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Registrierungsdatum: 25. April 2003

Beiträge: 375

Wohnort: Rheinland Pfalz

1

Freitag, 8. April 2005, 12:41

Auto im Ausland anmelden hier fahren?

Hallo , manche von euch sind ja so super spezies und da hab ich mal ne frage und zwar hab ich zwei Staatsangehörigkeiten Polnisch und Deutsch und ich wollte mir ein Auto kaufen was hier in der Versicherung und Steuer sehr sehr hoch ist und ich es mir nicht leisten könnte es zu unterhalten aber wenn ich es in Polen anmelde ist es sehr günstig nur die Frage ist kann ich mit Pol. Kennzeichen hier in Deutschland rumfahren?
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

2

Freitag, 8. April 2005, 13:18

natürlich. wenn sperrmüll-zeit is fahren auch genug polen hier rum
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Registrierungsdatum: 9. April 2003

Beiträge: 635

Bike: Varadero 125

Wohnort: Hessen -> Odenwald

3

Freitag, 8. April 2005, 13:26

brauchst du da keinen wohnsitz in polen?
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Registrierungsdatum: 23. Juli 2003

Beiträge: 3 266

Bike: Yamaha TDR 125

Wohnort: Darmstadt

4

Freitag, 8. April 2005, 13:27

können schon und fahren darfst das auch, aber musst halt schaun ab wann du berechtigt bist ein fahrzeug in polen anzumelden

hat wohl was mit dem wohnsitz zu tun und da es ja um die kfz steuer geht wäre das dann wohl auch recht bald Steuerhinterziehung ..... fraglich ob dir da hier einer ne verlässliche auskunft drüber geben kann, wie du das anstellen kannst ohne aufzufliegen
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)
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Registrierungsdatum: 7. April 2005

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Bike: Honda CBR 600 PC 25

Wohnort: Hessen

5

Freitag, 8. April 2005, 13:38

@TheChris: Doofer Spruch ! :wand:

@ adamchic

Es kommt immer drauf an, wo man mehr als die Hälfte des Jahres tatsächlich wohnt.

Das begründet die inländische Steuerpflicht.

Wenn du mehr als 180 Tage pro Jahr tatsächlich in Deutschland bist, dann musst Du Dein Auto hier anmelden.

Wenn du mehr als 180 Tage pro Jahr tatsächlich z.B. in Monaco :D bist, dann kannst Du Dein teures Auto (einen Ferrari oder was ist das???) dort anmelden.


Und abgesehen von dieser "Steuerpflicht-Regelung" bist du sowieso schon nach Wohnsitzverlegung verpflichtet, Dein Auto bei Deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle umzumelden.

Gruß, Rick

.
.
Dieses Jahr ist meine 2. Saison - hab ne Honda CBR 600 PC25 - bin im Raum MKK - HU - AB / Spessart - Schotten - und sonstwo unterwegs.
Immer gerne: Kontakte zu anderen Fahrern und gemeinsame Ausfahrten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RickMKK« (8. April 2005, 13:39)

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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

6

Freitag, 8. April 2005, 13:43

und in 50er-zonen darf man nur 50 fahren.


jedenfalls gibts z.b. in der firma wo ich gerade praktikum mache ca. 40% franzosen. die kommen jeden tag hier her. und die haben alle n französisches kennzeichen. wer prüft da schon nach ob die im schnitt länger hier sind als drüben?

musst dein auto halt auf irgendwen deiner verwandtschaft anmelden. dann kannste ja fahren, geh mal nicht davon aus dass du deinen hauptwohnsitz dort anmelden willst... dann geht die deutsche staatsbürgerschaft ja sicher flöten
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Registrierungsdatum: 7. April 2005

Beiträge: 115

Bike: Honda CBR 600 PC 25

Wohnort: Hessen

7

Freitag, 8. April 2005, 14:08

Hier ist die gesetzliche Regelung

So, dann habe ich hier mal die ganz korrekte Lösung. Ein Blick ins Gesetz erspart unsinniges Geschwätz:

Rechtsgrundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)

Der Regelfall ist § 1 KraftStG:

1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt....

das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden.

Es gibt eine Ausnahmeregelung in § 3 KraftStG

Von der Steuer befreit ist das Halten von ... ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr.

Und eine Rückausnahme hierzu:

Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge ... von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.


Noch Fragen???
.
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TheChris

Administrator

Registrierungsdatum: 1. September 2001

Beiträge: 7 840

Bike: kein 2-rad-scheiss

8

Freitag, 8. April 2005, 14:16

ja. wirst du auch öfters von autos überholt wenn du mitm motorrad unterwegs bist?
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Registrierungsdatum: 7. April 2005

Beiträge: 115

Bike: Honda CBR 600 PC 25

Wohnort: Hessen

9

Freitag, 8. April 2005, 14:22

Zitat

Original von TheChris
ja. wirst du auch öfters von autos überholt wenn du mitm motorrad unterwegs bist?


klar. von nem seat cupra R .... aber sonst net.

:)41 :)41 :)41 :)41 :)41

....................................
.
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Registrierungsdatum: 25. April 2003

Beiträge: 375

Wohnort: Rheinland Pfalz

10

Freitag, 8. April 2005, 19:15

aha danke sehr , und da bezahl ich 85€ im jahr statt sage und schreibe 1480€ hier in D
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Ernando Langhan

high voltage Provokationsspammer

Registrierungsdatum: 18. Februar 2005

Beiträge: 1 340

Bike: R6

11

Freitag, 8. April 2005, 19:23

krass
für welches auto?
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"
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Registrierungsdatum: 7. Dezember 2004

Beiträge: 43

Bike: tzr125, legal offen & fies ;)

Wohnort: Lauterbourg, Frankreich

12

Freitag, 8. April 2005, 19:40

In deutschland hast du in der regel 6 Monate Zeit, dein Auto an dem Ort zuzulassen, an dem sein standort ist (an dem es also die meiste Zeit bewegt wird). Ausnahmen gibbet nicht.

In Frankreich isses scheissegal ;)

Ich fahr so rum:


:D Mike
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Registrierungsdatum: 25. April 2003

Beiträge: 375

Wohnort: Rheinland Pfalz

13

Freitag, 8. April 2005, 20:28

Bmw 328
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