Sonntag, 14. September 2025, 23:13 UTC+2
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Original von TheChris
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Original von Ernando Langhan
wer is da in der beweispflicht?
du. die fragen dich dann mit welchem rechtsgrund du das geld besitzt. du hast aber keinen
*** Richie Rich ***
Registrierungsdatum: 15. November 2004
Bike: ehemals Mito jetzt Ducati ss750i.e. Auto: BMW m3 e93 / BMW 118d GESUCHT: MEINE MITO !!! Neu: gelbe duc
Wohnort: Hamburg
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Original von SuperSkunk
Von mutti oder Vatti?! :-l
OK, spaetestens wenn se sehen von welchem KOnto das Geld kommt, wirds unglaubwuerdig.
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irgendjemand etwas bar auf mein Konto eingezahlt hat
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »mito-lenn« (22. April 2005, 20:39)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Zamar« (22. April 2005, 21:16)
Registrierungsdatum: 9. Mai 2002
Bike: KTM LC4 400 EGS (Bj. '97)
Wohnort: Fünfseenland
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Bike: KTM LC4 400 EGS (Bj. '97)
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fwmone
unregistriert
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Original von Carcass
eigentlich sollte man das geld sofort ausgeben!
weil es im rechtlichen sinne schon eine kleine grauzone darstellt und wie immer der interpretation von rechtsanwälten ausliegt...
wenn du doch pech haben solltest und du das geld zurückerstatten musst, kannst du dein einkauf ja bestimmt irgendwie wieder rückgängig machen oder wieder verkaufen...
Registrierungsdatum: 19. März 2004
Bike: Reiskocher und Reisbrenner
Wohnort: Berlin/Zeuthen