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Registrierungsdatum: 3. Dezember 2001

Beiträge: 396

Bike: XTC

Wohnort: EMSLAND

31

Donnerstag, 24. Juni 2004, 10:15

8stunden???!!!das is ja wohl n schlechter scherz!ich denke min 120h sind da eher angebracht.ich hab meine 100 bald um.
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BuschieB

unregistriert

32

Donnerstag, 24. Juni 2004, 10:34

Ich hab mal eben ne kurze Frage an fwmone:

Normalerweise geht die Versicherung bei oben genannten Fällen, wie bei Kübelböck doch in Regress, das bedeutet, dass die Versicherung zwar erst den Schaden bezahlt, dieses Geld sich jedoch in monatlichen Raten vom Verursacher wiederholt.

Jetzt hast du irgendetwas von Regressbegrenzung, also indirekt auch Begrenzung der zu bezahlenden Schadenshöhe geredet.
Wo genau liegt denn diese Regressbegrenzung, ist das von Fall zu Fall unterschiedlich, gibt es Festsummen, abhängig vom Einkommen oder wonach richtet man sich dort?
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sleepwalker

Super Moderator

Registrierungsdatum: 22. April 2002

Beiträge: 7 643

33

Donnerstag, 24. Juni 2004, 10:34

lol, xxx, was hast du denn verbrochen?

@ falk.

ist das nicht so, dass man sich aussuchen kann sozialstunden oder geldstrafe?

als sie mich da nachts mit auf die wache geschleppt haben, meinten die dann, willst es via sozialstunden oder geldstrafe machen? meint ich halt, ma gucken wie hoch die strafe ist, aber schreib erstma sozialstunden hin. dann stand da ich werde es mit sozialstunden abarbeiten.

ich meine letztendlich ist ja eh nichts draus geworden :D
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Registrierungsdatum: 4. April 2002

Beiträge: 1 892

Bike: tolle 750er

Wohnort: Rosenheim

34

Donnerstag, 24. Juni 2004, 13:00

Das heisst also, egal was passiert, mehr als 5.000 Euro (bzw. 10.000 im Extremfall) muss ich niemals zahlen?
Funky, dann is Schwarzfahren ja richtig billig...

Aber mich würde noch interessieren (hab oben schonmal gefragt) was du dazu sagst wenn ein Richter sagt, er hält Sozialstunden erzieherisch für sehr viel sinnvoller als das bloße Unterschreiben einer Überweisung, ihm dann aber nur 8 Stunden sozialer Arbeit gibt aber eine sehr hohe Geldstrafe?
Da versteh ich den Richter nicht. Da wären wohl mehr Stunden und weniger Geld weitaus effektiver gewesen laut ihm....
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Registrierungsdatum: 10. Dezember 2003

Beiträge: 193

Bike: Yamaha TZR 125 4FL Bj. 98

Wohnort: Berlin

35

Donnerstag, 24. Juni 2004, 13:07

ich könnte kotzen! ...was sind denn bitte 8Std. Sozialarbeit...
als ich mich früher (15J.) hab beim klauen erwischen lassen, wurden mir MILDE 12Std. aufgebrummt! ...wo bitte ist da der Bezug zur Realität!?!

Kann man mal wieder ganz toll erkennen, wie bestechlich solch ein Gericht doch sein kann, oder unter welchen äusseren Einflüssen sowas steht... argh!!!
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Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

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36

Donnerstag, 24. Juni 2004, 17:47

Zitat

Original von sleepwalker
ist das nicht so, dass man sich aussuchen kann sozialstunden oder geldstrafe?


Das kannst du später mit der Staatsanwaltschaft regelb, denn die ist für den Vollzug der Strafen zuständig. Wenn du sagst du hast keine Geld, dann werden sie das wahrscheinlich auch umwandeln bevor gar nichts geschieht.
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Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

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37

Donnerstag, 24. Juni 2004, 21:44

Zitat

Original von fwmone
Wobei die Staatsanwaltschaft nicht einfach ein Urteil des Richters umändern darf. Den speziellen Fall Umwandlung in Geldstrafe oder umgekehrt macht der Richter selbst. Die Staatsanwaltschaft treibt nur bei.


Aus welchen § nimmst du das?
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fwmone

unregistriert

38

Donnerstag, 24. Juni 2004, 21:48

Zitat

Original von Aerox

Zitat

Original von fwmone
Wobei die Staatsanwaltschaft nicht einfach ein Urteil des Richters umändern darf. Den speziellen Fall Umwandlung in Geldstrafe oder umgekehrt macht der Richter selbst. Die Staatsanwaltschaft treibt nur bei.


Aus welchen § nimmst du das?


Weiß ich nicht auswendig, weil das irgendwelche hinterletzten Verwaltungsvorschriften sind.
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Beiträge: 649

Bike: XR 125 mit KAT ;-)

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39

Donnerstag, 24. Juni 2004, 23:01

Zitat

Original von fwmone
Weiß ich nicht auswendig, weil das irgendwelche hinterletzten Verwaltungsvorschriften sind.


Hab nämlich in der StPO nix gefunden ;)

Wird wahrscheinlich in der Justizbeitreibungsordnung stehen :P
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fwmone

unregistriert

40

Donnerstag, 24. Juni 2004, 23:12

Zitat

Original von Aerox

Zitat

Original von fwmone
Weiß ich nicht auswendig, weil das irgendwelche hinterletzten Verwaltungsvorschriften sind.


Hab nämlich in der StPO nix gefunden ;)

Wird wahrscheinlich in der Justizbeitreibungsordnung stehen :P


Das macht auch nicht die bundesübergreifende StPO, sondern das Land selbst in irgendwelchen VG (VerwaltungsGesetzen).
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42

Freitag, 25. Juni 2004, 16:52





:)35
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43

Freitag, 25. Juni 2004, 17:05

Zitat

Original von Aerox




:)35



8o ah miene Augen pfizzzz
blup
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44

Freitag, 25. Juni 2004, 18:49

Zitat

Original von Aerox



:)35

Sexy :daumen:
Also das Geilste für mich beim Sex mit der Lok ist halt wenn ich auch an ihre Feuerbüchse kann.
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45

Freitag, 25. Juni 2004, 19:38

Zitat

Original von DerGeneral
Sexy :daumen:


Zitat

Original von euer
ah miene Augen pfizzzz:


:)) :)) :))

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aerox« (25. Juni 2004, 19:38)

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