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Registrierungsdatum: 19. März 2002

Beiträge: 2 306

Wohnort: Essen

1

Montag, 31. Januar 2005, 15:33

2 Fragen: Bruttogehalt - was bleibt Netto übrig ? / Unterhaltsberechtigt ?

Tag zusammen !

Ich hab' da ma 'ne Frage:

Angenommen ich verdiene in einem Teilzeitjob 825 Brutto im Monat.
Wonach wird berechnet, wieviel ich Netto bekomme ?

Ich lebe noch zuhause, also im Elternhaus, bin ledig, bin momentan ohne Beschäftigung aber ausbildungssuchend - und auch so gemeldet.

Ich frage mich halt, ob sich das lohnt - was die Abzüge angeht.
Habe zudem gehört, dass ich dann nicht mehr in der Familienversicherung der Krankenkasse bleiben kann, auch wieder ein finanzieller Nachteil.

Also, wie sieht's aus ? ^^

Zweite Frage:

Meine Eltern sind geschieden, ergo: mein Vater ist unterhaltspflichtig.
Meine Mutter sagt mir immer, er sei so lange unterhaltspflichtig, wie ich meine Ausbildung noch nicht beendet habe.
Das ist mir nicht ganz geläufig...
Als Wehrpflichtiger habe ich kein Unterhalt mehr bekommen, was die oben genannte Behauptung schon mal widerlegen würde.
Die Frage ist also, wann und wie lange eine Unterhaltspflicht besteht.

Vielen Dank für die Hilfe!
"Leider wird der Nutzen eines gesunden Gehörs vielen Menschen erst dann bewußt, wenn das Hörvermögen bereits deutlich beeinträchtigt ist."

Leute, passt auf eure Ohren auf !!!

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Registrierungsdatum: 15. Februar 2002

Beiträge: 2 086

Bike: KTM EXC 450, Corratec 2005

Wohnort: LK Günzburg

2

Montag, 31. Januar 2005, 17:49

ich möcht wetten mit nem 400€ job kommst du und auch dein arbeitgeber besser weg ;)
ich kenn die pauschalbeiträge für Krankenkasse, Lohnsteuer usw. bei minijobs jetzt nicht auswendig, aber da spart man auf alle fälle!

Brutto - min.40% = richtwert Netto

400€ job, die stunden die drüber gehen "so" auszahlen lassen...
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T.K.@TDR

unregistriert

3

Montag, 31. Januar 2005, 18:11

Also a bissl mehr als 400 kriegste schon raus!

Ich schätz mal so 600 Euro, wie des genau berechnet wird wqeiß ich allerdings net!
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

4

Montag, 31. Januar 2005, 18:19

oh mal wieder ne tolle antwort.

googlen bringt nach 2 sekunden den erfolg:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html

--> netto rund 650 euro, bleiben dir also 79% übrig
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Tutti

unregistriert

5

Montag, 31. Januar 2005, 18:52

Während Wehrdienst bzw Zivildienst ist dein Vater nicht zum UNterhalt verpflichtet. War bei mir genauso.

Der Punkt ist: Er muss solange bezahlen (bis max 27 Jahre einschliesslich), wie du in einer Ausbildung bzw Schule / Studieren BIST.

Beim Wehrdienst bzw Zivildienst bist du ja offensichtlich nicht in einer Ausbildung.
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fwmone

unregistriert

6

Montag, 31. Januar 2005, 19:07

Zitat

Original von $chw@ob
400€ job, die stunden die drüber gehen "so" auszahlen lassen...


Das ist Schwarzarbeit und deswegen machen das große Unternehmen nur ungern. Allenfalls ne kleine Klitsche kann man dazu überreden.
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