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RaGaZzO

unregistriert

1

Dienstag, 21. März 2006, 14:56

A und B Verstöße

jo wie war das nochmal?

also A und B Verstöße sind ja folgendes:

Zitat

A-Verstöße sind:
Unfallflucht
Nötigung
Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
Zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Rotlichtmißachtung
Fahren unter Alkoholeinfluß
Überholen im Überholverbot

B-Verstöße sind :
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Kennzeichenmißbrauch
Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
Mit abgefahrenen Reifen fahren
Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus


aber gelten diese beschränkungen nur in der probezeit oder generell?

nen kollege wurde auf der bahn mit 35 zuviel geblitzt.

ich mein es war so das man ne auflage bekommt wenn man mit 25 zuviel erwischt wird das man 1 jahr lang nicht die zulässige höchstgeschwindigkeit um 21km/h überschreiten darf, sonst ist schein wech. also quasi ne neue probe- bzw bewährungszeit.

das er 3 punkte und 75 euro + bearbeitungskosten bekommt weiß ich, aber wie war das mit dieser auflage?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RaGaZzO« (21. März 2006, 14:56)

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RaGaZzO

unregistriert

2

Dienstag, 21. März 2006, 23:59

wow, hätte echt nicht gedacht das das niemand weiß... 8o

einmal push ich es dann geb ich auf ^^
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Seppel

unregistriert

3

Mittwoch, 22. März 2006, 07:19

Klar, so sachen wie ""Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße" darf man nur in der Probezeit nicht, danach kein problem :rolleyes:

Nee, der bekommt halt nur den Strafzettel und damit hats sich.
Neue Probezeit gibts nicht.

die kann sich aber glaubich verlängern, wenn er noch in der normalen Probezeit wäre... weiss das jemand?
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Untoaster

unregistriert

4

Mittwoch, 22. März 2006, 08:13

also: dein kumpel muss mit 75 € (+ Bearbeitung) und 3 punkten rechnen. noch bekommt er kein fahrverbot, aber wenn er innerhalb eines jahres nach dem verstoß nochmal zu schnell erwischt wird (über 26 kmh drüber), kriegt er einen monat fahrverbot... das wäre also deine auflage.

wenn er noch in der probezeit is, is ja wohl klar, was dann noch kommt: nachschulung + 2 jahre mehr probezeit


ich hoff das stimmt alles so, wenn's jemand SICHER besser weiß, dann korrigiert mich bitte. ich bin mir relativ sicher

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Untoaster« (22. März 2006, 08:14)

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RaGaZzO

unregistriert

5

Mittwoch, 22. März 2006, 10:41

Zitat

Original von Untoaster
aber wenn er innerhalb eines jahres nach dem verstoß nochmal zu schnell erwischt wird (über 26 kmh drüber), kriegt er einen monat fahrverbot... das wäre also deine auflage.



richtig, so kenn ich es auch, bin mir aber nicht 100% sicher.
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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003

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Wohnort: Unna

6

Mittwoch, 22. März 2006, 14:17

unbefugte benutzung eines fahrzeuges ist nur ein B delikt?????? kann ich mir irgendwie nur schwer vorstellen
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