Wednesday, September 24th 2025, 7:40pm UTC+2
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Original von RickMKK
Hi!
Dann will ich auch mal meinen Senf dazugeben:
1.) Die Steuerpflicht fängt erst bei einem Einkommen von mehr als 7.500 Euro an. Soviel musst Du erstmal verdienen....
2.) Keine Panik vor der Lohnsteuerkarte mit der Klasse 6! Alle kriegen nur bei dem Wort schon die absolute Panik....
Hierzu habe ich einen Tipp und einen Hinweis auf eine gesetzliche Möglichkeit, die aber kaum jemand in der Praxis nutzt:
Angenommen, Du hast zwei geringfügige Jobs (im ersten verdienst du 100 Euro und im zweiten 150 Euro pro Monat) und brauchst zwei LSt-Karten. Dann läßt Du Dir (von der Stadtverwaltung) zwei Stück ausstellen, eine mit der Klasse eins und eine mit der Klasse sechs.
Damit gehst du ganz locker zum Finanzamt und beantragst folgendes:
Auf der Lohnsteuerkarte mit der Klasse 6 läßt Du Dir einen Freibetrag in Höhe von 150 Euro eintragen.
Und auf der Lohnsteuerkarte mit der Klasse 1 wird ein sogenannter Hinzurechnungsbetrag von 150 Euro eingetragen. Beides gleicht sich aus und Du hast im Endergebnis zwar zwei Jobs - aber die werden steuerlich so abgerechnet, als ob beide über die Klasse 1 laufen würden.
Falls trotzdem was an Steuern abgezogen würde (z.B. bei Überstunden-Abrechnung etc.) bekommst Du das am Jahresende sowieso wieder zurück, wenn Du weniger als ca. 7.500 Euro verdient hast (abzüglich von Fahrtkosten, etc. etc.).
Noch Fragen?
Gruß, Rick
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Original von Chris_RS
das würde sich ja nur lohnen wenn du auf der ersten karte den freibetrag nicht ganz ausnutzt, da sollte aber eigentlich schon mehr als 920€ draufstehen..