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Bike: Honda NSR ´01

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1

Monday, March 28th 2005, 8:00pm

Was passiert mit abgelaufenem TÜV!

Da ich im Mai sowieso zum TÜV (aufmachen) muss will ich net auch schon im april müsste da aber weil er abläuft!

was passiert wenn ich überzieh? kostet des was? was wenn ich nen unfall hab?
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2

Monday, March 28th 2005, 8:05pm

Der Dekra Mensch hat mir gesagt dass es bis zu einem Monat nur eine Mängelkarte und ein paar ¬ Verwarngeld kostet.
Der Tüv nimmt kein Geld fürs Überziehen.Wenn du im April fällig bist und erst im Mai hingehst, bekommst du allerdings nur bis April 2007 Tüv.
Erst mal als erstes,...
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po

Unregistered

3

Monday, March 28th 2005, 8:14pm

soweit ich des weiss,kannst du ohne weiteres 3 monate überziehn!
aber du kriegst dann aber auch nur bis april 07 wieder tüv wie schon gesagt wurde
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Bike: Hornet 600

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4

Monday, March 28th 2005, 8:32pm

theoretisch darf man bis zu einer gewissen toleranz straffrei überziehen. nur wenn man in dieser zeit einen unfall baut oder gebaut kriegt, können die einem sehr leicht ans bein pinkeln und zumindest teilschuld geben, wegen abgelaufenem tüv und möglichen mängeln, deren rechtzeitige entdeckung durch fristgerechte tüv-vorführung und sofortige behebung den unfall hätten verhindern können (z.b. abgefahrene reifen oder defekte bremsen etc.)
"ein unfall liegt vor, wenn ein ereignis unmittelbar von aussen plötzlich mit mechanischer gewalt auf das fahrzeug eingewirkt hat"
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Bike: GZ Marauder, Opel Kadett E (Totalschaden), Opel Astra F Caravan

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5

Monday, March 28th 2005, 9:30pm

du darfst einen monat problemfrei überziehen, ob du bei nem unfall teil schuld kriegst weiß ich nicht.
aber zwei monate kriegst du dann strafen auferlegt.
jeder dem das sein!
Wer später bremst ist länger schnell!
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Bike: Yamaha TDR 125

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6

Monday, March 28th 2005, 11:17pm

versteh nich wo das problem liegen sollte

zahlen tust du eh beides - tüv und umschreibung - also kannste auch zweimal hin

(ps: es sei denn natürlich deine zeit ist soooo kostbar)
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)
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7

Monday, March 28th 2005, 11:25pm

Kostet nix... Kollege hat seit November keinen TÜV und hatte vor zwei wochen nur ein Schein am Auto in form eines Knöllchens wo drauf stand HU/AU abgelaufen aber kein Verwarngeld oder so! (Ich war dabei)
gruß popo

habe noch Teile von meiner 98er Rossi (Rahmen, Schwinge, Bremse, el. uvm bei Interesse -> PN)
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Bike: Hornet 600

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8

Monday, March 28th 2005, 11:30pm

Quoted

Original von fwmone
das argument zieht nur, wenn der Wagen auch tatsächlich nicht mangelfrei war. Dann kann er aber auch TÜV haben wie er will.


eben, das wollte ich sagen. ich denke aber, dass die ein fahrzeug mit abgelaufener hu da wesentlich genauer unter die lupe nehmen. und wenn die sehen, dass die hu überfällig ist, schaun die übrigens auch bei ner routinekontrolle genauer nach, macht halt schon mal gleich nen negativen eindruck, wenns auch erlaubt ist.
"ein unfall liegt vor, wenn ein ereignis unmittelbar von aussen plötzlich mit mechanischer gewalt auf das fahrzeug eingewirkt hat"
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9

Wednesday, March 30th 2005, 11:25am

Also irgendwie kann ich mir jetzt nicht vorstellen,
das es etwas gibt, was beim Dekra geld kostet und beim Tüv net?!
// Manchen Moderatoren gehören die Hoden geschoren//
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10

Wednesday, March 30th 2005, 12:09pm

mein vater hat letztens glaub ich 3 monate versehentlich überzogen, da meinte der tüvmann, er müsse das melden und jetzt bekommt mein vater ein paar punkte (weiß aber nicht mehr wie viele), außerdem wurde die regelung verschärft hat er gesagt, deshalb nicht alles glauben was gesagt wird, denn viele reden vielleicht noch von der alten regelung.

Quoted


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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11

Tuesday, July 12th 2005, 7:39pm

Hab nochmal eine Frage dazu.
Der TÜV sagt bzgl. Überziehen:

"Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Die Hauptuntersuchung wird mit dem Ablauf des auf der HU-Plakette angegebenen Termins ungültig! Bei Überschreitung dieses Termins droht seitens des Gesetzgebers folgendes Verwarnungsgeld:

Bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen

* Zwei bis vier Monate : € 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
* Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen

* Bis zu zwei Monaten: € 15,--
* Mehr als zwei bis zum vier Monaten: € 25,--
* Mehr als vier bis zu acht Monaten: € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
* Mehr als acht Monate: € 75,-- und 2 Punkte in Flensburg"


Was ist dieses "Verwarnungsgeld"? Ist das als A- oder B-Verstoß zu sehen? (Was ich mir jetzt noch in der Probezeit nicht leisten könnte.)

Quoted

Original von M.C. SACHS XTC 4 T
Peace Leute ich will mir demnächst nen Schalter rippen.
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12

Tuesday, July 12th 2005, 8:07pm

die strafe kostet es aber nur wenn die Polizei dich erwischt!

Beim TÜV bezahlt man keine Strafe! Ich hab auch erst TÜV im Mai 2005 gemacht obwohl September 2004 abgelaufen und hab nix extra bezahlt!
Wer andere in der Kurve brät, hat meist ein 2-Takt Heizgerät!
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13

Tuesday, July 12th 2005, 8:51pm

Schön und gut, aber wollt ich das wissen? ;)

Quoted

Original von M.C. SACHS XTC 4 T
Peace Leute ich will mir demnächst nen Schalter rippen.
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Bike: Aprilia RS 125 Bj.96

Location: Gschwend/nähe Stuttgart

14

Tuesday, July 12th 2005, 9:29pm

hab ich dir geantwortet ?? :daumen:


du darfst den TÜV so lange überziehen wie du willst nur net erwischen lassen!

wenn du ihn 2 Jahre überziehst und dann hingehst zahlst du nur einmal! und es wird auch nix zurückdatiert!
Wer andere in der Kurve brät, hat meist ein 2-Takt Heizgerät!
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Cleaner

*putzfetischist*

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15

Tuesday, July 12th 2005, 9:34pm

Irgendwann muss man doch ein Gutachten erstellen lassen.

Ist dann so, als wäre dein Moped Jahre lang net angemeldet gewesen und du willst es wieder zu lassen.
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