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Cleaner

*putzfetischist*

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 2 123

16

Dienstag, 4. Mai 2004, 17:04

Zitat

Original von streetbikers.de

Zitat

Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.


ja sicher, ist schon richtig so aber:
bei jedem verkauf mit gewährleistung macht jeder vernünftige händler eine checkliste, wo alles aufgelistet ist von beiden unterschrieben wird. somit hat sich der händler abgesichert. es ist einfach so. ich kenne keinen händler in dortmund un umgebung der gebrauchtwagen mit der verpflichtenden gewährleistung ohne checkliste verkauft, der händler wäre ja doof...

man kann sagen das zu 99% der schadensfälle immer der käufer der dumme ist.

[edit] hab vergessen die checkliste zu erwähnen in den oberen posts, sry


Lies dir mal bitte die beiden Texte beim Adac komplett durch, dann wüsstest du auch, dass was du sagst nicht stimmt.
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fxstbi

unregistriert

17

Dienstag, 4. Mai 2004, 17:17

Zitat

Original von Cleaner
Lies dir mal bitte die beiden Texte beim Adac komplett durch, dann wüsstest du auch, dass was du sagst nicht stimmt.


Vergiss es - wenn es bei ihm so seit 20 Jahren läuft und er immer die Rechtsstreitigkeiten gewonnen hat, stimmt eben das. Die ADAC-Juristen verdummen doch nur die Leute...


Du kannst die "Checkliste" nur bei bekannten Mängeln machen, beispielsweise "Getriebe defekt" - das ist als Eigenschaft des Kaufgegenstandes festhaltbar. Du kannst aber die Gewährleistung in keinem(!!!!!!!!!!!!) Fall vollkommen aushebeln. Der Kunde ist(!!!!!!!) im ersten halben Jahr auf der starken Seite. Du hast einfach die Schuldrechtsreform von 2002 verpasst - was du laberst (sorry, "schreibst"), ist Vergangenheit.
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Registrierungsdatum: 16. November 2003

Beiträge: 353

18

Dienstag, 4. Mai 2004, 18:13

ist mir jetzt mitlerweile egal. ich mein ich kenn euch nicht und es interessiert mich auch net was ihr macht oder ihr eure autos kauft
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Registrierungsdatum: 15. September 2002

Beiträge: 1 752

Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*

Wohnort: Nähe Köln

19

Dienstag, 4. Mai 2004, 20:41

Zitat

Original von fxstbi
Das ist so nicht richtig.

Seit 2002 muss Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Produkte gegeben werden. Damit kann der Käufer Mängel geltend machen, die bereits beim Kauf vorhanden waren; heißt, nur wenn die Ware auch beim Kauf mangelhaft war. Beweispflicht Käufer und Händler hängt von der Zeitspanne nach dem Kauf ab.

Die Garantie im eigentlichen Sinne ist jedoch etwas anderes. Sie ist zunächst freiwillig. Während der Garantie verspricht der Händler (Hersteller, je nachdem halt) für Mängel einzustehen, die nicht schon beim Kauf vorhanden waren.

Gewährleistung ist nicht auszuschließen, kann aber durch Vereinbarung bei Gebrauchtwagen durchaus auf ein Jahr begrenzt werden (bei Zulassungsdauer > 1 Jahr).


So ist es.
Bei unserem Gebrauchtwagen (und der war nicht billig) war einer der elektrischen Fensterheber kaputt.Der Händler hat auf Kulanz 50% bezahlt (ingesamt 300€ Schaden).Eigentlich hätte er nichts zahlen müssen weil so ein Fensterheber nicht in die Gewährleistung fällt.
Erst mal als erstes,...
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DMDoniz

***Der Schweigende***

Registrierungsdatum: 2. November 2002

Beiträge: 1 422

Bike: GSX-R 750 K2, Honda Civic EJ9

Wohnort: Friedrichshafen am Bodensee

20

Mittwoch, 5. Mai 2004, 11:15

Also meistens machens die Händler so, das sie 1 Jahr Gewährleistung auf Motor und Getriebe geben... hab ich jetzt schon öfters gelesen...
Meine Homepage:
www.dmdoniz.de

Zitat


DMDoniz: ich will irgednwie gern zocken(auf PS2) aber ich bin zu faul vom PC wegzugehen
Andi: omg :)
DMDoniz: jo
DMDoniz: denk ich mir au ;)
Andi: kipp halt vom stuhl und roll dich
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