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AirCanada

unregistriert

1

Donnerstag, 1. September 2005, 14:51

rechtsproblem

servus.

werde demnächste ne vorladung von der polizei zur zeugenbefragung bekommen. bin allerdings der "angeklagte". mein bruder war schon da, da das fahrzeug auf ihn zugelassen is..an besagtem tag bin aber ich gefahren.

also, ich soll mich der gefährdung des straßenverkehrs schuldig gemacht haben. an jenem tag soll ich jemand rechts auf der autobahn überholt und dann geschnitten haben, so dass dieser angeblich fast n unfall gebaut hat.

dieses szenario is völlig ausgeschlossen. ich kann mich auch an nix in der richtung erinnern. könnte auch auf ner auffahrt gewesen sein...aber wie soll ich jemand mit nem 60 ps golf auf der auffahrt ausbeschleunigen und dann noch schneiden ohne was zu merken??

mir gehts jetz drum, was ich dort sagen soll.

a) die wahrheit, dass ich nichts derartigesmitbekommen habe
b) ne ausrede, dass ich nie da war
c) keine aussage

die waren angeblich zu 2. im auto. zählt das dann als zeuge? weiss nich ob die verwandt waren oder wie auch immer das zusammenhängt.

was hätte ich im falle einer bestrafung zu berfürchten?

bitte ma die rechtsexperten ans werk..

danke
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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Wohnort: 54316 Pluwig

2

Donnerstag, 1. September 2005, 15:07

Ich, ohne Rechtsexperte zu sein, würde in deinem Fall klar zur Wahrheit raten.
Würde das ganze so schildern, wie du es hier auch getan hast. Allerdings besteht dann die Möglichkeit, dass dir unterstellt wird, du seist ein vollkommen rücksichtsloser Raser, der nichtmal bemerkt, wenn er etwas falsches tut.

Keine Aussage ist im Prinzip nur sinnvoll, wenn du dich bei einer Aussage selbst belasten würdest. Das wäre dann einfach neutral zu bewerten. Da du dich mit deiner eigenen, wahrheitsgemäßen Aussage allerdings entlasten würdest, würde ich das in jedem Fall vorziehen.

Aber mal sehn was Falk dazu sagt ;)
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Beiträge: 332

3

Donnerstag, 1. September 2005, 15:56

Kann zwar auch nichts groß dazu sagen, aber würde dir auf jedenfall
dazu raten einfach nur die Wahrheit zu sagen !
Das kommt einfach immer am besten :)
:)11:applaus:A1 bestanden am: 5.4.2005 :)11:applaus:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »aCryL« (1. September 2005, 15:56)

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4

Donnerstag, 1. September 2005, 16:08

hi,

ich würde gar nix sagen bis du mit nem anwalt gesprochen hast. ist immer besser, die wissen meist mehr.

und wenn du es nicht warst, was ich hoffe, kann dir eigentlich nicht viel passieren.
tisch auf gar keinen fall lügen auf,wenn das raus kommt dann wirkste alles andere als unglaubwürdig.

mfg
arctic cool
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Kingmueller

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5

Donnerstag, 1. September 2005, 16:25

Zitat

Original von arctic-cool
tisch auf gar keinen fall lügen auf,wenn das raus kommt dann wirkste alles andere als unglaubwürdig.


Wohl dem, der den Litotees beherrscht.
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AirCanada

unregistriert

6

Donnerstag, 1. September 2005, 21:05

hmm, das is schonmal interessant, danke.

also nen unfall gabs nich - nur fast (angeblich).
werde wohl mal nen anwalt kontaktieren.

idee: ich sag, bei mir saß noch jemand im auto - hat auch nix gesehen. das wirkt nich glaubhaft, oder?

und hast du ne idee, was soetwas in etwa kostet, wenn man schuldig gesprochen wird?
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fwmone

unregistriert

7

Donnerstag, 1. September 2005, 21:27

Keine Lügen erfinden, nicht den Teufel an die Wand malen, nix vorherdichten - einfach nur zum Anwalt gehen und fertig.
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Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

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8

Donnerstag, 1. September 2005, 22:24

Achtung:
Hast du oder jemand in deiner Familie ne Rechtschutzversicherung (Verkehrsrechtschutz)?

Wenn nicht kann die ganze Sache teuer werden.

Was Falk sagt mag ja ganz hilfreich sein, aber ich denke, dass er von einem deutlich schlimmeren Fall ausgeht, als dem der hier vorliegt.
Es eght doch im Prinzip höchstens um ne Nötigung oder seh ich das falsch?
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Registrierungsdatum: 25. März 2005

Beiträge: 1 296

Bike: Audi RS4 Avant

9

Donnerstag, 1. September 2005, 22:50

Das hier wäre dann doch ein minderschwerer Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs mit Gefährdung anderer ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »creative« (1. September 2005, 22:51)

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Beiträge: 42

10

Donnerstag, 1. September 2005, 23:41

nix anwalt viel zu früh den kannst immernoch einschalten wenns wirklich zum verfahren kommen sollte was sehr unwahrscheinlich ist wird normalerweise eingestellt fertig was der macht is jetz irgendwo rumrühren wo sonst der amtsschimmel drüberwächst und dir dafür auch noch geld abknöpft

hat dein bruder die aussage verweigert? nehme mal an daß nicht
trotzdem jetzt erst aussage verweigern wenn es tatsächlich zum verfahren kommen SOLLTE (wirklich wie gesagt extrem unwahrscheinlich) kannst du dann immernoch aussagen ohne nachteile für dich
vor allem kann sich das bis zur aussage vor gericht ewig hinziehen und wehe du sagst dann vor gericht etwas ein bissl anders als 6 moante davor bei der bullerei

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »blockrider« (1. September 2005, 23:41)

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Registrierungsdatum: 25. März 2005

Beiträge: 1 296

Bike: Audi RS4 Avant

11

Freitag, 2. September 2005, 00:00

N Kumpel von mei Bruder hatte einen ÄHNLICHEN Vorfall, dabei wurde er nach nem längeren Verfahren zu etwas Geldstrafe und noch während des verfahrens zu Führerscheinentzug (etwa 1 monat) verknackt.. dann kommt das zivilrechtliche, jetzt..

edit: wie angedeutet, er war .wohl. unschuldig ..

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »creative« (2. September 2005, 00:01)

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AirCanada

unregistriert

12

Freitag, 2. September 2005, 10:44

hmm, sollte es tatsächlich so einfach sein, jemandem an die karre zu fahren, dann is das ja wirklich n witz. naja.
werde wohl nen anwalt zu rate ziehen. ich weiss im moment nich, wie es mit der familiären rechtsschutzversicherung aussieht, aber ich bin adac mitglied. die helfen einem doch glaube ich in so einem fall, oder?!

soweit ich weiss hat mein bruder bei seiner aussage nur auf mich verwiesen. er is ja definitiv nich gefahren. er hat mir das halt alles mehr oder weniger zw. tür und angel erklärt weil wir beide zur arbeit mussten.

wie sieht es mit verjährungsfristen aus? 6 wochen sind immerhin schon rum ;)
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Beiträge: 42

13

Freitag, 2. September 2005, 11:14

ich habs schonmal gesagt alles wasn anwalt in dem stadium macht is dir das geld aus der tasche ziehn aussage verweigern und brief mit verfahren eingestellt abwarten ich hab erfahrung bei sowas
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AirCanada

unregistriert

14

Freitag, 2. September 2005, 12:27

wenn ich aber rechtsschutzversichert bin, dann zieht er mir doch nich das geld aus der tasche. dann kann ichs doch auch in anspruch nehmen..
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leölöw

* bald: ötzlow *

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Bike: Suzuki GSX-R 1000 K5

Wohnort: Wiesbaden

15

Freitag, 2. September 2005, 12:53

Zitat

Original von AirCanada
wenn ich aber rechtsschutzversichert bin, dann zieht er mir doch nich das geld aus der tasche. dann kann ichs doch auch in anspruch nehmen..


richtig....Würds auch so machen und nicht anders...
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