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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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1

Freitag, 10. Juni 2005, 15:07

Zoll - Luxembourg

Mal ne ganz dumme Frage...Die Grenzen sind ja offen. Aber das heißt noch nich, dass ich unbegrenzt viel überführen darf, oder?
Hab irgendwo mal was von Grenzwerten gelesen....Kann aber nix finden.

Und irgendwie bekomm ich jetz immer Panik wenn ich im Kofferraum ~50l Benzin und Zigaretten rumfliegen hab und dann an der Grenze der BGS oder Zoll rumsteht.
Also:
Wieviel darf ich bedenkenlos einführen?
Welche Strafen drohen mir wenn ich mehr dabei hab?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kingmueller« (10. Juni 2005, 15:08)

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2

Freitag, 10. Juni 2005, 15:22

Nein darf man nicht!
Hab´ mal nen Bericht gesehen , da wurden aber nur immer Stichproben genommen und dann musste man Steuern nachzahlen und Noch ne Geldstrafe!
Jetzt hab ich das ding schon dreimal abgeschnitten,...
aber es ist immer noch zu kurz


mfg .:|catkill:.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ».:|catkill:.« (10. Juni 2005, 15:22)

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3

Freitag, 10. Juni 2005, 15:22

Es gibt doch meines Wissens eine Übersichtstabelle auf der Homepage vom Zoll...
"Hemmungslos mein Geld verprassen, Frauen an die Titten fassen, kotzen in der Öffentlichkeit, nackt rumspringen mit Beine breit. Laut versaute Witze reissen, lachend auf die Strasse scheissen, endlich sein wie's sich gehört und nicht mehr VER-HAL-TENS-GE-STÖRT!"
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Kingmueller

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4

Freitag, 10. Juni 2005, 15:35

Zitat

Original von ProContra
Es gibt doch meines Wissens eine Übersichtstabelle auf der Homepage vom Zoll...

Von Benzin steht da leider nix...
Aber ich seh grad, dass ich schon oft zuviel Alkohol und Zigaretten illegal eingeführt habe :floet:
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Kingmueller

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5

Freitag, 10. Juni 2005, 15:39

hupsi.. Doch:

Zitat

Treibstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Treibstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.


Also darf ich nichmal einen großen Kanister voll machen? 8o
Oder ich muss noch jemanden mit im Auto haben. Dann dürfens ja 20l sein.

Was kann mir passieren?
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Kingmueller

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6

Freitag, 10. Juni 2005, 15:41

Uff...
Interessant für Leute, die weniger als 15km von der Grenze entfernt wohnen. (sto :daumen: )

Die dürfen nur

-40 Zigaretten
-50 g Kaffee
-Andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 90,00 EUR; davon dürfen nicht mehr als 30,00 EUR auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs entfallen.

überführen. 8o Ist ja übelst wenig
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7

Freitag, 10. Juni 2005, 15:43

also bei sprit bringts nix, wenn du noch jemandem im auto hast, da der ja wie da steht, fahrzeuggebunden ist.
bei kippen und so wirds glaub ich pro person gerechnet, kann mich da aber auch irren.

wenn du mit zuviel erwischt wirst, musst halt zoll nachzahlen, und die sind bei sprit und kippen bekanntlich sehr hoch, pro stange sind glaub ich 25€ oder so.
zusätzlich gibts noch nen busgeld
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Böser_Wolf« (10. Juni 2005, 15:49)

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TheChris

Administrator

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Bike: kein 2-rad-scheiss

8

Freitag, 10. Juni 2005, 16:26

Zitat

Original von Kingmueller
Uff...
Interessant für Leute, die weniger als 15km von der Grenze entfernt wohnen. (sto :daumen: )

Die dürfen nur

-40 Zigaretten
-50 g Kaffee
-Andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 90,00 EUR; davon dürfen nicht mehr als 30,00 EUR auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs entfallen.

überführen. 8o Ist ja übelst wenig


auch schon gewusst?.....
man man..

wenn das ja so wär dass man mit nem tanklastzug nach luxemburg fahren könnte, hätt ich auch ne eigene tankstelle...
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9

Freitag, 10. Juni 2005, 17:17

Also beim Benzin ist es wie folgt für Luxemburg:

Man darf einen Kanister mitholen wobei es max. ein 20 Liter Kanister sein darf, also entweder

1x 5 l Kanister oder
1x 10 l Kanister oder
1x 20 l Kanister wobei dieser eine gültige TÜV Plakete (eingetanzt) haben muß.

Rechtlich gesehen ist es als Deutscher nicht erlaubt einen Kanister Benzin aus Luxemburg auszuführen im Gebiet von Luxemburg, wird aber geduldet.

Infos sind aus einer Fernsehsendung wo der ADAC die Sachlage abgeklärt hat.
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RaGaZzO

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10

Freitag, 10. Juni 2005, 18:46

öhm sagt mal, wie ist das eigentlich wenn ich mein auto voller stangen zigaretten packe, am zollhäuschen vor der grenze stehen bleibe und schön brav zu fuß eine stange nach der anderen einzeln über die grenze trage.

ich mein passiert da sonst noch was außer dumme blicke der zollbeamten?
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Kingmueller

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11

Freitag, 10. Juni 2005, 18:48

Hm.. Solange du nich im Halteverbot stehst dürfte dir rein rechtlich ja nix passieren.....
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RaGaZzO

unregistriert

12

Freitag, 10. Juni 2005, 18:51

Zitat

Original von Kingmueller
Hm.. Solange du nich im Halteverbot stehst dürfte dir rein rechtlich ja nix passieren.....


hm da gibts doch bestimmt ein 24h limit?
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13

Freitag, 10. Juni 2005, 18:57

lol als zollbeamter würd ich die stangen immer wieder zurückwerfen! :daumen:
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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14

Freitag, 10. Juni 2005, 20:22

Das mit den Kippen hab ich mir auch schon überlegt... Wie alle wissen liegt Berlin relativ nahe an der Grenze.... Wenn ich jetzt immer direkt nach der Grenze abfahre, könnte man locker nen Pendelverkehr machen...
"Hemmungslos mein Geld verprassen, Frauen an die Titten fassen, kotzen in der Öffentlichkeit, nackt rumspringen mit Beine breit. Laut versaute Witze reissen, lachend auf die Strasse scheissen, endlich sein wie's sich gehört und nicht mehr VER-HAL-TENS-GE-STÖRT!"
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15

Freitag, 10. Juni 2005, 21:41

mal ne frage: der zoll muss doch eigtl immer ein bischen weiter weg von der grenze stehen, denn wenn man den schon vorher sehen würde dann würde man ja wo anders lang fahren. wenn der jetzt so weit von der grenze weg steht, dass der nicht sagen kann dass man über die grenze gefahren ist (also wenn dies nicht genau gesehen haben), da können die einem doch eigtl gar nicht nachweisen, dass man über die grenze gekommen ist. man könnte ja auch dahingefahren sein und vor der grenze wieder umgekehrt sein oder sowas. ?(

Zitat


"Spüührrrst du die sohne?"




Braucht ein Motorrad Ventile? - Ja, aber nur an Vorder- und Hinterrad.
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