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DaBomb

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 3 265

Bike: KTM 690 SMCR

Wohnort: Saarland

31

Donnerstag, 13. Mai 2004, 18:51

hättest in dein angebot einfach reinschreiben sollen

"Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich"

sozusagen das Kleingedruckte :daumen:
:)11..:MotoXworld.de:.. Enduro, Supermoto & MotoCross :)11
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fwmone

unregistriert

32

Donnerstag, 13. Mai 2004, 20:00

Zitat

Original von DaBomb
hättest in dein angebot einfach reinschreiben sollen

"Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich"


Quasi eine Invitatio ad offerendum (Aufforderung zum Angebot) draus machen? Das ist schwierig zu beurteilen. Grundsätzlich kann man so schon eine IaO einleiten, so macht man es häufig auch in Katalogen (wobei die dort sowieso schon an sich gelten). Gerade bei eBay ist es aber so, dass die Auktionen eben verbindliche Anträge darstellen sollen. Bei Online-Angeboten ist vor allem entscheidend, wie sie sich gegenüber dem Benutzer insgesamt darstellen.

Ich bin daher ehrlich gesagt unschlüssig.


@ Ninja: "bedingt" trifft es irgendwie.
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SETO

unregistriert

33

Donnerstag, 13. Mai 2004, 21:21

wenn du nicht willst das deine xbox für so weinig rausgeht, mach nen mindestgebot.
wenn du das kleingeld sparen willst musst du mit dem risiko rechnen!

pech gehabt nächste mal vorher fragen bzw: agb´s lesen und dann und dann handeln.
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