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Registrierungsdatum: 9. April 2002

Beiträge: 6 931

Bike: KTM 690 SMC-R + Suzuki RM-Z450 Supermoto

Wohnort: Remschcoast

1

Samstag, 25. September 2004, 02:17

Autoscheibe eingeschlagen. Zahlt Versicherung?

moin.
komm grad bei ner freundin ausm haus und was seh ich?
irgendwelche bastard-kinder haben mir die rechte seitenscheibe der hinteren tür (escort kombi) eingeschlagen.
kopfgrosses loch drinne und der rest der scheibe komplett gesplittert.
olé olé.
tjo, zu den bullen, anzeige gemacht.
aber wie sieht das versicherungstechnisch aus?
wird sowass gezahlt??
oder is das von den versicherungsbedingungen abhängig.
war anscheinen reiner vandalismums, weil das auto war ansonsten komplett abgeschlossen, radio, etc. is alles noch da, nix entwendet.
hat wohl einfach einer nur so aus spass mal eben in die scheibe reingehalten.
tolle leute gibts
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fwmone

unregistriert

2

Samstag, 25. September 2004, 08:31

Deine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden selbstverständlich nicht.

Sofern du eine Fahrzeug-Teilversicherung (die sog. Teilkasko) abgeschlossen hast, stellen sich gleich mehrere Fragen: umfasst der Versicherungsschutz für "Glasbruch" auch wirklich alle Scheiben oder nur die Windschutzscheibe? Werden Schäden nur dann beglichen, wenn sie während der Fahrt passierten oder auch im Stand? Und vor allem: trägt die Teilversicherung Vandalismus? Die drei Dinge können nur durch die Versicherungsbedingungen des Versicherers geklärt werden.

Meine Autoversicherung, die Basler Securitas, gibt auf o. g. Fragen folgende Antworten: Glasbruch trifft alle Scheiben, die Frage ob schon im Stand Schäden beglichen werden bleibt ungeklärt und somit ist anzunehmen, dass auch Schäden im Stand beglichen werden. Aber: es steht in den Klauseln der Vollversicherung, dass "darüber hinaus" (über die Teilversicherung hinaus) auch Schäden "durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen" gedeckt werden. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Teilversicherung genau diese Schäden nicht übernimmt.

Deine Kraftfahrzeug-Vollversicherung (sog. Vollkasko) übernimmt den Schaden voll.
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Err0r

unregistriert

3

Samstag, 25. September 2004, 09:24

genau so isses, ab teilkasko zahlt die versicherung
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Registrierungsdatum: 20. Mai 2004

Beiträge: 4 140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

4

Samstag, 25. September 2004, 09:49

Zitat

Original von Err0r
genau so isses, ab teilkasko zahlt die versicherung


ich weiß nicht ob du dir das durchgelesen hast aber teilkasko zahlt normal nicht bei vandalismus, was sein könnte warum er das bezahlt kriegt ist wegen Glasbruch, aber Falk hat ja shcon gesagt das es eher unwarscheinlich sit das er es bezahlt kriegt.
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Err0r

unregistriert

5

Samstag, 25. September 2004, 09:53

teilkasko müsste sowas doch auch bezahlen ?!

naja aujedenfall kommt bei uns immer in der radio werbung
"kommen sie zu uns, wir reparieren ihre autoscheibe bei teilkasko kostenlos" so bin ich draufgekommen
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Registrierungsdatum: 20. Mai 2004

Beiträge: 4 140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

6

Samstag, 25. September 2004, 09:57

Zitat

Original von Err0r
teilkasko müsste sowas doch auch bezahlen ?!

naja aujedenfall kommt bei uns immer in der radio werbung
"kommen sie zu uns, wir reparieren ihre autoscheibe bei teilkasko kostenlos" so bin ich draufgekommen


ja die windschutzscheibe, ob die anderen auch repariert werden hängt von der Versicherung ab
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Err0r

unregistriert

7

Samstag, 25. September 2004, 10:06

ok ok ich sag nix mehr, ich wollt ja auch nur so tun als ob ich was wüsste :rolleyes:
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fwmone

unregistriert

8

Samstag, 25. September 2004, 10:22

Zitat

Original von dark_vandal

Zitat

Original von Err0r
teilkasko müsste sowas doch auch bezahlen ?!

naja aujedenfall kommt bei uns immer in der radio werbung
"kommen sie zu uns, wir reparieren ihre autoscheibe bei teilkasko kostenlos" so bin ich draufgekommen


ja die windschutzscheibe, ob die anderen auch repariert werden hängt von der Versicherung ab


Genau, eben deswegen stellen sich o. g. Fragen. Der Normalfall wäre, dass Steinschlag auf der Windschutzscheibe ist und sich dadurch Risse ergeben haben. So etwas wird - je nach Reparaturart und Versicherungsbedingungen auch mit Verzicht auf Selbstbehalt - übernommen.
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Registrierungsdatum: 9. April 2002

Beiträge: 6 931

Bike: KTM 690 SMC-R + Suzuki RM-Z450 Supermoto

Wohnort: Remschcoast

9

Samstag, 25. September 2004, 10:25

Zitat

Original von Err0r
ok ok ich sag nix mehr, ich wollt ja auch nur so tun als ob ich was wüsste :rolleyes:


dann lass es bleiben.

danke falk
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Stefan

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Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 5 589

Bike: VTR 1000 SC36, DT125R , Toyo Celica T20

Wohnort: Oldenburg

10

Samstag, 25. September 2004, 11:53

Bei meinem alten Corolla wurde in Bremen am Bahnhof auch mal die hintere Seitenscheibe eingeschlagen und CDs aus dem Wagen geklaut... Meine Tailkasko hats nicht bezahlt, war aber auch nichtmal so teuer, dass es die 150? SB überstiegen hätte...
Gruß Stefan
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Chris_RS

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

11

Samstag, 25. September 2004, 12:03

bei meiner versicherung werden sämtliche glasschäden abgedeckt.. sprich scheiben, blinker,scheinwerfer etc.
der zusatz in falks vk vertrag sollte eigentlich nur auf eine ungenauigkeit im tk vertrag hinweisen. für mich isses selbstverständlich dass sämtliche schäden abgedeckt werden, egal wie entstanden. wenn du vk hast kannste ja theoretisch auch selber deine karre demontieren und die versicherung zahlen lassen. tk deckt in diesem bereich nur glas und nen paar andere sachen ab.
meine meinung beläuft sich drauf dasses übernommen wird. wie stefan aber schon sagte wird das wahrscheinlich eh unter die sb fallen
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Registrierungsdatum: 23. September 2002

Beiträge: 4 458

Bike: Kawa ZR-7

Wohnort: Bayerisches Vorstadtdorf, ehemals Hanauer Vorstadtghetto

12

Samstag, 25. September 2004, 12:39

n azubi aus meinem betrieb hat ma die scheibe von nem firmenauto zerschlagen, weil er nach ner fliege geschlagen hat :D
war aber irgend so ne kleine alte kiste
„Die Krawatte ist ein nutzloser Lappen, der deinen Hals einengt“

José Mujica
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fwmone

unregistriert

13

Samstag, 25. September 2004, 13:35

Zitat

Original von Chris_RS

Zitat

Original von Chris_RS
der zusatz in falks vk vertrag sollte eigentlich nur auf eine ungenauigkeit im tk vertrag hinweisen. für mich isses selbstverständlich dass sämtliche schäden abgedeckt werden, egal wie entstanden.


Nein, meine Interpretation stimmt solange, wie der Versicherungsnehmer nicht eine eventuelle TK inkl. Vandalismus-Schäden abschließt. Habe ich gerade erst heute im Internet gesehen, dass es so etwas gibt. Deswegen ja auch oben mein Hinweis, man solle in seinen Vertragsbedingungen schauen. Das kann sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden.

Ansonsten gilt:

LG KIEL, AZ: 8 S 226/98

Vandalismus
Für Schäden durch Vandalismus kommt die Teilkasko-Versicherung nicht auf. Das gilt auch, wenn ein Autodieb ein Fahrzeug wutentbrannt beschädigt, weil er es nicht knacken kann. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Kiel hervor. Das Argument der Richter: Tritt ein Dieb aus Wut den Kotflügel ein, gehört das nicht zur Diebstahlshandlung im eigentlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich um einen reinen Vandalismus-Schaden. Und für den kommt nur die Vollkasko auf (LG Kiel, AZ: 8 S 226/98).


Edit: Da sieht man das auch noch mal:
http://www.da-direkt.de/reload.jsp?heade…content_id=2785
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Chris_RS

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 8 243

Wohnort: Lemgo

14

Samstag, 25. September 2004, 13:39

hm - war mir eigentlich sicher dass bei mir zumindest vandalismus inbegriffen ist, hab da eigentlich nichts extra abgeschlossen. scheint ja nich so zu sein.. aber auto is ja eh vk
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leölöw

* bald: ötzlow *

Registrierungsdatum: 25. Juni 2003

Beiträge: 2 586

Bike: Suzuki GSX-R 1000 K5

Wohnort: Wiesbaden

15

Samstag, 25. September 2004, 14:55

Vandalismus ist 100 % nicht mit einbegriffen wenn du keine extra Versicherung dazu abgeschlossen hast.

Und das mit den Glasschäden, zählt glaube ich auch nur unter besonderen Umständen....Wieviel Sb hast du Com.Rapp ? Bin mir relativ sicher, dass die Versicherung bei 150 Sb nicht mehr viel zu zahlen hätte, da die Fensterscheie nicht die Welt kostet.

Gruss Leo
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