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Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

Beiträge: 3 389

Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

31

Donnerstag, 15. September 2005, 22:23

jetzt mal verbindlich:

auszug ausm jugenschutzgesetz:

§ 9
Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.


der herstellungsprozess ist entscheidend, nicht der alkoholgehalt.
folglich darf man dieses bier trinken, da es nicht gebrannt ist.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Registrierungsdatum: 26. April 2005

Beiträge: 1 452

Bike: keins mehr

Wohnort: Süd Berlin (bass Boxx alda)

32

Montag, 19. September 2005, 08:23

Zitat

Original von Böser_Wolf
jetzt mal verbindlich:

auszug ausm jugenschutzgesetz:

§ 9
Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ,
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.


der herstellungsprozess ist entscheidend, nicht der alkoholgehalt.
folglich darf man dieses bier trinken, da es nicht gebrannt ist.
:so: :)18
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***Team BBC Rulez***
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SET0

** Mod Mobber **

Registrierungsdatum: 4. September 2005

Beiträge: 611

33

Montag, 19. September 2005, 22:07

ab wann ist man ein jugendlicher laut dem gesetz?
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Registrierungsdatum: 3. Dezember 2004

Beiträge: 922

Bike: Yamaha R6S 07, alle 125er wesch, Mini Cooper R31, BMW 330CI E 46

Wohnort: Echterdingen

34

Dienstag, 20. September 2005, 13:09

ab 14, die definition lautet, vor dem vollendeten 14. lebenjahr ist ein minderjähriger noch als Kind zu verstehen

Zitat

Original von otikkaa
siehste, 15km weiter von dir gehoert das herumspritzen von koerperfluessigkeiten zum tag wie beispielsweise das geschaeft aufm stillen oertchen :daumen: andere laender, andere sitten :D
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Registrierungsdatum: 26. April 2005

Beiträge: 1 452

Bike: keins mehr

Wohnort: Süd Berlin (bass Boxx alda)

35

Dienstag, 20. September 2005, 17:04

Zitat

Original von Golde
ab 14, die definition lautet, vor dem vollendeten 14. lebenjahr ist ein minderjähriger noch als Kind zu verstehen
Denn kann man ja seto noch als kind sehen :D

scherz mein süßer:)42
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***Team BBC Rulez***
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