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Registrierungsdatum: 7. November 2003

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1

Mittwoch, 24. März 2004, 10:11

Vorläufiger Führerschein

Hallo.

Hab eben Prüfung bestanden für B und hab nun so ne "Prüfungsbestätigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde"

2 Fragen:

1) Was hab ich von dem Teil?
2) Vorläufiger Führerschein gilt ja nich im Ausland ... bringts was wenn ich nen internationalen Führerschein krieg? Muss in den Ferien in AT und Italien rumfahren.
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kleiner_purzel

unregistriert

2

Mittwoch, 24. März 2004, 12:14

RE: Vorläufiger Führerschein

Zitat

Original von sto
Hallo.

Hab eben Prüfung bestanden für B und hab nun so ne "Prüfungsbestätigung zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde"

2 Fragen:

1) Was hab ich von dem Teil?
2) Vorläufiger Führerschein gilt ja nich im Ausland ... bringts was wenn ich nen internationalen Führerschein krieg? Muss in den Ferien in AT und Italien rumfahren.


na der bedeutet, dass die deine plastik karte noch nicht fertig haben, sprich du musst dann zum meldeamt und den abholen, wenn er fertig ist.
einen internationalen führerschein kannst du auch beim meldeamt beantragen, kostet sowas um 20 euros, ist ein jahr lang gültig.
der bringt dir aber in der eu keinen vorteil, da die checkkarte bereits europastandartisiert ist. frag halt den verkehrspolizisten deines vertrauens^^
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Wallimar

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3

Mittwoch, 24. März 2004, 12:16

Das was du hast ist noch kein Führerschein. Das ist nur die Prüfungsbestätigung. Damit musst du zur Führerscheinstelle und da bekommst du dann entweder deinen Plastik-Führerschein und falls der noch nicht fertig ist, so einen "Vorläufigen Führerschein".

Aber fahr ja mit dieser Prüfungsbestätigung nicht!
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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DMDoniz

***Der Schweigende***

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4

Mittwoch, 24. März 2004, 12:44

Da stimm ich Wallimar zu!!!!!


Du darfst ja nicht fahren!!!! Weil das wäre Fahren ohne Führerschein!!!!!!!!
Meine Homepage:
www.dmdoniz.de

Zitat


DMDoniz: ich will irgednwie gern zocken(auf PS2) aber ich bin zu faul vom PC wegzugehen
Andi: omg :)
DMDoniz: jo
DMDoniz: denk ich mir au ;)
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DaBomb

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5

Mittwoch, 24. März 2004, 13:32

Zitat

Original von DMDoniz
Da stimm ich Wallimar zu!!!!!


Du darfst ja nicht fahren!!!! Weil das wäre Fahren ohne Führerschein!!!!!!!!


DAS STEHT ABER AUCH RIESENGROß AUF DEM ZETTEL DRAUF :wand:
:)11..:MotoXworld.de:.. Enduro, Supermoto & MotoCross :)11
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6

Mittwoch, 24. März 2004, 13:34

Zitat

Original von DaBomb

Zitat

Original von DMDoniz
Da stimm ich Wallimar zu!!!!!


Du darfst ja nicht fahren!!!! Weil das wäre Fahren ohne Führerschein!!!!!!!!


DAS STEHT ABER AUCH RIESENGROß AUF DEM ZETTEL DRAUF :wand:

:daumen:

ich denke ma du machst auch fskl. A, dann mussu solange
mit den Vorläufigen fahren bis du A feddich hast, aber nicht
vergessen ab nen neuen zu holen falls der ma ablaufen sollte ;)
(sind ja nur 3 - 4mon. gültig die vorläufigen)
Ich mache KEINE Schreibfehler!!! Ich bin nur Kreativ!!!
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7

Mittwoch, 24. März 2004, 13:37

also bei meim bruder wars genauso der hat b pruefung bestanden aber dann musste er sich den fuehrerschein beim landratsamt abholen und den A1er abgeben .... 4 woch später hatte er dann A prüfung auch bestanden und dann konnte er sich nochmal nen neuen Fuehrerschein holen .... das ist deutschland ....
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8

Mittwoch, 24. März 2004, 13:44

jaja, gefährliche halbwissen.
der wallimar hat recht und ich würd dir stärkstens empfeheln mal deinem fahrlehrer zu zu hören, weil der dir das bestimmt mehr als einmal eingetrichtert hat das du damit nicht fahren darfst, das das kein führerschein ist und das du deinen führerschein gegen vorlage dieses dingens UND deines A1 scheins bei der zulassungsstelle, und nicht beim einwohnermeldeamt, bekommst.(logischerweise erst ab dieinem 18 geburtstag)
und es steht wirklich riesengross auf dem moped drauf, das man damit nich fahren darf....
Straße nass, Fuß vom Gas
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9

Mittwoch, 24. März 2004, 13:44

Zitat

Original von mito2k
also bei meim bruder wars genauso der hat b pruefung bestanden aber dann musste er sich den fuehrerschein beim landratsamt abholen und den A1er abgeben .... 4 woch später hatte er dann A prüfung auch bestanden und dann konnte er sich nochmal nen neuen Fuehrerschein holen .... das ist deutschland ....

du kannst auch die karte für nur B beantragen, zahlste
glaub ich 70€ und bekommst den. Und wenn du A hast
mussu den alten abgeben bekommt den anderen mit
A + B ;)
also es lohnt sich nich wirklich...
Ich mache KEINE Schreibfehler!!! Ich bin nur Kreativ!!!
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10

Mittwoch, 24. März 2004, 13:48

eija wenn du 18 sein solltest und hast den B bestanden aber A noch nicht, dann bekommste halt so einen vorläufigen Führerschein und wenn du dann A auch bestehst kannste deinen richtigen abholen ...

ist bei nem kumpel von mir genauso ...

was gibts es denn bitteschön für Führerscheine mit denen man nicht fahren darf wenn man schon 18 ist und den Führerschein bestanden hat ?? :rolleyes:
09.05.2007 ;( Ich kann es einfach nicht fassen. Papa du fehlst mir ;(

07.09.03 :( My BeSt FrIeNd I WiLL NeVeR FoRgEt YoU :( 07.09.03
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11

Mittwoch, 24. März 2004, 13:51

es gibt vielleicht garkeinen führerschein mit dem man nich fahren darf. :wand:
wir reden von ner prüfungsbestätigung die dir bestätigt das du die prüfung bestanden hast.
das dingen bekommt man wenn man noch NICHT 18 ist, wie ich ja auch geschrieben habe.....
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DMDoniz

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12

Mittwoch, 24. März 2004, 14:12

verstehts doch bitte endlich...

PRÜFUNGSBESCHEINIGUNG...

damit muss man wenn man 18 wird zum Landratsamt und seinen Führerschein abholen... und mit dieser PRÜFUNGSBESCHEINIGUNG darf man NICHT fahren... auch wenn man seinen Führerschein an seinem Geburstag nicht gleich holt sondern erst ne Woche später!!!(z.b.) und man darf dann in dieser Woche NICHT fahren!!!



Verständlich?! :rolleyes:
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Zitat


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13

Mittwoch, 24. März 2004, 14:43

was isn bitte nen landratsamt`??
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14

Mittwoch, 24. März 2004, 14:47

Zitat

Original von DMDoniz

Zitat

Original von Comander Rapp
es gibt vielleicht garkeinen führerschein mit dem man nich fahren darf.
wir reden von ner prüfungsbestätigung die dir bestätigt das du die prüfung bestanden hast.
das dingen bekommt man wenn man noch NICHT 18 ist, wie ich ja auch geschrieben habe.....



genau verstehts doch bitte endlich...

PRÜFUNGSBESCHEINIGUNG...

damit muss man wenn man 18 wird zum Landratsamt und seinen Führerschein abholen... und mit dieser PRÜFUNGSBESCHEINIGUNG darf man NICHT fahren... auch wenn man seinen Führerschein an seinem Geburstag nicht gleich holt sondern erst ne Woche später!!!(z.b.) und man darf dann in dieser Woche NICHT fahren!!!



Verständlich?! :rolleyes:



Er hat ja gar nichts anderes gesagt :rolleyes:


Ich hab übrigens auch Theorie für A & B zusammen gemacht, B Prüfung hatte ich im Winter und den A mach ich im Sommer.
Meine Fahrschule hat das bei der Anmeldung auch so angegeben und deshalb hab ich dem Landratsamt meine ganz normale Gebühr bezahlt und einen ganz normalen B-Führerschein bekommen. Und der A&B-Führerschein ist auch schon fertig gemacht. Den kann ich dann für 10 EUR abholen, sobald ich die Prüfung bestanden hab.
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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DMDoniz

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15

Mittwoch, 24. März 2004, 15:00

Zitat

Original von Comander Rapp
was isn bitte nen landratsamt`??


Da wo die Führerscheinstelle drin ist... also bei uns ist zumindest die Führerscheinstelle im Landratsamt...

@ Tristan

ich hab da einen Fehler gemacht, ich wollte niemand kommmentieren... das wollte ich nur so klarstellen... ich editiers schnell...

sorry!!!
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Zitat


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