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Original von Kus-style
@#1 und da du noch nicht volljährig und damit eh nur beschränkt geschäftsfähig bist kannst du eh noch hause gehen
es sei denn, deine eltern haben dort angerufen
Wenn eine Einwilligung bzw Genehmigung der Eltern vorliegt gibts kein Problem.
in seinem fall ist seine willenserklärung eigentlich nichtig
Und woraus schließt du das?
Also um den Thread nicht weiter zu verspammen und nciht den anschein zu erwecken mich profilieren zu wollen.
Geregelt wird das ganze im BGB §§ 104 ff
§ 106 -> beschränkt geschäftsfähig
§ 107 2 alt (oder doch 1, egal, berichtigt mich) lediglich rechtlicher Vorteil -> zu verneinen da Pflichten enstehen
§107 1 alt Einwilligung erforderlich : Einwilligung = § 183 Satz 1
Falls keine Einwilligung :
-> § 108 I : Vertrag schwebend unwirksam -> Genehmigung erforderlich (= § 184 I)
Zu beachten auch § 108 II und III
In Frage kommen könnte hier auch § 110 !
...
Ich konnte jetzt nicht entdecken das da irgendwas von Leolow darf keine Autos kaufen steht![]()
dann les dir mal den taschengeldparagraph durch
This post has been edited 1 times, last edit by "GreatReaper100" (Mar 17th 2006, 8:43pm)
This post has been edited 4 times, last edit by "SCHBONGOHANNES" (Mar 17th 2006, 9:01pm)
* bald: ötzlow *
This post has been edited 3 times, last edit by "SCHBONGOHANNES" (Mar 17th 2006, 9:48pm)
Date of registration: Dec 10th 2001
Bike: Triumph Tiger 800XCSE, Honda Varadero 125, MZ RT 125, Suzuki RV 50
Location: Wien
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Original von leolow
mag ja alles sein leute es geht auch nicht mehr um das auto, es geht einfach daraum dass ich vorher gute 8 Autos zur Auswahl hatte wovon 2 sehr in der engen Wahl standen. Aufgrund der Zusage habe ich die Angebote sausen lassen...
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* bald: ötzlow *
This post has been edited 2 times, last edit by "SCHBONGOHANNES" (Mar 19th 2006, 10:11am)