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Registrierungsdatum: 18. Mai 2003

Beiträge: 416

16

Mittwoch, 25. August 2004, 14:40

Zitat

Original von fwmone
muahaha der geflopte Kinofilm ist schon Strafe genug - und "Adieu", lieber Herr K.


:daumen:
• <•> |•| O p e t h |•| <•> •
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Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

Beiträge: 3 389

Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

17

Mittwoch, 25. August 2004, 14:41

hey da kann doch irgendwas net stimmen.
da stand im artikel, "am abend vorher hatter er die theorieprüfung mit 0 fehlern bestanden"
müssen net normal zw theorie und praktischer prüfung 2 wochen liegen?
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Registrierungsdatum: 14. März 2002

Beiträge: 4 975

Bike: ^^ eliminiert

Wohnort: Bremen

18

Mittwoch, 25. August 2004, 14:44

nein, kannst auch am selben tag machen. nur wenn du durch die theorie bzw praktische fällst, muss du 2 wochen warten um sie wiederholen zu können.
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Registrierungsdatum: 4. April 2002

Beiträge: 1 892

Bike: tolle 750er

Wohnort: Rosenheim

19

Mittwoch, 25. August 2004, 14:45

Wohl nicht...
War bei mir auch nicht so.
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Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

Beiträge: 638

Bike: CBR125R

20

Mittwoch, 25. August 2004, 15:43

Zitat

Geht doch! Küblböck fährt jetzt mit Führerschein Passau  Jetzt fährt er nie mehr ohne! Gestern früh um acht Uhr machte Daniel Küblböck (18) seinen Führerschein! Der Sänger war vor vier Wochen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er beim Fahren ohne Führerschein einen schweren Unfall verursacht hatte. Sein Fahrlehrer Stefan Krafft: Daniel hat sich wacker geschlagen, war ausgezeichnet vorbereitet. Seine Fahrprüfung beinhaltete sogar eine Gefahrenbremsung. Am Abend vorher hatte Daniel die Theorieprüfung mit null Fehlern bestanden. Küblböck zu BILD: Die haben mich hart rangenommen, ich bin froh, dass ich den Schein jetzt in der Tasche habe.



Jetzt fährt er nie mehr ohne!
Das wollen wir erst mal sehen, mit Probezeit und alles.

weil er beim Fahren ohne Führerschein einen schweren Unfall verursacht hatte
Is das nicht eigentlich fahren ohne Fahrerlaubnis?? Fahren ohne Führerschein is doch nur wenn man ihm nicht dabei hat oder??


Was muss man eigentlich als normaler Mensch machen um den Führerschein erst mit 21 oderso machen zu dürfen??

Zitat

dass man an der nächsten Kurve entschlossen in die Eisen muss,
wenn es nicht "Hecke" anstatt "Ecke" heißen soll.:listig:


:jaja: A bestanden:jaja:
:cool-falk: :daumen-falk:

(08-12-04)
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Registrierungsdatum: 22. Dezember 2003

Beiträge: 4 061

Bike: Varadero125 *verkauft* ; zzr600 *verkauft*; Suzuki SV 650S K3; Yamaha SR 125

21

Mittwoch, 25. August 2004, 15:54

*assimodusan*
Mann ey, ich hatte den gerade vergessen.
Scheisse ey, grml X(
*assimodusaus*

:P :]
blup

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »euer« (25. August 2004, 15:55)

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nightrider

unregistriert

22

Mittwoch, 25. August 2004, 15:59

Zitat

Original von Lionel Hutz
weiß gar nicht was ihr habt schliesslich musste er ja sogar eine gefahrenbremsung machen!


du sagst es :))
damit ist bei dem dann wider alles in butter.naja ist eh ne kleine dumme heulsuse.der ist es nicht wert,dass man sich über ihn aufregt
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Registrierungsdatum: 8. August 2003

Beiträge: 1 360

Bike: Hyosung Naked 125

Wohnort: Aus dem Abgrund...

23

Mittwoch, 25. August 2004, 19:29

Oh, Gefahrenbremsung, die ja auch so gefählrich ist (heisst ja Gefahrenbremsung) und so schwierig, einfach ins Pedal reinlatschen, da kann man ja so viel falsch machen...
Das dauert nicht mehr lange, dann verschuldet der wieder nen Unfall.

Zitat

Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Registrierungsdatum: 11. Juli 2004

Beiträge: 75

Bike: Honda NSR 125

Wohnort: Großraum Stuttgart

24

Mittwoch, 25. August 2004, 19:44

Zitat

Original von DerHetzer
is mir doch egal ob der küblböck ne hohe oder ne kleine strafe kriegt. kann den zwar auch net leiden aber warum sollte ich dem denn was schlechtes wünschen. wenn man sich immer nur über andere aufregt oder ihnen schädigen will kommt man selbst nicht weiter...


Toll,aber wenn irgendein 'Nichtpromi' sowas macht, dann heißt es gleich
'Lappen erst mit 21'! X(
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Registrierungsdatum: 27. März 2004

Beiträge: 392

Bike: Aprilia RS 98 Rossi - Steht zum Verkauf

Wohnort: 71***

25

Donnerstag, 26. August 2004, 00:09

Is mir neu das 12 jährige Führerscheine bekommen ?(


Suche Dringend:
- Rieju Federbein - Alle Cross und Sumo Modelle! Egal welche Quelle bitte melden!!!
- Aprilia RS Rotax 122 Kunststoff Getriebezahnräder!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »webchicken« (26. August 2004, 00:09)

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DerHetzer

* Fahrschlampe *

Registrierungsdatum: 15. August 2003

Beiträge: 1 987

Wohnort: Delirium

26

Donnerstag, 26. August 2004, 13:45

Zitat

Original von williams330_1

Zitat

Original von DerHetzer
is mir doch egal ob der küblböck ne hohe oder ne kleine strafe kriegt. kann den zwar auch net leiden aber warum sollte ich dem denn was schlechtes wünschen. wenn man sich immer nur über andere aufregt oder ihnen schädigen will kommt man selbst nicht weiter...


Toll,aber wenn irgendein 'Nichtpromi' sowas macht, dann heißt es gleich
'Lappen erst mit 21'! X(


und was bringt es uns wenn die promis die gleiche strafe kriegen wie wir? für uns verändert sich da nix.
Corehard? COFFEECORE!!!
________________________________________________
"Spare, lerne, leiste was, dann haste, kannste, biste was!"
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Registrierungsdatum: 14. März 2002

Beiträge: 4 975

Bike: ^^ eliminiert

Wohnort: Bremen

27

Donnerstag, 26. August 2004, 13:46

trotzdem ist es doch ätzend, das wir ne sperre bekommen hätten er aber nicht.
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Registrierungsdatum: 23. Juli 2004

Beiträge: 1 831

Bike: gsxr 600 + cx 500 'café racer'

Wohnort: Nürnberg

28

Donnerstag, 26. August 2004, 14:07

Zitat

Original von DerHetzer

Zitat

Original von williams330_1

Zitat

Original von DerHetzer
is mir doch egal ob der küblböck ne hohe oder ne kleine strafe kriegt. kann den zwar auch net leiden aber warum sollte ich dem denn was schlechtes wünschen. wenn man sich immer nur über andere aufregt oder ihnen schädigen will kommt man selbst nicht weiter...


Toll,aber wenn irgendein 'Nichtpromi' sowas macht, dann heißt es gleich
'Lappen erst mit 21'! X(


und was bringt es uns wenn die promis die gleiche strafe kriegen wie wir? für uns verändert sich da nix.


Doch für uns verändert sich, dass leute die eigentlich nicht Fähig dazu sind Fahrzeuge zu führen, dies dürfen nur weil sie Promis sind und auhc eine Gefahr für uns darstellen.
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Black Bushido

unregistriert

29

Freitag, 27. August 2004, 02:49

@ winamp...

fahren ohne führerschein ist, wenn du zum beispiel ne 125er fährst, hast aber nur rollerführerschein oder gar keinen führerschein...

fahren ohne fahrerlaubniss hat nichts mit führerschein zu tun, denn dann fährst du etwas, was man gar nicht zugelassen bekommt, wofür es gar keinen führerschein gibt, zum beispiel n mofa was 90 läuft, dann gehts nur um dein fahrgerät...

wenn du ohne fahrerlaubniss fährst, fährst du auch gleichzeitig ohne führerschein...
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fwmone

unregistriert

30

Freitag, 27. August 2004, 08:34

Zitat

Original von Black Bushido
fahren ohne führerschein ist, wenn du zum beispiel ne 125er fährst, hast aber nur rollerführerschein oder gar keinen führerschein...

fahren ohne fahrerlaubniss hat nichts mit führerschein zu tun, denn dann fährst du etwas, was man gar nicht zugelassen bekommt, wofür es gar keinen führerschein gibt, zum beispiel n mofa was 90 läuft, dann gehts nur um dein fahrgerät...

wenn du ohne fahrerlaubniss fährst, fährst du auch gleichzeitig ohne führerschein...


Nein, das ist schon ein bisschen anders.

Die "Fahrerlaubnis" ist die Genehmigung eines Landes, bestimmte Fahrzeuge bewegen zu dürfen - so beispielsweise die Fahrerlaubnis "A" für alle Motorräder und darunter liegende Fahrzeuge. Mit dem Führerschein "A" dürfte natürlich auch ein getuntes Mofa bewegt werden das nicht zulassungsfähig wäre, mit dem Führerschein "A1" genauso auch ein getunter 50er Roller. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar. Beim getunten Mofa (etc.) können als Ordnungswidrigkeiten allenfalls noch das Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Betriebserlaubnis geahndet werden.

Der "Führerschein" ist das amtliche Dokument über die erteilte(n) Fahrerlaubnis(se). Wer seinen Führerschein daheim vergisst, "fährt ohne Führerschein", aber nicht ohne "Fahrerlaubnis". Deswegen gibt es da auch nur ein Knöllchen.
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