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da loosy

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1

Dienstag, 1. Juni 2004, 20:41

Gewaltandrohung eines Mannes!?

hi junx,

der vorfall:

meine mutter stand heut nachmittag vor unserer einfahrt und hat ne runde mit meiner oma erzählt als
so ein möchtegern skin langgefahren kam(mit auto) und quer über unseren fußweg geballert is(ist auf unserem grundstück) meine mutter ihm nen vogel gezeigt er angehalten und stieg aus, sagte denn zu meiner mutter: "verpiss dich du dreckschwein" und "wenn ich dich nochmal seh hau ich dir eine rein" dann sagte er zu meiner oma (die wohnt leider neben ihm) "du bist gleich mit dran!"

was kann ich nun machen? ich hab erst mal mein Baseballschläger rausgeholt und meine Skimaske(so eine wie die bankräubers immer haben) damit wollt ich denn mal nachts luft ablassen von seinem auto! hoffentlich lernt er daraus!

wie siehts mit der rechtslage aus
wenn er meine mutter zusammenschlagen würde??

mein bruder weiß schon davon und er hatb seinen leuten schon bescheid gesagt! sie werden ihn viell mal aus dem auto ziehen und ihm ne lektion erteilen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »da loosy« (1. Juni 2004, 20:41)

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DaBomb

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2

Dienstag, 1. Juni 2004, 20:46

Und was soll das bitte bringen dem die Luft raus zu lassen?

geht zur Polizei und erstattet Anzeige, bzw. deine Mom soll das machen und gut is!
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3

Dienstag, 1. Juni 2004, 20:48

wenn ich les "son möchtegern skin" ich will garned wissen was du damit meinst .. naja egal ...

rechtslage, schlägt er deine mutter einmal is es körperverletzung, schlägt er se richtig zusammen, wirds ne schwere körperverletzung ..

und wenn du etz zu den bullen gehst, wird wohl kaum was passsier außer beleidigung anzeigen ... aber wenn er dann wirklich schlägt is es dann so, dass es sogar mit ankündigung also nicht im affekt oder so ...
"Tauscht mal die Fahrzeuge und kuckt wer dann gewinnt....eventuell ist die Dichtung zwischen Lenkrad und Fahrersitz defekt!?"

"Mein Portemonnaie besteht zur Zeit aus Zwiebelleder.
Immer wenn ich es aufmache und reingucke ............ fangen meine Augen an zu Tränen."

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da loosy

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4

Dienstag, 1. Juni 2004, 20:52

ich mein mit möchtegern skin:

nen fetten npd aufkleber am postkasten
ne tussi die türkischer abstammung ist

und er sieht aus wie son affe!!

ach und mein vater meinte der soll wohl bewährung haben!

wie siehts damit aus ist man da nich rückfällig wenn man ein schläge androht??
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5

Dienstag, 1. Juni 2004, 20:52

sorry aber das is zu geil
"ich hab gleich mal den baseballschläger und die skimaske geholt dann lass ich ihm die luft raus"

looool :D
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fwmone

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6

Dienstag, 1. Juni 2004, 20:56

Zitat

Original von Husky-Boy
rechtslage, schlägt er deine mutter einmal is es körperverletzung, schlägt er se richtig zusammen, wirds ne schwere körperverletzung ..


Die Unterscheidung ist folgende:

Körperverletzung (223 StGB) - normales Schlagen

Gefährliche Körperverletzung (223 iVm 224 StGB) - Schlagen unter Anwendung eines gefährlichen Gegenstandes, Verabreichung von Gift, oder ähnliches. Auch das Treten mit einem Schuh oder das Aufschlagen lassen auf einem Bordstein führt dazu.

Schwere Körperverletzung (223 iVm 226 StGB) - Schlagen (egal mit was, je nachdem eben noch 224) mit sehr schwerwiegenden Folgen wie Behinderung (z. B. Verlust des Augenlichtes, Verlust eines Körpergliedes, ...)
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7

Dienstag, 1. Juni 2004, 21:03

Zitat

Original von da loosy
ich mein mit möchtegern skin:

nen fetten npd aufkleber am postkasten


genau das wollt ich hörn, nenn ihn möchtegern rechten oder neonazi aber ned skin ....


@fwmone, unter richtig verprügeln versteh ich so, dass der jenige knochnbrüche usw. davonträgt, dann ist es auch schwere !
"Tauscht mal die Fahrzeuge und kuckt wer dann gewinnt....eventuell ist die Dichtung zwischen Lenkrad und Fahrersitz defekt!?"

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fwmone

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8

Dienstag, 1. Juni 2004, 21:07

Zitat

Original von Husky-Boy
@fwmone, unter richtig verprügeln versteh ich so, dass der jenige knochnbrüche usw. davonträgt, dann ist es auch schwere !


Nein.
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9

Mittwoch, 2. Juni 2004, 07:43

So lang er nur redet kann man ihm nichts. Toller Rechtsstaat - es muß erst was passieren.
Man kann es mit Beleidigung probieren, aber das hat auchnur geringe Chancen... man sollte mal mit Ihm reden...
Grüße
BlackBusa
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10

Mittwoch, 2. Juni 2004, 11:01

Zitat

Original von BlackBusa
So lang er nur redet kann man ihm nichts. Toller Rechtsstaat - ...


naja wär auch bischen extrem wenn man jeden gleich in den knast stecken würde der sich mal im ton vergreift
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten!!!!!!!!!!
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fwmone

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11

Mittwoch, 2. Juni 2004, 11:03

Zitat

Original von jakipsr125

Zitat

Original von BlackBusa
So lang er nur redet kann man ihm nichts. Toller Rechtsstaat - ...


naja wär auch bischen extrem wenn man jeden gleich in den knast stecken würde der sich mal im ton vergreift


Eben.

In einigen Fällen bleibt aber übrigens sogar der Versuch straflos, beispielsweise bei Reue mit Abbruch des Versuchs.
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12

Mittwoch, 2. Juni 2004, 13:14

Ihr versteh nicht ganz, ich meinte nicht jeden hergelaufenen der mal was böses sagt, sondern die jenigen die einschlägig bekannt sind und trotzdem Drohen. Oder stalker z.B. .... da gibt es ja ganz extreme Fälle und sowas kann nicht vernünftig bestraft bzw. unterbunden sein. Gegen Psychoterror können sich die Betroffenen kaum wehren..
Grüße
BlackBusa
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DerHetzer

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13

Mittwoch, 2. Juni 2004, 13:46

nimm deine kumpels und vermöbel den spasst auf brutalste art und weise
Corehard? COFFEECORE!!!
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14

Mittwoch, 2. Juni 2004, 13:52

Zitat

Original von DerHetzer
nimm deine kumpels und vermöbel den spasst auf brutalste art und weise


willkommen im reich der affen...
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten!!!!!!!!!!
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Marco

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15

Mittwoch, 2. Juni 2004, 13:52

sei nich so feige und renn mit 20 mann hin sondern geh alleine hin, klingel und frag was das sollte und ob er paar aufs maul will..

wenner dir körperlich überlegen is dann schick nen andren vorbei...

im rudel kann man dann ja immernoch was machen..
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