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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LandlorD« (17. März 2005, 10:49)
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Original von LandlorD
bei uns im bauhaus gehören auch dienstfahrten zur freizeit, z.b. wenn wir in den hornbach fahren müssen um dort die preise auszuspionieren. sowas nennt sich dann allgemeines geschäftsinteresse.
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Roman« (16. März 2005, 14:00)
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Original von Roman
Nicht unbedingt, wenn das nämlich zum Tagesgeschäft gehört und es evtl. auch noch irgendwie in seinem Arbeitsvertrag verankert ist dann nicht.
Sonst würde ja jeder Außdendienstmitarbeiter Unmengen von Spesen kommen und nach enigen Jahren ein reicher Mann sein.
Und wenn er noch in der Ausbildung ist und bei anderen Mitarbeitern mitfährt dann zählt das zu dem Punkt "Arbeitserfahrung sammeln" und dann gibst erst recht keine Spesen.
Das ist auf jeden Fall Gesetzeskonform.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cptnkuno« (16. März 2005, 14:39)
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Original von Roman
Das muss noch nicht mals ein Geschäftstermin mit Kunden sein. Sobald man bei uns seinen Arbeitsort verlässt und andere Tätigkeiten ausübt (sein es Messebesuche, Weiterbildungsseminare etc.) hat man anrecht auf Spesen.
Diese Arbeitsgänge bzw. Dienstfahrten oder Weiterbildungstage unterscheiden sich auch in der Hinsicht von dem gewöhnlichen Tagesgeschäft, da bei jenen die Arbeitszeit beim Verlassen der Haustür beginnt und der Arbeitstag endet wenn man zu Hause ist.
Hier gilt dann also nicht der Grundsatz, dass erst bei Eintritt ins Gebäude "gestempelt" wird.
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Original von Roman
@LandlorD
Mit solchen Firmeninternen Klamotten wie "Preise ausspionieren" wäre ich mal gaaaaaaaaanz vorsichtig, schon mal was von Loyalität gehört?/quote]
ja, sicher. wir teilen unseren kunden aber in öffentlichen verlautbarungen mit, das wir "durch ständige preisvergleiche der wettbewerber unsere tiefpreisgarantie sichern". hat mit rumprahlen meinerseits nichts zu tun, ist in unserer branche sogar gang und gebe. ich habe das im beitrag weiter oben geändert.