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Registrierungsdatum: 19. Juni 2003

Beiträge: 1 332

1

Mittwoch, 22. September 2004, 20:58

Bitte immer die AGB lesen

Manchmal sollte man sich wirklich mal die AGB durchlesen.

Gebt euch mal das hier

Und zum Beweis, dass dies kein Fake ist: >klick<
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Matthias

unregistriert

2

Mittwoch, 22. September 2004, 21:01

Ja das hab ich dem Tutti gestern schonmal geschrieben. Finde das recht lustig.
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fwmone

unregistriert

3

Mittwoch, 22. September 2004, 21:01

Rechtlich nicht haltbar, insofern würde die Klausel ausgeschlossen. Nur der Gerichtsvollzieher darf das im Ausnahmefall.
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Wallimar

Administrator

Registrierungsdatum: 2. September 2001

Beiträge: 10 842

Bike: Schwarz-Orange und aus Öschiland

Wohnort: Vo dr Alb ra

4

Mittwoch, 22. September 2004, 21:06

Zitat

Original von fwmone
Rechtlich nicht haltbar, insofern würde die Klausel ausgeschlossen. Nur der Gerichtsvollzieher darf das im Ausnahmefall.


Dann kennst du Russisch Inkasso noch nicht! :daumen:
:hammer: KTM Superduke R - weil Sportler was für Schwuchteln sind :hammer:
"Jetzt ist's eh scheissegal - Racing-Team"
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fwmone

unregistriert

5

Mittwoch, 22. September 2004, 21:10

Zitat

Original von Wallimar

Zitat

Original von fwmone
Rechtlich nicht haltbar, insofern würde die Klausel ausgeschlossen. Nur der Gerichtsvollzieher darf das im Ausnahmefall.


Dann kennst du Russisch Inkasso noch nicht! :daumen:


Ne, ich beauftrage normalerweise die Hell's Angels Inkasso GmbH & Co. KG wegen der "reibungslosen" und seriösen Abwicklung für den Gläubiger ;)
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SETO

unregistriert

6

Mittwoch, 22. September 2004, 21:23

Zitat

Original von fwmone

Zitat

Original von Wallimar

Zitat

Original von fwmone
Rechtlich nicht haltbar, insofern würde die Klausel ausgeschlossen. Nur der Gerichtsvollzieher darf das im Ausnahmefall.


Dann kennst du Russisch Inkasso noch nicht! :daumen:


Ne, ich beauftrage normalerweise die Hell's Angels Inkasso GmbH & Co. KG wegen der "reibungslosen" und seriösen Abwicklung für den Gläubiger ;)


ich hab mir jetzt nen jahres abo bei den banditos geholt :D die sind auch sehr "qualitativ" :daumen:
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Registrierungsdatum: 15. Februar 2002

Beiträge: 1 062

Bike: keins Auto: Citroen Saxo

Wohnort: Berlin

7

Mittwoch, 22. September 2004, 22:01

Da weiß man gleich, was für seriöse Menschen dahinter stecken. Aber wer was Alienware bestellt is selber schuld. (das ja fast, wie bei Dell zu bestellen :D)
:D Keine Signatur ist auch eine Signatur! :D
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SETO

unregistriert

8

Donnerstag, 23. September 2004, 13:48

hab heute mit einem ausm amt geredet (hab da praktikum) der meinte, es ist gesetztlich durchaus vertretbar sofern nix kaputt gemacht wird.
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fwmone

unregistriert

9

Donnerstag, 23. September 2004, 13:52

Zitat

Original von SETO
hab heute mit einem ausm amt geredet (hab da praktikum) der meinte, es ist gesetztlich durchaus vertretbar sofern nix kaputt gemacht wird.


Nein. Ein Fremder darf sich keinen Zugang zu deiner Wohnung "verschaffen", wie es dort steht. Er darf natürlich eintreten, wenn du ihn reinlässt und er dann das Zeugs mitnehmen will. Weiter gehen darf er aber nicht!

Zugang "verschaffen", so dass du gezwungen bist denjenigen eintreten zu lassen, kann nur der Staat und auch das nur durch richterlichen Beschluss. Das ist schließlich ein Grundrecht!

Natürlich kannst du als Gläubiger dann auch indirekt deinen Debit ausgleichen, indem du per Gerichtsvollzieher eintreiben lässt. Aber auch da steht eben wieder der Staat dahinter.
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