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Öli

* Nasenbär *

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1

Montag, 20. Februar 2006, 16:38

Rechtsfrage: Führschein mit 17

So.
Also hab seit gerade meinen "führerschein", mehr is es ne prüfbescheinigung, sonderbar hässlich :D

na jedenfalls spare ich ne stunde wenn ich mitm auto zur schule fahre. was genau blüht mir beim erwischt werden?

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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XoP

* Two Face *

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2

Montag, 20. Februar 2006, 16:41

fahr doch mit 130 davon ;)
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Öli

* Nasenbär *

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3

Montag, 20. Februar 2006, 16:43

damit das nicht passiert frag ich vorher. entweder ich halt halt an oder ich machs gar nicht erst, darum die frage ;)

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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silent_one

unregistriert

4

Montag, 20. Februar 2006, 16:45

Ich schätze mal Lappen bis zu deinem 18. Lebensjahr weg, Nachschulung, Geldstrafe....

lohnt sich jedenfalls nicht....


edit:

so mal eben mit google gesucht:

"Sollte übrigens ein jugendlicher Fahrer ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Auto unterwegs sein, so kostet es den Führerschein bis zum 18. Lebensjahr und 50 Euro Strafgebühr. Keine wirkliche Strafe nach Ansicht einiger Kritiker."


edit2: :wand: dachte du hast den "füherschein mit 17" bla bla

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »silent_one« (20. Februar 2006, 16:48)

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5

Montag, 20. Februar 2006, 16:46

hast du den führerschein mit 17 beantragt?
normalerweise kannse dann noch beantragen das bei dir inner nähe keine ausreichenden öffentlichen verkehrsmittel sind und aus dem grunde du auf das auto angewiesen bist!
will mich da aber jetzt nicht festlegen frag lieber mal nach!

mfg zalus
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Öli

* Nasenbär *

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6

Montag, 20. Februar 2006, 16:47

ja hab schon, allerdings sind bis zu 1 1/2 stunden öffentliche verkehrsmittel PRO strecke zumutbar, sagte mir der gute mensch am amt. damit komme ich (leider) aus...

edit: @ edit: fragt sich nur ob sich der entzug auch aufs motorrad bezieht. wenn nicht wärs keine frage ob mans macht oder nciht...

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Öli« (20. Februar 2006, 16:48)

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sCamPi

* Mr. Lächerlich *

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7

Montag, 20. Februar 2006, 16:50

Soweit ich weiss musste einfach nur den Lappen mit 18 neu machen, bissl zahlen und sonst nichts.
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Öli

* Nasenbär *

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8

Montag, 20. Februar 2006, 16:52

mit 18 neu machen?
hier kommen ja immer mehr komische antworten. würd gern wissen ob die auch auf der wahrheit beruhen -.-

ich will nur antworten haben die auch stimmen und man irgendwo her hat ;)

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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Rebell

unregistriert

9

Montag, 20. Februar 2006, 16:57

hab das hier gefunden:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/ti…erschein_17.php

Welches sind die Folgen, wenn die für das "Begleitende Fahren ab 17" geltenden Auflagen nicht eingehalten werden?

Wer ohne Begleitperson fährt, wird nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft, weil er eine Fahrerlaubnis besitzt. Die Nichterfüllung der Auflage wird allerdings als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Wer vor Erreichen des 18. Lebensjahrs mit einer Prüfbescheinigung ohne seinen Begleiter fährt, riskiert ein Bußgeld von 150 EUR und vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet. Die Fahrerlaubnis wird widerrufen.

Besitzt die Begleitperson die von ihr geforderten persönlichen Voraussetzungen nicht, dürfte dies für den minderjährigen Fahrer grundsätzlich keine Konsequenzen haben, da es Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde ist, zu prüfen, ob die geforderten Voraussetzungen beim Begleiter vorliegen.

Ist der Begleiter alkoholisiert oder steht er unter Drogeneinfluss liegen die Voraussetzungen für ein "Begleitetes Fahren ab 17" nicht vor. Der Fahrer muss mit den oben genannten Sanktionen (Bußgeld, Punkte in der Zentralkartei, Aufbauseminar und Widerruf der Fahrerlaubnis) rechnen, wenn er die Alkoholisierung des Beifahrers erkennen konnte. Mit dem Widerruf der Fahrerlaubnis muss bei einer Alkoholisierung des Beifahrers selbst dann gerechnet werden, wenn der Fahrer dessen Alkoholisierung nicht erkennen konnte.

Wer die Prüfbescheinigung nicht mitführt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Rebell« (20. Februar 2006, 17:00)

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Öli

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10

Montag, 20. Februar 2006, 19:24

mhh 150€ und 4 punkte wären ja noch erschwinglich, aber aufbauseminar übersteigt das ganze dann doch. da fahr ich lieber nochn bisschen mit der bahn die immer zu spät kommt^^ und danach frier ich mir morgens nochn bisschen den arsch ab aufm motorrad, is ja auch nich so schlimm...

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
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Wicked

unregistriert

11

Montag, 20. Februar 2006, 19:29

mit 18 bekommst du dann aber die richtige fleppe automatisch und ohne weitere prüfungen oder? wie siehts mit der probezeit aus? ist zwar schon zu spät für mich, interessiert mich aber.
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Bike: ZX-6r ´05 (verunfallt) / Ford Mondeo ST220

Wohnort: 77743 Neuried-Ichenheim

12

Montag, 20. Februar 2006, 19:34

Laß es doch einfach sein.
Fahr artig mit den öffentlichen in die schule, dann wird alles gut.
Downsizing? Ohne mich!!
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Wohnort: Mittelfranken

13

Montag, 20. Februar 2006, 22:03

Zitat

Original von Wicked
mit 18 bekommst du dann aber die richtige fleppe automatisch und ohne weitere prüfungen oder? wie siehts mit der probezeit aus? ist zwar schon zu spät für mich, interessiert mich aber.


Ich hab das auch gemacht. Und mit 18 brauch ich dann nur die Karte abholen, ich muss also nix mehr extra machen. Probezeit hat bei mir mitm A1-Schein angefangen, aber ich denk mal, dass die dann anfängt, sobald du im Straßenverkehr unterwegs bist (mit über 50ccm^^)!!
Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg
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Öli

* Nasenbär *

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14

Montag, 20. Februar 2006, 22:14

probezeit logischerweise weg wegen a1 mit 18. wenn man a1 nicht hat, kein plan wie das dann ist.
ich muss meine neue fleppe einen monat bevor ich 18 werde da beantragen. wenn ich ohne den neuen schein mit 18 fahre, ist das fahren ohne fahrerlaubnis, wie deutschland sich das mal wieder ausgedacht hat :D
prüfung muss man logischerweise nich mehr machen...

Zitat

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[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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