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BuschieB
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Registrierungsdatum: 22. April 2002
Registrierungsdatum: 10. Dezember 2003
Bike: Yamaha TZR 125 4FL Bj. 98
Wohnort: Berlin
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Original von sleepwalker
ist das nicht so, dass man sich aussuchen kann sozialstunden oder geldstrafe?
fwmone
unregistriert
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Original von Aerox
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Original von fwmone
Wobei die Staatsanwaltschaft nicht einfach ein Urteil des Richters umändern darf. Den speziellen Fall Umwandlung in Geldstrafe oder umgekehrt macht der Richter selbst. Die Staatsanwaltschaft treibt nur bei.
Aus welchen § nimmst du das?
fwmone
unregistriert
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Original von Aerox
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Original von fwmone
Weiß ich nicht auswendig, weil das irgendwelche hinterletzten Verwaltungsvorschriften sind.
Hab nämlich in der StPO nix gefunden![]()
Wird wahrscheinlich in der Justizbeitreibungsordnung stehen![]()