Dienstag, 16. September 2025, 09:45 UTC+2
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Original von DaBomb
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Zitat
BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?
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„Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen
nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei
verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß-
stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur,
wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer.
Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme
sein.
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Registrierungsdatum: 9. April 2002
Bike: MV Agusta Brutale 800RR ´24, Suzuki RM-Z450 Supermoto ´09,
Wohnort: Remschcoast