Mittwoch, 30. April 2025, 15:40 UTC+2
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Registrierungsdatum: 2. Mai 2004
Bike: GZ Marauder, Opel Kadett E (Totalschaden), Opel Astra F Caravan
Wohnort: Heinsberg/Waldfeucht
Zitat
naja, dass die dann zahlen müssen ist schon richtig, aber ich glaube nicht, dass ein unternehmen an den paar kröten im monat zugrunde gehen wird, denn da gilt ja dann immernoch, dass nur ein gerät "gezahlt" werden muss... der rest läuft als zweitgeräte.
Zitat
gez.de
Wir haben in unserem Unternehmen eine Rundfunkempfangsanlage. Daran sind mehrere Monitore / Lautsprecher angeschlossen. Wie viele Rundfunkgeräte müssen von uns angemeldet werden?
Es besteht Gebührenpflicht für die Rundfunkempfangsanlage und zusätzlich für Lautsprecher und Monitore, die eine gesonderte Hör- oder Sehstelle darstellen.
Selbstständige Bedeutung haben Lautsprecher, die in verschiedenen Räumen installiert sind - z. B. im Falle von mehreren Kantinenräumen -, da die Reichweite der Lautsprecher auf die einzelnen Räume beschränkt ist. In einem Raum können jedoch auch mehrere Lautsprecher eine selbständige Bedeutung haben, wenn z.B. nur dadurch eine angemessene Beschallung des gesamten Raumes erreicht werden kann. In diesen Fällen ist jeder Lautsprecher einzeln gebührenpflichtig.
Allerdings gelten mehrere Lautsprecher nur dann als ein einziges Rundfunkgerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hörstelle bilden (z. B. Stereoanlage).
Zitat
Original von P-Flasher
Das Unternehmen, dass an 17€ im Monat zu Grunde geht hätte es ehe nicht geschafft!![]()
Matthias
unregistriert
solblo
unregistriert