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CWAF
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Registrierungsdatum: 22. April 2002
Zitat
Hallo,
Ich habe gelesen, dass ihr jedem der bei euch was kauft und euch dann wegen den teuren versandkosten eine negative bewertung gibt, mit rechtlichen Schritten droht! Was ist das für ein Quatsch?!!
Man muss sich schon im klaren sein, dass man eine schlechte Bewertung bekommt wenn man die Versandkosten auf 4,50€ ansetzt und man die Ware für 0,55€ versenden kann..
Echt eine Frechheit!! Und was soll das mit den rechtlichen Schritten? Was habt ihr gegen die Leute in der Hand?? GARNICHTS ...
Nur weil sie es unverschämt finden, dass die Kosten so hoch sind, wird denen mit rechtlichen Schritten gedroht?!? Lächerlich ist sowas..
Und wenn das schon Rufschädigend ist was sind dann andere Sachen , z.B Beleidigungen?? Ihr setzt den Versand auf 4,50€ an und verdient dann noch zu dem Verkaufspreis knapp 3,80€ dazu.. TZZZ
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald ausWas ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »raphiwolle« (25. Juni 2005, 22:11)
Zitat
Original von CrazyBoarder
ich würde meine bewertung schnellstens editieren!
und zwar das er wegen schlechter bewertung mit rechtlichen schritten droht, was soll denn der scheiß! wenns deine meinung is, is es deine meinung!
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald ausWas ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
* Peter Lustig *
Registrierungsdatum: 25. Mai 2005
Bike: Vespa ET4 125cm³.... Auto: BMW 5er
Wohnort: S / FFM / HD
Zitat
Oft geht es bei Erpressungen um Geld oder Wertgegenstände, aber auch um z. B. die Blamage (oder: Bloßstellung/Anklage) einer Person in der Öffentlichkeit auf Grund von peinlichen Beweisen. Insofern erfüllt das laienhafte Verständnis von Erpressung lediglich den Tatbestand der Nötigung.
Zitat
Die Nötigung ist ein Straftatbestand, der die persönliche Freiheit des Einzelnen schützt. Konkret geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung. Der Nötigungstatbestand wird in der Laiensphäre häufig mit der Erpressung verwechselt. Der Unterschied zwischen Nötigung und Erpressung besteht in der Vermögenschädigung. Erpressung ist also eine Nötigung mit Bereicherungsabsicht, die das Vermögen des Genötigten schädigt. Bei der Nötigung hingegen hat der Täter es nicht auf das Vermögen des Opfers abgesehen.
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