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Date of registration: Sep 15th 2002
Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*
Location: Nähe Köln
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Original von Böser_Wolf
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Original von marwin
Dann fahrt halt nach Frankreich oder Spanien, das ist doch viel attraktiver.
Oder einfach in die Alpen nach Bayern.
also mit 80 sachen von köln nach bayern ist schon bissle weit.
von köln aus ist holland halt schnell erreicht, sind nur 50km. spannend ist trotzdem net, da rumzufahren. fahrt doch lieber in die eifel, ist viel lustiger und auch legal.
SETO
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Original von marwin
Dann fahrt halt nach Frankreich oder Spanien, das ist doch viel attraktiver.
Oder einfach in die Alpen nach Bayern.
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Original von Arne
ICH RAFF GARNICHTS MEHR .
Gruß arne
This post has been edited 1 times, last edit by "SETO" (Apr 10th 2005, 9:44pm)
Date of registration: Aug 8th 2003
Bike: Hyosung Naked 125
Location: Aus dem Abgrund...
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Original von SETO
das was des benzin flüssig macht ist wasser! (98% oder so)
das was die pampe brennbar macht, ist ein gas!
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Original von Arne
hi leute
einfach mal lesen http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/index.php
HIER MAL EIN AUSZUG :
Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich. Das deutsche Zahlensystem wurde also aufgegeben, es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.
DAS IST ES A1 ist in NL gültig
Gruß Arne
Date of registration: Dec 10th 2001
Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50
Location: Wien
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Original von Arne
hi leute
einfach mal lesen http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/index.php
HIER MAL EIN AUSZUG :
Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich. Das deutsche Zahlensystem wurde also aufgegeben, es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.
DAS IST ES A1 ist in NL gültig
Gruß Arne
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aus Motorrad
dass es Mitgliedstaaten möglich ist, die Gültigkeit eines Führerscheins, dessen Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, in ihrem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen. In Hinsicht auf die Klasse A1 haben davon Österreich und die Niederlande Gebrauch gemacht."
This post has been edited 1 times, last edit by "cptnkuno" (Apr 10th 2005, 11:53pm)
Wicked
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