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*Hopfen- & Malz-Verlierer*
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kingmueller« (10. Juni 2005, 15:08)
Registrierungsdatum: 2. August 2003
Bike: KTM SX 125 ´03 & Kawa Zephyr 750
Wohnort: Heilbronn(Bad Fr´Hall)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ».:|catkill:.« (10. Juni 2005, 15:22)
Registrierungsdatum: 10. Februar 2004
Bike: Suzuki Bandit 600 Kult
Wohnort: Berlin/Brandenburg
*Hopfen- & Malz-Verlierer*
Zitat
Treibstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Treibstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.
*Hopfen- & Malz-Verlierer*
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Böser_Wolf« (10. Juni 2005, 15:49)
Zitat
Original von Kingmueller
Uff...
Interessant für Leute, die weniger als 15km von der Grenze entfernt wohnen. (sto)
Die dürfen nur
-40 Zigaretten
-50 g Kaffee
-Andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 90,00 EUR; davon dürfen nicht mehr als 30,00 EUR auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs entfallen.
überführen.Ist ja übelst wenig
RaGaZzO
unregistriert
Registrierungsdatum: 10. Februar 2004
Bike: Suzuki Bandit 600 Kult
Wohnort: Berlin/Brandenburg
Registrierungsdatum: 10. April 2003
Bike: Suzuki RGV VJ22B
Wohnort: Prüm in der Eifel (RLP)
Zitat
"Spüührrrst du die sohne?"