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ralph_89
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ralph_89« (17. März 2006, 17:52)
fwmone
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Original von leolow
Ich danke euch schonmal für die Infos und wäre froh wenn ich noch ein paar mehr von Falk bekomme, sodass ich mir dann die Tage überlegen werde ob ich rechtliche Schritte einleite oder mich halt einfach ärgern muss.
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Original von ralph_89
allerdings darfst du ned vergessen, dass der vereinbarte termin verschoben wurde.
hat ihm der händler daraufhin immernoch zugesichert, dass er den wagen um den preis bekommen hast du recht, fwmone.
ansonsten eben nicht.
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Original von Zamar
In meinen Augen kein Angebot, das klingt nach: "Ich schaus mir an und wenns passt machen wir nen Vertrag". Du hast ja explizit gesagt das du es am Samstag kaufen willst und nicht jetzt sofort.
Und genau so wurde es auch verstanden und allein daran "scheitert" (oder wird zumindest anfechtbar) ja schon der KV. Wie wurde denn dein Angebot angenommen?
ralph_89
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Original von fwmone
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Original von ralph_89
allerdings darfst du ned vergessen, dass der vereinbarte termin verschoben wurde.
hat ihm der händler daraufhin immernoch zugesichert, dass er den wagen um den preis bekommen hast du recht, fwmone.
ansonsten eben nicht.
Ehhhhm ralph, nach sechs Semestern Jura und als zwischenzeitlich scheinfreier Cand. Iur. werd ich das allererste Problem das jeder Jurist kennen lernt ("pacta sunt servanda") schon richtig beurteilen können. Irgendwie erweckst du den Eindruck als glaubtest du von dir selbst die Weisheit in Person zu sein, die ausschließlich von Deppen und Lehrlingen umgeben ist und daher jeden korrigieren muss.
Und ralph, an dem Fall ist genau soviel kompliziert: (nix)
Registrierungsdatum: 23. September 2002
Bike: Kawa ZR-7
Wohnort: Bayerisches Vorstadtdorf, ehemals Hanauer Vorstadtghetto
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Original von Zamar
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Original von Kus-style
@#1 und da du noch nicht volljährig und damit eh nur beschränkt geschäftsfähig bist kannst du eh noch hause gehen
es sei denn, deine eltern haben dort angerufen
Wenn eine Einwilligung bzw Genehmigung der Eltern vorliegt gibts kein Problem.
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Original von Kus-style
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Original von Zamar
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Original von Kus-style
@#1 und da du noch nicht volljährig und damit eh nur beschränkt geschäftsfähig bist kannst du eh noch hause gehen
es sei denn, deine eltern haben dort angerufen
Wenn eine Einwilligung bzw Genehmigung der Eltern vorliegt gibts kein Problem.
in seinem fall ist seine willenserklärung eigentlich nichtig
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Zamar« (17. März 2006, 19:50)
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Wohnort: Bayerisches Vorstadtdorf, ehemals Hanauer Vorstadtghetto
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Original von Zamar
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Original von Kus-style
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Original von Zamar
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Original von Kus-style
@#1 und da du noch nicht volljährig und damit eh nur beschränkt geschäftsfähig bist kannst du eh noch hause gehen
es sei denn, deine eltern haben dort angerufen
Wenn eine Einwilligung bzw Genehmigung der Eltern vorliegt gibts kein Problem.
in seinem fall ist seine willenserklärung eigentlich nichtig
Und woraus schließt du das?
Also um den Thread nicht weiter zu verspammen und nciht den anschein zu erwecken mich profilieren zu wollen.
Geregelt wird das ganze im BGB §§ 104 ff
§ 106 -> beschränkt geschäftsfähig
§ 107 2 alt (oder doch 1, egal, berichtigt mich) lediglich rechtlicher Vorteil -> zu verneinen da Pflichten enstehen
§107 1 alt Einwilligung erforderlich : Einwilligung = § 183 Satz 1
Falls keine Einwilligung :
-> § 108 I : Vertrag schwebend unwirksam -> Genehmigung erforderlich (= § 184 I)
Zu beachten auch § 108 II und III
In Frage kommen könnte hier auch § 110 !
...
Ich konnte jetzt nicht entdecken das da irgendwas von Leolow darf keine Autos kaufen steht![]()