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Wohnort: Fürstenfeldbruck bei München

1

Mittwoch, 12. Mai 2004, 13:13

frage bezüglich ebay

also ich hatte ein angebot bei ebay laufen das jemand ersteigert hatte.

zum problem: für das geld das ich kriegen würde ist um die hälfte zu wenig nun droht mir der **** mit anwalt weil ich net verkaufen will, kann der mir was anhaben?
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Registrierungsdatum: 11. Mai 2003

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Bike: Kawasaki Z1000

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2

Mittwoch, 12. Mai 2004, 13:17

leider ja..... da ist ein gültiger kaufvertrag draus geworden. du hast ja normal die möglichkeit ein Startgebot einzugeben. aber ob der wirklich mit anwalt was erreichen jkann ist ne andere frage.... weil du kannst immernoch sagen das Teil ist Defekt, oder existiert nicht mehr oder ähnliches.
Man muß nicht immer alles glauben was wahr ist!

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3

Mittwoch, 12. Mai 2004, 13:17

schreib einfach der Artikel wurde beschädigt und du kannst ihn nun nicht mehr so anbieten wie in der Artikelbeschreibung steht. Je nach dem wie hoch die Summe ist lohnt nen Anwalt für den auch garnicht , wenn doch dann kann dich trotzdem keiner dazu zwingen etwas zu verkaufen würd ich sagen. Man geht zwar nen verbindlichen Kaufvertrag mit abgabe eines Gebotes ein , aber wenn der verkäufer aus irgend einem Grund den Artiekl ni9chtmehr anbieten kann oder will glaub ich nicht das man verkaufen muss.
www.Venom-Speed.com

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Registrierungsdatum: 5. November 2003

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4

Mittwoch, 12. Mai 2004, 13:21

also sag ich ihm einfach die xbox ( war ne xbox) ist vom schrank runtergefallen und die is kaputt und alles is in ordnung?

bitte nur ja sagen wenn ihr euch auch 100% sicher seit.
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Beiträge: 44

Bike: Kawasaki Z1000

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5

Mittwoch, 12. Mai 2004, 13:25

ich bin 100 % sicher so könntest du das sagen. und er müßte dir dann das gegenteil beweisen was reichlich schwierig werden könnte weil du ja net jeden in deine wohnung lassen mußt. das einzige was passieren kann ist eine negativ bewertung.
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6

Mittwoch, 12. Mai 2004, 13:32

so, das wird amüsant die nächste mail von ihm zu bekomemn :D :D :D
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Bike: KTM LC 2 jetzt: KTM LC4 620 Super Competition

Wohnort: Stuttgart/Esslingen

7

Mittwoch, 12. Mai 2004, 13:49

Also eigentümer wird der nur durch, Einigung und Übergabe, weder dass eine noch dass andere hat stattgefunden... aber wies mit dne ebay regeln aussieht soltest du nachlesen
www.hellobuy.de | zuschlagen!
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

8

Mittwoch, 12. Mai 2004, 14:21

warum gibt man nich entweder ein startgebot ein, oder besser, man sagt nem freund er solle mitbieten....
(iss billiger, wiel startgebot was kostet)
außerdem kannste dann, falls dein freund die auktion gewinnt, immernoch den 2.höchsten anschreiben und sagen,dass andere sei ein "spassbieter" gewesen..
und fragen ob noch interesse besteht..
das mit dem runter gefallen geht! 100pro..
kann sich nur in der bewertung niederschlagen :-(
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Registrierungsdatum: 8. August 2003

Beiträge: 1 360

Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

9

Mittwoch, 12. Mai 2004, 14:56

Zitat

Original von Kingmueller
warum gibt man nich entweder ein startgebot ein, oder besser, man sagt nem freund er solle mitbieten....
(iss billiger, wiel startgebot was kostet)
außerdem kannste dann, falls dein freund die auktion gewinnt, immernoch den 2.höchsten anschreiben und sagen,dass andere sei ein "spassbieter" gewesen..
und fragen ob noch interesse besteht..
das mit dem runter gefallen geht! 100pro..
kann sich nur in der bewertung niederschlagen :-(

Das schreit nach Betrug...

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Registrierungsdatum: 5. November 2003

Beiträge: 1 073

Wohnort: Fürstenfeldbruck bei München

10

Mittwoch, 12. Mai 2004, 15:56

bin noch net so lang bei ebay aber das geld will man sich ja nicht durch die lappen gehen lassen*g*
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Beiträge: 1 104

Bike: TRX 850 und DR 350

Wohnort: Hessen (Taunus)

11

Mittwoch, 12. Mai 2004, 17:44

RE: frage bezüglich ebay

Zitat

Original von Atomic
also ich hatte ein angebot bei ebay laufen das jemand ersteigert hatte.

zum problem: für das geld das ich kriegen würde ist um die hälfte zu wenig nun droht mir der **** mit anwalt weil ich net verkaufen will, kann der mir was anhaben?


Du bist verpflichtet es zu verkaufen, wenns DIr zu wenig ist, selbst dran schuld Du hättest ja ein mindetgebot eingeben können!

Finds zum Kotzen das Leute so blöd oder dreist sind :wand:
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fwmone

unregistriert

12

Mittwoch, 12. Mai 2004, 18:14

Um es kurz noch abzuklären...

// Anfang juristischer Teil

"Die ganz saubere (verkürzte) juristische Substitution"
Für einen Kaufvertrag bedarf es zweier sich deckenden, wirksamen, der jeweils anderen Partei gegenüber abgesandten und dort zugegangen Willenserklärungen; Antrag und Annahme. Das Einstellen einer Auktion stellt einen bindenden Antrag dar, das höchste Gebot ist die Annahme. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Anfechtung als Nichtigkeitsgrund ist nicht einschlägig, Motivirrtümer ("der zahlt mir zu wenig") sind unbeachtlich.

Rechtsfolge:

BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
"(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen."
(...)

Das setzt voraus, dass der Anspruch nicht untergegangen ist.

Durch ein "Verschwinden" des Gerätes wird die Leistung für den Schuldner zumindest subjektiv unmöglich. Die Xbox ist eine Gattungsschuld. Weitere Prüfung erspare ich mir, weil es dann recht kompliziert wird und sowieso keiner hier versteht.

// Ende juristischer Teil

Und genau durch die Art der Schuld bist du im Endeffekt durch ein "Verschwinden"/"Defekt" eben nicht aus der Sache raus. Sofern der Gläubiger auf Erfüllung verlangt, liegt es an dir, Ersatz zu beschaffen. Sicherlich ist das unwahrscheinlich; die Hundertprozentigkeit ist damit aber aufgehoben.

Wie du es auch machst: unsauber ist es in jedem Fall und hält gutgläubige Leute immer mehr davon ab, dort zu bieten.


Ja, noch geiler...
Du bist ja unter 18. Ist deine Mitgliedschaft bei eBay überhaupt rechtens? Hast du dein Geschäft mit Einwilligung gemacht?

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »fwmone« (12. Mai 2004, 18:18)

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Matthias

Super Moderator

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Beiträge: 12 991

Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...

Wohnort: Fürth - BAY/Dortmund - NRW

13

Mittwoch, 12. Mai 2004, 18:41

@fwmone

vielleicht hatte die XBox ja ein einzigartiges Airbrushdesign...somit wäre es ja dann ein Stückgut ;)

Ansonsten natürlich sehr richtig. Atomic muss wohl oder übel die XBox abdrücken...
SpVgg Fürth
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Registrierungsdatum: 5. November 2003

Beiträge: 1 073

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14

Mittwoch, 12. Mai 2004, 18:53

@fwmone? das weiß ich gar nicht mehr aber stimmtda war ich sogar noch 15 als die auktion begann...das ist dann doch sowieso nicht gültig oder?
aber jetzt hast mir grad den wichtigsten teil weggelassen nämlich was passiert wenn die ware verschwindet /defekt ist weil ich hab ihm ja gesagt mir ist die xbox runtergefallen und nun kaputt.
ich mein er hat mir ja nicht das geld gegeben das ich jetzt für ersatz sorgen müsste...



@neb-neo den preis angeben kostet mehr! außerdem hatte ich mir gedacht ist net bindend wie gesagt bin noch net lang bei ebay...
nichts über

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Atomic« (12. Mai 2004, 18:56)

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RG Racer

*Ökofutzie*

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Bike: ZXR 750 L; Auto: Kleinster Serien V6 der Welt.

Wohnort: Nürnberg

15

Mittwoch, 12. Mai 2004, 19:02

Also bei Ebay kann man sich ja erst ab 18 anmelden also wird des wohl auf deine Eltern laufen dann würd ich sagen des is gültig bin mir aber net sicher.
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