Dienstag, 30. April 2024, 09:54 UTC+2
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fwmone
unregistriert
Zitat
Original von topracer
Im Grunde genommen war es Notwehr. Da du ihn aber aufgefordert hast zu zu schlagen, ist das ein Grenzfall. Wenn du jemand dazu verleitest dich zu schlagen, ist nich immer was mit Notwehr.
Edit: Hmm, da war der Wicked wohl schneller
Zitat
Original von fwmone
Das fällt schlicht unter die Notwehrprovokation - und selbst die trifft es hier nicht mal so wirklich. Notwehrprovokation liegt bspw. dann vor, wenn du jemanden richtiggehend zur Weißglut treibst, der dich dann vertrimmt und du daraufhin oder währenddessen zur Abwehr zurückschlägst. Selbst das darfst du noch, musst aber vom scharfen Notwehrrecht Abstriche in Kauf nehmen.
Ich seh hier aber schon an sich keine Notwehr - der eine schlägt zu und der Angriff ist beendet, der andere drescht zurück. Ne Schlägerei einfach. Notwehr wär's nur dann, wenn der Angriff noch fortdauert, sprich der Täter ein weiteres Mal ausholen wollte. Du kannst ja auch net nen Dieb niederdreschen, wenn du ihn zwei Tage später mit deinem Portemonnaie siehst. Kannst hier in meinen Augen allenfalls mit extensivem Notwehrexzess entschuldigen, so dass es dennoch straflos bliebe.
Zitat
Original von SET0
ich mein das ist doch mit 2-3 gezielten schlägen getan ohne großen knochenbrechen und verstümmeln. grade du als boxer solltest das doch wissen.
Zitat
Original von checker-no1
ne, wenn du jmd. ausknocken willst musst du ihm gegen die schläfe schlagen ...
geht bloß schlecht von vorne ...
fwmone
unregistriert
Zitat
Original von Slowrider
Zitat
Original von fwmone
Das fällt schlicht unter die Notwehrprovokation - und selbst die trifft es hier nicht mal so wirklich. Notwehrprovokation liegt bspw. dann vor, wenn du jemanden richtiggehend zur Weißglut treibst, der dich dann vertrimmt und du daraufhin oder währenddessen zur Abwehr zurückschlägst. Selbst das darfst du noch, musst aber vom scharfen Notwehrrecht Abstriche in Kauf nehmen.
Ich seh hier aber schon an sich keine Notwehr - der eine schlägt zu und der Angriff ist beendet, der andere drescht zurück. Ne Schlägerei einfach. Notwehr wär's nur dann, wenn der Angriff noch fortdauert, sprich der Täter ein weiteres Mal ausholen wollte. Du kannst ja auch net nen Dieb niederdreschen, wenn du ihn zwei Tage später mit deinem Portemonnaie siehst. Kannst hier in meinen Augen allenfalls mit extensivem Notwehrexzess entschuldigen, so dass es dennoch straflos bliebe.
Richtig!!!
Was man allgemein sagen kann, ist eine Notwehr nach dem deutschen Recht nur der erste Schlag(Tritt oder sonstwas). Hätte nichtsnuts also dem checker eine gedrückt und darauf hin hätte checker ihm eine zurück gegeben, dann wäre es Notwehr. Da aber checker mehrmals ohne Gegenwehr von nichtsnutz zugeschlagen hat, müsste am Ende eigntl. eine Körperverletzung für beide bei rauskommen.