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silent_one

unregistriert

1

Montag, 27. Februar 2006, 15:49

In den Urlaub mit 16 Jahren / gibt’s probleme?

Ich möchte diesen Sommer mit meiner Freundin in den Urlaub (Italien/Hotel/anfahrt mitm Auto).

Ihre Eltern meinen anscheinend das es dabei rechtliche Probleme gäbe... stimmt das?
(bitte nur antworten von leuten die auch wirklich ahnung haben :rolleyes:).



Zur info: Ich bin bereits 18!
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matze_w

kann sich einen individuellen Benutzertitel geben.

Registrierungsdatum: 2. September 2002

Beiträge: 8 445

2

Montag, 27. Februar 2006, 16:32

probleme geben wirds nicht da sie mit 16 alleine wegfahren darf.
nur wenn was passieren sollte zb. eine verletzung im suff nach 24 uhr bekommen ihre eltern ärger wegen verletzung der aufsichtspflicht. das wiederum wird sich nicht gut auf eure beziehung auswirken ?! weißt du was ich meine... probleme sollte es keine geben, das machen eigentlich viele..

ist das ne flugreise ? evtl ist das von bedeutung. falk wird da sicher genaues dazusagen können.

hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor :P
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Registrierungsdatum: 23. Juli 2003

Beiträge: 3 266

Bike: Yamaha TDR 125

Wohnort: Darmstadt

3

Montag, 27. Februar 2006, 16:43

glaube kaum das sein bmw fliegen wird ^^
a scientist studies what is, whereas an engineer creates what never was ! (Theodore von Karman)
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Nico0711

unregistriert

4

Montag, 27. Februar 2006, 16:48

nichts ist unmöglich.... ach scheisse das war Toyota. ;)
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Registrierungsdatum: 23. Mai 2004

Beiträge: 705

Bike: atm keins :(

Wohnort: Kreis Herford

5

Montag, 27. Februar 2006, 16:49

is doch nen cabrio :D und dazu nen bmw ^^ das teil kann fliegen 8)
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Matthias

Super Moderator

Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001

Beiträge: 12 991

Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...

Wohnort: Fürth - BAY/Dortmund - NRW

6

Montag, 27. Februar 2006, 16:51

Das bringt ihn bestimmt unglaublich weiter....


hab hier mal die Forensuche bemüht, vielleicht bringt das ja was:
http://youngbiker.de/wbboard/thread.php?…t=Urlaub+mit+16
SpVgg Fürth
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Registrierungsdatum: 20. Mai 2004

Beiträge: 4 140

Bike: Honda Hornet 600 PC34

Wohnort: Stemwede, NRW

7

Montag, 27. Februar 2006, 18:04

Zitat

Original von matze_w
probleme geben wirds nicht da sie mit 16 alleine wegfahren darf.
nur wenn was passieren sollte zb. eine verletzung im suff nach 24 uhr bekommen ihre eltern ärger wegen verletzung der aufsichtspflicht. das wiederum wird sich nicht gut auf eure beziehung auswirken ?! weißt du was ich meine... probleme sollte es keine geben, das machen eigentlich viele..

ist das ne flugreise ? evtl ist das von bedeutung. falk wird da sicher genaues dazusagen können.


also in einem topic um discobesuche unter 18 hat jemand gesagt das es möglich wär die aufsichtspflicht für den abend auf eine andere volljährige person zu übertragen, evtl. ist sowas ja auch für ene urlaubsreise möglich
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Registrierungsdatum: 27. September 2005

Beiträge: 2 379

8

Montag, 27. Februar 2006, 18:12

sowas wegen der disco gibts bei uns

da kann man sich so en wisch ausdrucken von der disco da müssen dein eltern unterschreiben, du und derjenige der die aufsichtspflich übernommt und dann darfste bis 4 uhr in die disco, wenn de ungter 18 bist

Zitat

Zitat Bertrand: ich find unhübsche frauen eh überflüssig
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Registrierungsdatum: 23. September 2002

Beiträge: 4 458

Bike: Kawa ZR-7

Wohnort: Bayerisches Vorstadtdorf, ehemals Hanauer Vorstadtghetto

9

Dienstag, 28. Februar 2006, 15:48

Zitat

Original von matze_w
probleme geben wirds nicht da sie mit 16 alleine wegfahren darf.


ich glaube nicht, dass das so ganz stimmt :rolleyes:
ich denk mal, dass da noch die zustimmung der eltern fehlt ^^
„Die Krawatte ist ein nutzloser Lappen, der deinen Hals einengt“

José Mujica
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silent_one

unregistriert

10

Dienstag, 28. Februar 2006, 16:02

falk würdest du bitte? :-)
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fwmone

unregistriert

11

Dienstag, 28. Februar 2006, 17:28

Da gibts im Grunde genommen nicht viel dazu zu sagen.

Solange die Eltern ihr Einverständnis zu einer Urlaubsreise erteilen, darf der/die Minderjährige natürlich auch verreisen; wenn nicht, logischerweise nicht. Mir sind zumindest keine rechtlichen Probleme bekannt, die hierbei entstehen könnten. Ab einem bestimmten Alter sind auch keine Aufsichtspersonen mehr nötig; bei einer 16jährigen wird man durchaus davon ausgehen dürfen, dass sie sich selbst auf sich aufpassen kann. Deine Volljährigkeit spielt an sich schon keine Rolle.

Besonders deutlich wird das im Zusammenhang damit, dass man durchaus einer 14jährigen Person mal als Babysitter nen Nachmittag sein Kind anvertrauen darf, somit also die Aufsichtspflicht übergibt. Genauso dürfen Minderjährige solche Dinge wie Jungscharabende leiten und überwachen (ist ja sogar sehr üblich, bei diesen ganzen CVJM-Geschichtchen sind selten erwachsende dabei).

Zitat

nur wenn was passieren sollte zb. eine verletzung im suff nach 24 uhr bekommen ihre eltern ärger wegen verletzung der aufsichtspflicht. das wiederum wird sich nicht gut auf eure beziehung auswirken ?! weißt du was ich meine... probleme sollte es keine geben, das machen eigentlich viele..


Für die Eltern ist das vollkommen unproblematisch, weil man eine Aufsichtspflicht nur verletzen kann, die man auch hat. Die wird, je älter die zu beaufsichtigende Person ist, entsprechend lockerer. Man kann nicht erwarten, dass Eltern bei einer 16jährigen immer wissen, wo sie sich gerade aufhält; insbesondere dann nicht, wenn sie im Urlaub ist. Die 0 Uhr-Problematik betrifft im Grunde genommen nur Gastwirte, Konzerte u. ä. Die müssen dafür sorgen, dass sich nach 0 Uhr keine minderjährige Person mehr in deren Räumen befindet. Ansonsten darf man sich draußen aufhalten wie man gerade lustig ist.

Zitat

also in einem topic um discobesuche unter 18 hat jemand gesagt das es möglich wär die aufsichtspflicht für den abend auf eine andere volljährige person zu übertragen, evtl. ist sowas ja auch für ene urlaubsreise möglich


Braucht es nicht. Die Aufsichtsperson ist nur nötig aufgrund vorgenannter 0 Uhr-Problematik. Sofern der Urlaub in D gewesen wäre und das Mädel länger als bis 0 Uhr in einer Disco hätten bleiben sollen, wäre eine Übertragung notwendig gewesen. Ist ja aber nicht der Fall - und in Italien ist es eben durchaus möglich, dass das Mädel in paar Sachen nicht reinkommt. Das wars dann auch schon.
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Registrierungsdatum: 8. Januar 2005

Beiträge: 782

Bike: rs 00

Wohnort: RLP

12

Dienstag, 28. Februar 2006, 18:32

Zitat

Original von fwmoneDie 0 Uhr-Problematik betrifft im Grunde genommen nur Gastwirte, Konzerte u. ä. Die müssen dafür sorgen, dass sich nach 0 Uhr keine minderjährige Person mehr in deren Räumen befindet. Ansonsten darf man sich draußen aufhalten wie man gerade lustig ist.



echt? ich dachte immer das wenn die mich später als 0 uhr draußen finden, die meine eltern ankacken können.
was mir aber auch bissel schwachsinnig vorkam, muss ja net sein das ich von der disse komm , könnte ja bei nem kumpel gewesen sein von dem aus ich jetzt aufm heimweg bin ...naja worschd :D
Vulcanize the whoopee stick
in the ham wollet
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