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1

Donnerstag, 19. August 2004, 21:57

Auto Abschlepp-abzocke?

Hi,
also mein bruder war von 4.8 bis zum heutigen tage im urlaub als er heute wiederkamm war das auto seiner frau abgeschleppt.
Das problem ist es stand ordnungsgemäs am platz.
Durch eine baustelle von der keiner wusste war wohl die polizei gezwungen denn wagen abzuschleppen..
Nun er musste jetzt 150€ zahlen und ich wollte fragen wie die rechtslage aussieht und ob das geld zurück kriegt?..

mfg

Jarek
nö nö

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jarek« (19. August 2004, 21:59)

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2

Donnerstag, 19. August 2004, 21:58

also sow eit ich weiß, darf man sein auto höchstens 2 wochen
irgendwo stehn lassen
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3

Donnerstag, 19. August 2004, 22:00

das auto war noch am 8.8 da und wurde am 10.8 abgeschleppt.. also stand es 4 tage am ort.
nö nö
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NSR-Nils

unregistriert

4

Donnerstag, 19. August 2004, 23:09

Zitat

Original von tzrflo
also sow eit ich weiß, darf man sein auto höchstens 2 wochen
irgendwo stehn lassen


Man darf doch sein Auto so lange wo stehen lassen, bis der Tüv abgelaufen ist, oder?? ?(

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NSR-Nils« (19. August 2004, 23:09)

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5

Freitag, 20. August 2004, 11:11

In Österreich wäre dein Bruder im Recht. Wie es in Deutschland aussieht, weiß ich nicht, frag doch einfach beim ADAC.
Musik ohne Bass, lass!
Es muß nicht rocken, solange es Bluegrass ist!
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fwmone

unregistriert

6

Freitag, 20. August 2004, 11:19

Zitat

Original von cptnkuno
In Österreich wäre dein Bruder im Recht. Wie es in Deutschland aussieht, weiß ich nicht, frag doch einfach beim ADAC.


Ist er hier rein vom Gefühl her auch; ich habe im Augenblick leider keinen passenden Kommentar zur Hand. Trotzdem muss es Pflicht sein, eine Baustelle vorab zu markieren; solche Parkverbote sieht man desöfteren auch.
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7

Freitag, 20. August 2004, 11:39

In Österreich bist du nicht verpflichtet dein Auto zu kontrollieren. Wenn du mittels Zeugen beweisen kannst, daß das Auto schon zu dem Zeitpunkt da stand als die Parkverbotstafeln aufgestellt wurden, dann mußt du nichts bezahlen.
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8

Freitag, 20. August 2004, 11:48

rechtsschutzversicherung !! dann mitteilen dass du das anfechten tust, dann werden die die kohle schon rausrücken..... ohne versicherung einfach mal n'brief schreiben dass der wagen schon seit dem..... ... da steht etc. kostet ja nichts !!
Der etwas andere Wintersport: Suvab on !!!

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9

Freitag, 20. August 2004, 15:13

Zitat

Original von NSR-Nils

Zitat

Original von tzrflo
also sow eit ich weiß, darf man sein auto höchstens 2 wochen
irgendwo stehn lassen


Man darf doch sein Auto so lange wo stehen lassen, bis der Tüv abgelaufen ist, oder?? ?(


inner fahrschule hab ich gelernt dass es 2 wochen sind, da meinte
er wenn du zum beispiel n wohnmobil hast oder so, dass du
dann umparken must
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