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Xmount

unregistriert

76

Donnerstag, 21. Juli 2005, 14:39

Vor allem mit dem Motorrad uns erst recht mit einer 125er :daumen:
Sehr merkwürdiges Forum hier... :rolleyes:
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AnjaFromLE

unregistriert

77

Donnerstag, 21. Juli 2005, 14:41

Zitat

Original von Mr. Crow
Oh ja das versteh ich, die Sparte hat wieder einen anderen Dialekt, obwohl se och ossis sind bzw. waren *g*

Nee hier ma ene Site nor ;):

[URL=http://www.dw-world.de/dw/article/0,,1256732,00.html]Guckste Anja[/URL]

LG Philipp

PS: Ich könnt feiern wenn ich diesen Dialekt lese, das klingt so fett alda :-)

So und drängeln tun och die Sachsen, deswegn ni haun wenn ich vom Thema abgekommen bün *kopfeinzieh* *g*


der link ist geil..auch wenns zum ende hin ein bisschen anstrengend wurde*g*. da stehen doch echte wahrheiten drinnen!
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78

Donnerstag, 21. Juli 2005, 14:56

Zitat

Original von Ernando Langhan
alda was ein drecksgeschwätz


Meine Meinung!!!

@ Anja, verstehs nicht falsch, aber du versuchst hier sachen zu erzählen, wovon vieles net richtig ist, und irgendwie machst du so auf SUPER BRAVEN FAHRER, lasst doch jeden Fahren wie er will und wenns buff macht dann machts halt buff...... Deswegen immer schoen Gedrosselt fahren, dann wird man auch nicht zum überholen verleitet *hust* *fg* :rolleyes: Ja ja, solche 80km/h :sportlich: ......

Back to Topic,

wie oben schon gesagt das muss jeder selber wissen was er macht!!! Und nicht jeder macht schlechte erfahrungen damit!!! Und meine Frage was ich mir scho die ganze Zeit stelle, ahhh warum überholst du des Auto nicht, dann wär dir nie so nen Teil entgegen gekommen, achso CBR *hust* hat sich geklärt :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »R4c3b!k3r« (21. Juli 2005, 14:56)

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79

Donnerstag, 21. Juli 2005, 15:10

Also was lernen wir aus allem?

Schleicher bleibt rechts!!!
Und zu den anderen kann ich nur sagen: Gas ist rechts!!!!
Downsizing? Ohne mich!!
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80

Donnerstag, 21. Juli 2005, 15:29

Zitat

Original von ebel76
Also was lernen wir aus allem?

Schleicher bleibt rechts!!!
Und zu den anderen kann ich nur sagen: Gas ist rechts!!!!


:daumen: Mehr als den Smilie brauch ich net dazu sagen!!! Absolut meine Meinung :-)
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Kingmueller

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81

Donnerstag, 21. Juli 2005, 15:44

Zitat

Original von AnjaFromLE
nebelscheinwerfer sind meiner meinung nach nur bei sicht unter soundsoviel metern erlaubt (10m, oder so???) und bei gegenverkehr oder vordermann sowieso nicht

Und wieder muss ich dir wiedersprechen. Nebelscheinwerfer dürfen bei starken Sichtbehinderungen doch Regen, Nebel oder Schneefall eingeschaltet werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei nebelbedingter Sichtweite von weniger als 50m eingeschaltet werden.

Nebelscheinwerfer blenden. Ja. Sind aber auf der Bahn nen ganz gutes Mittel um zu demonstrieren, dass man flott unterwegs ist.
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Mr. Crow

unregistriert

82

Donnerstag, 21. Juli 2005, 16:14

"Nebelscheinwerfer blenden. Ja. Sind aber auf der Bahn nen ganz gutes Mittel um zu demonstrieren, dass man flott unterwegs ist."

Schwachsinn, das ist schwachsinniger als das was Anja sagte. :wand:
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83

Donnerstag, 21. Juli 2005, 17:43

Nebellampen sind nur bei Nebel zulässig.
Bei einer sichtweite unter 50 meter!
Und dann darf auch nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Und auch nur außerhalb von Ortschaften.
Alles andere sind bloß spekulationen. :rolleyes:
Ist übrigens genauso verboten wie blaue, grüne und rote standlichter :P
Downsizing? Ohne mich!!
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Ernando Langhan

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84

Donnerstag, 21. Juli 2005, 17:52

boah wenn du schon so nen dünnschiss verzapfst unterlass es doch wenigstens das richtige was vorher gesagt wurde als spekulation zu betiteln
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"
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85

Donnerstag, 21. Juli 2005, 17:53

Zitat

Original von ebel76
Nebellampen sind nur bei Nebel zulässig.
Bei einer sichtweite unter 50 meter!
Und dann darf auch nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Und auch nur außerhalb von Ortschaften.
Alles andere sind bloß spekulationen. :rolleyes:
Ist übrigens genauso verboten wie blaue, grüne und rote standlichter :P


und wen störts??? wenn ichn karren hätte dann wären da die nebelschweine genauso an wie im mom bei mir immer das Fehrnlicht an ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Belze« (21. Juli 2005, 17:53)

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86

Donnerstag, 21. Juli 2005, 17:55

ja, die coolheit überwiegt auch maximal wenn man die dinger eingeschaltet hat.
ich hab die teile nur aufer bahn an, weil man einfach besser gesehen wird.
ansonsten nur bei miesestem regen oda schnee/nebel, die blenden nämlich wirklich wie schwein.
Straße nass, Fuß vom Gas
Straße trocken, drauf den Socken

Völliger quatsch!

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Straße trocken, noch mehr rocken


Diese Weisheit wurde ihnen präsentiert von der Quattro GmbH
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87

Donnerstag, 21. Juli 2005, 17:57

Mag ja sein das es Dünnschiss ist das ich verzapfe, aber verboten ist es trotzdem.
Und was bitte ist den nun erlaubt? Schreibs mal bitte auf...
Kostet glaub ich 15 € wenn die blöd wollen.
Aber was solls, das merkt jeder erst wenn er zahlen durfte.
Bei uns in der gegend fahren sowieso nur die Russen mit den Nebellampen.
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Ernando Langhan

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88

Donnerstag, 21. Juli 2005, 18:01

grundsätzlich vermischst du schonmal nebelscheinwerfer und nebelschlussleuchte nur wenn die schlussleuchte an ist darf man max 50kmh fahren

§ 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

aber wen interessierts
ganz genau durchlesen: "Nach der vermuteten „Pinkel-Panne“ traf Reporterin Ilka Peemöller Fergie und Taboo"
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89

Donnerstag, 21. Juli 2005, 18:01

§ 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.


edit: lol, da war der freakdepp wohl schneller
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Com. Rapp« (21. Juli 2005, 18:01)

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90

Donnerstag, 21. Juli 2005, 18:05

Zitat

Original von Ernando Langhan
grundsätzlich vermischst du schonmal nebelscheinwerfer und nebelschlussleuchte nur wenn die schlussleuchte an ist darf man max 50kmh fahren

§ 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.

aber wen interessierts


Ich hatte eigentlich vorne und hinten gemeint.
Gut mein fehler. Vielleicht ist das eine gesetz das in den letzten 10 jahren rausgekommen.
Dann verzeiht mir bitte, wenn ich durch mein unwissen unruhe reingebracht habe.
Werde jetzt erstmal mit meinem Bike auf die Autobahn fahren und mit Fernlicht Drängeln :daumen: Bis später...wenn ich da noch lebe...
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