert ist.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB § 328 Absatz 2. Nr.3)
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fwmone

unregistriert

17

Freitag, 13. Februar 2004, 12:13

Zitat

Original von TDR Freak
Hab mich mal schlau gemacht.

Durch die Wahl nach der Einigung wurde das GG nicht anerkannt, weil durch keine Bundestagswahl das GG anerkannt wird.

Nach der Wiedervereinigung hätte ein neues, entgültiges GG entworfen werden müssen, was dann dem Volk in einer gesonderten Abstimmung hätte vorgelegt werden müssen, was bis heute nich passiert ist.


Das ist EINE Ansicht, aber eben nicht die herrschende.

Wenn dem nicht so wäre, hätte das GG nie gegolten.
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18

Freitag, 13. Februar 2004, 12:43

wenn er in diesem sinne darauf besteht, dass er kein deutscher ist wegen perso und und und...steht ja alles im Biref, dann soll er auch auf jegliche Mittel verzichten, die einen deutschen Bundesbürger vergütet werden......
Sommer.......düdüdüdüdüdüdüdü..ohhhh...Sommer Sommer
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Wohnort: aus Mama (hoff ich doch)

19

Freitag, 13. Februar 2004, 16:59

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von TDR Freak
Hab mich mal schlau gemacht.

Durch die Wahl nach der Einigung wurde das GG nicht anerkannt, weil durch keine Bundestagswahl das GG anerkannt wird.

Nach der Wiedervereinigung hätte ein neues, entgültiges GG entworfen werden müssen, was dann dem Volk in einer gesonderten Abstimmung hätte vorgelegt werden müssen, was bis heute nich passiert ist.


Das ist EINE Ansicht, aber eben nicht die herrschende.

Wenn dem nicht so wäre, hätte das GG nie gegolten.


Wenn was nicht so wäre hätte das GG nie gegolten?
Das GG von 1949 war ja von Anfang an nur als Übergangslösung bis zu Wiedervereinigung gedacht.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB § 328 Absatz 2. Nr.3)
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