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Bike: Aprilia RS '01 Nero Diablo

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Sonntag, 2. Januar 2005, 22:17

Genau wie " fwmone " schon sagte ist es sehr schwierig festzustellen was Mord und was Todschlag ist.

Hier ein Auszug aus meinem Schlauen " Mensch & Recht " Ordner. (jaja gute alte Schule )

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Nach § 211 Strafgesetzbuch begeht derjenige einen Mord, der einen anderen Menschen aus einem besonders verwerflichen Beweggrund, auf besonders verwerfliche Art und Weise oder zu einem besonders verwerflichem Zweck tötet. Die besondere Verwerflichkeit und Gefährlichkeit der Tat sowie auch der Begriff des Mörders werden durch die einzelnen Mordmerkmale beschrieben. Verwirklicht der Täter eines der Merkmale, unterscheidet er sich vom "Totschläger" durch seine verwerfliche Art und Gesinnung, die Tat zu begehen.
Es gibt also wesentliche Unterschiede zwischen Mord und Totschlag. - Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung kann man also auch vorsätzlich töten, ohne einen Mord zu begehen: Nur die besonders verwerflichen Merkmale machen den Totschläger zum Mörder.
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Mörder
Mörder nach deutschem Strafrecht ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam, oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Verwerflichkeit
Rechtlich verwerflich ist, was sozial unerträglich und wegen seines grob anstößigen Charakters sozialethisch in besonders hohem Maße zu missbilligen ist. Wenn eine Tat schon nicht rechtswidrig ist, kann sie auch nicht verwerflich sein.

Totschlag
(§ 212 StGB) Die Tötung eines Menschen, ohne dass der Täter dabei Mordmerkmale aufweist.

vorsätzlich
Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Der vorsätzlich Handelnde weiß, dass er die gesetzlichen Merkmale erfüllt und will dies auch.

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Ich liebe diesen Unterricht :)
Der Interessanteste in der ganzen Woche
MfG,
Titus

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