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Registrierungsdatum: 30. September 2001

Beiträge: 249

Bike: v-rod turbo mit mindestens 300ps, E 320

Wohnort: aus Mama (hoff ich doch)

16

Montag, 1. März 2004, 18:39

Toll!!!

jetzt belasten alle faulen Arschlöcher, die sich für zu fein für n Zivildienst halten und zu weich zum Wehrdienst sind die Gerichte oder was?

Vorschlag:

Alle Klagen abweisen, Kläger doppelt so lange Wehr-/Ersatzdienst leisten lassen. :daumen:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB § 328 Absatz 2. Nr.3)
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O.mus

Super Moderator

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Beiträge: 13 250

Bike: GSF 1200S

17

Montag, 1. März 2004, 18:40

Zitat

Original von TDR Freak
Toll!!!

jetzt belasten alle faulen Arschlöcher, die sich für zu fein für n Zivildienst halten und zu weich zum Wehrdienst sind die Gerichte oder was?

Vorschlag:

Alle Klagen abweisen, Kläger doppelt so lange Wehr-/Ersatzdienst leisten lassen. :daumen:


bist du böse ;)

aber so ähnlich kann mans auch formulieren *g*
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Registrierungsdatum: 29. Juni 2003

Beiträge: 212

18

Montag, 1. März 2004, 18:55

*lol* irgendn bauer musst ja wieder kommen


prinzipiell bin ich ja eigentlich schon immer 100%ig für die abschaffung der wehrpflicht. allerdings seh ich es mittlerweile so bzw. ähnlich wie tutti. sagen wir mal so, zumindest in nächster zukunft wäre ich ganz glücklich drüber wenn unser bundeshaushalt den wegfall des zivildienstes nicht verkraften müsste (man muss hier an dieser stelle mal darauf hinweisen, dass die soldaten ruhig unbeachtet bleiben können. schließlich entlastet jeder zivi durch sein wirken als billige arbeitskraft schon ziemlich direkt die öffentlichen kassen wohingegen der soldat ja letztendlich fürs kriechen durchs gras und rumballern bezahlt wird, was für den staat ja keine spürbare gegenleistung im wirtschaftlichen sinn darstellt). allerdings muss man sich auch erstmal genauer anschauen wie man die kosten durch besetzung der offenen stellen durch langzeit-arbeitslose o.ä. wie angedacht drücken könnte.
Der Hundkot bleibt nach dem Abkoten grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, die nicht durch vermischen oder verbinden wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird. Der Eigentümer des Grundstücks erlangt also nicht automatisch das Eigentum am Hundekot.
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