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Registrierungsdatum: 22. Februar 2002

Beiträge: 3 532

Bike: KTM 125 LC2 Bj. '97

Wohnort: Karlsruhe

1

Freitag, 9. Dezember 2005, 17:50

Rechtsfrage - Unversicherter Versand

Viele Firmen mit Internetshop bieten ja die Möglichkeit des unversicherten Versands an. Damit meine ich jetzt keine Auktionen. Doch was genau bedeutet das? Die Ware ist nicht gegen Verlust versichert? Oder vielleicht nur nicht gegen Beschädigung?
Angenommen ich bestelle etwas per unversichertem Versand und bei mir kommt nichts an. Was dann? Habe ich dann Pech gehabt, oder muss der Internetshop beweisen, dass er das Paket/Päckchen verschickt hat?
" Ein Mensch sollte nie mehr Staub aufwirbeln, als er bereit ist zu schlucken "
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Registrierungsdatum: 11. Juli 2003

Beiträge: 1 303

Bike: KTM LC8 < 4 sale.

Wohnort: Alzenau / Darmstadt

2

Freitag, 9. Dezember 2005, 18:00

er kanns nicht bewesien, da er ja kein paketschein hat
11 Motors - Oldtimer trifft Kunst

"Life is too short too dance with fat chicks!"
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Registrierungsdatum: 21. September 2005

Beiträge: 104

Bike: Yamaha Tdr 125 n

Wohnort: Nördliche Wesermarsch/niedersachsen

3

Freitag, 9. Dezember 2005, 18:20

soweit ich mich nicht irre ist bei unversichertem versand die ware nur nicht gegen beschädigungen, etc... versichert...
oder irre ich mich da doch??
~~~| In Work |~~~
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fwmone

unregistriert

4

Freitag, 9. Dezember 2005, 20:12

Zitat

Original von Tristan
Viele Firmen mit Internetshop bieten ja die Möglichkeit des unversicherten Versands an. Damit meine ich jetzt keine Auktionen. Doch was genau bedeutet das? Die Ware ist nicht gegen Verlust versichert? Oder vielleicht nur nicht gegen Beschädigung?
Angenommen ich bestelle etwas per unversichertem Versand und bei mir kommt nichts an. Was dann? Habe ich dann Pech gehabt, oder muss der Internetshop beweisen, dass er das Paket/Päckchen verschickt hat?


Die Frage hat konkret mit dem was man als Leistungs- und Erfolgsort bezeichnet zu tun. Leistungsort ist dabei der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu erbringen hat. Am Erfolgsort tritt der Leistungserfolg ein. Bei Versandgeschäften wird für gewöhnlich zur Erfüllung eine Schickschuld vereinbart. Leistungsort ist dabei der Wohnsitz des Schuldners, Erfolgsort der Wohnsitz des Gläubigers. Das heißt: bei unversichertem Versand geht das Risiko von Beschädigung oder Verlust bereits bei Übergabe an den Spediteur durch den Versender auf dich über. Solange der Versender die ordnungsgemäße Einlieferung beim Spediteur nachweisen kann (bspw. Paketschein), ist er grundsätzlich von weiterer Haftung befreit.

Praxisbeispiel:
Käufer K kauft ein prima Volvo S60 -Modell, um es dem Forumsmitglied F zu schenken. Er wählt unversicherten Versand. Versender V gibt das ordnungsgemäß verpackte Päckchen bei der Post auf und kann dies auch nachweisen. K erhält das Paket gar nicht oder beschädigt. Er hat gegenüber dem V schon keine Haftungsansprüche mehr, denn dieser hat seine Schuld erfüllt. Er könnte lediglich Ansprüche beim Spediteur geltend machen, die aber durch den unversicherten Versand ebenso entfallen.


Man liest es manchmal auch anders, nämlich dass V selbst für einen Verlust bei unversichertem Versand haftet. Das ist nur dann richtig, wenn eine Bringschuld vereinbart wurde, wie es regelmäßig beim Versandgeschäft nicht der Fall ist.
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Registrierungsdatum: 2. März 2002

Beiträge: 1 756

Wohnort: Bayern

5

Freitag, 9. Dezember 2005, 20:15

Im Regelfall wird auf deine Gefahr Versand.
Schau mal in die AGB des Unternehmens.
Falls das Paket verloren geht müßte der Absender einen "Nachforschantrag" stellen und dann wird eben der Weg des Pakets nachgeprüft.
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Registrierungsdatum: 5. Januar 2005

Beiträge: 123

Bike: Kawasaki KMX 125

Wohnort: Göppingen

6

Freitag, 9. Dezember 2005, 20:40

warenschulden=Holschulden und
Geldschulden=Schickschulden
Kawasaki KMX 125, Bj. 2002, Grün, 30.600 km

"Fahre niemals schneller als dein Schutzengel"
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