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Angus

unregistriert

1

Sonntag, 16. April 2006, 14:57

Bördelkante nach außen gebogen!

Vorab: ich fahre einen astra g mit 40/20 Federn, 8,5*18 ET 40 Felgen und an der HA noch 15mm scheiben pro seite.

Also ich bin mit 2 mann im auto scheinbar über irgend einen Gegenstand gefahren so wie es aussieht und ein Teil der Kotflügel kante (auf ca. 7cm länge) wurde dadurch nach AUßEN gebogen, hat auch den Reife leicht beschädigt aber ist nicht so schlimm das man den nicht mehr fahren kann denke ich.

Die Kante ist nach außen gebogen deshalb denke ich mal nicht das es durch einen Gegenstand verursacht wurde und der wagen nicht aufgesetzt ist und es dabei passiert sein könnte, dann wäre die kante ja nach innen gebogen???
oder ob der Reifen doch auf die Kante aufgesetzt ist das spricht wiederum für die Kratzer auf dem Reifen.
Beim Wieder Hochfedern des Wagens könnte dann die Kante nach aussen gebogen worden sein! Ob das sein kann?


Kann ich die kante jetzt etwas erwärmen und wieder zurückdrücken?
Es ist auch etwas lack auf der Innenseite des Kotflügel abgeplatzt, da wollte ich dann mit Hammerite Lack nach streichen.

oder könnte es durchaus sein das mein tuner den Wagen zu wenig gebördelt hat und er für den sch*** verantwortlich ist???
ich habe das bei nem tuner machen lassen, da hat man mir ausdrücklichst gesagt das der Wagen FAHRBEREIT gebördelt wurde!
kann ich die dafür haftbar machen wenn sie den scheiss gebaut haben?
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Cossie

*Dirty old Man*

Registrierungsdatum: 5. April 2005

Beiträge: 7 335

Bike: Honda CBR600RR

Wohnort: Klein Gerau

2

Sonntag, 16. April 2006, 15:49

Hinten oder Vorne?

Wenns hinten ist, hast du die Distanzen eingebaut oder der Tuner? Wenn er hat er die Kanten wohl zu wenig umgelegt, aber wenn der G hinten auch die Plastikteile drin hat (bin mit den neuen Opels nicht so bekannt) dann siehts geauso blöd aus wie vorne...wundert mich allerdings das der bei so ner läppischen tieferlegung aufsetzt, selbst bei den etwas größeren rädern...

Kann gut sein das der reifen beim Ausfedern die kante mitgenommen hat, also nach aussen gedrückt hat. Vorne bördeln is immer so ne sache, da kann man wegen den Plastikinnenteilen nicht so viel machen weil die da halt aufliegen.

Am besten wird es sein wenn du den innenradlauf rausholst, die kante von innen mit nem Bördeleisen stützt und ddie kante dann mit nem Gummihammer wieder an ihren Platz dengelst. Vorher nen bissl erwärmen schont Lack und Metal, aber nicht zu viel erwärmen.

Danach natürlich an den betroffenen stellen den Rostschutz wieder herstellen...

Angeritzte Reifen (grad wenn es auf der Flanke ist) ersetze ich grundsätzlich, mit der Sicherheit spielt man nicht...

Würd mir dann halt mal gedanken machen, wenns hinten war, auf beiden seiten 5mm weniger distanzen zu fahren....
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Cossie« (16. April 2006, 15:53)

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Angus

unregistriert

3

Sonntag, 16. April 2006, 17:07

ist an der HA. jo weniger distanzen würde sicherlich helfen, aber ich mein nur wenn ich den wagen doch fahrbereit vom tuner hole (der auch die scheiben eingebaut hat) dann kann ich den doch dafür drankriegen?
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Chris_RS

Administrator

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Beiträge: 8 243

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4

Sonntag, 16. April 2006, 18:09

wie hast du dafür tüv gekriegt?
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Cossie

*Dirty old Man*

Registrierungsdatum: 5. April 2005

Beiträge: 7 335

Bike: Honda CBR600RR

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5

Sonntag, 16. April 2006, 18:14

Das hab ich mich auch gerade gefragt...vermutlich so wie bei den meisten Tunern...ohne das der das auto gesehen hat ;)

Ausserdem ist Fahrfertig auslegungssache...weil Fahrfertig isser ja, er hat ja vermutlich nicht gesagt Offroadtauglich :D

Denke nciht das du da von dem irgendwas bekommen kannst, aber fragen kostet nix...
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ApriliaWorld

*Usertitel-Fetischist*

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Bike: genügend....

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6

Sonntag, 16. April 2006, 18:41

Bilder.....
Niveau ist keine Handcreme :!:

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Mechaniker bei Scarab-Racing
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7

Sonntag, 16. April 2006, 19:05

Zitat

oder könnte es durchaus sein das mein tuner den Wagen zu wenig gebördelt hat

kann sein, muss nicht. es ist auch möglich, dass diese kombination von tieferlegung, felgen und verbreiterung garnicht geht, oder man den lenkeinschlag verkleinern hätte müssen. weiss nicht, wie das bei einem astra ist.

Zitat

und er für den sch*** verantwortlich ist???

wann ist dein umbau eigentlich gemacht worden? es könnte nämlich auch an einer gebrochenen feder liegen oder das auto könnte sich gesetzt haben und jetzt ein gutes stück tiefer liegen als am anfang. am besten fährst du in eine werkstatt.
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Angus

unregistriert

8

Montag, 17. April 2006, 01:49

@ Gally: also wenn das gar nciht geht dann dürfte ich ja dafür ja gar keinen tüv bekommen haben?

@ chris rs: ich denke nicht das der prüfer den wagen gründlich angeschaut hat, hab schon öfters eintragungen bekommen ohne das der prüfer sie gesehen hat...
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fwmone

unregistriert

9

Montag, 17. April 2006, 07:34

Angus, die Frage ist im Zusammenhang mit der Aussage viel zu unklar, als dass ich da rechtlich was dazu sagen könnte (aufgrund deiner gestrigen PN). Natürlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die andere Vertragspartei aufgrund einer Pflichtverletzung (Unmöglichkeit, Verzug, Schlechtleistung) haftbar zu machen. Das kann bspw. in Nacherfüllung und Schadensersatz münden. Dafür müssen aber vor allem erstmal Anhaltspunkte vorliegen.

Dieses schwierige und sehr unübersichtliche Thema, SchuldR AT, bekommst du übrigens im 2. Semester - auch in Zusammenhang mit Institutionen wie PVV (positive VertragsVerletzung) und cic (culpa in contrahendo = Verschulden bei Vertragsanbahnung). Wenn du willst, kannst du mal eine gut bewertete Hausarbeit von mir aus dem 2. Semester haben, aus der die Unübersichtlichkeit klar hervorgeht, in der man aber andererseits sieht, was für einen Zweck das Zeugs hat.

Egal wie, schau dir in deinem Zusammenhang mal die §§ 280 ff. BGB an. Und da es bei dir auf einen Werkvertrag oder zumindest auf einen Kombinationstyp aus Werk- und Kaufvertrag herausläuft, auch die §§ 631 ff. Auch der Werkvertrag hat Gewährleistungsregelungen, die für dich interessant werden können.

Ach so, überhaupt: das ist wie üblich keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine persönliche Meinung.
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Hanskanns

*Fat Tony*

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Beiträge: 600

10

Montag, 17. April 2006, 10:04

hätte der prüfer eigentlich mit ner felge mit aufbocken und einfedern prüfen müssen obs passt anscheinend ja net...

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Hanskanns« (17. April 2006, 10:10)

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Beiträge: 55

11

Montag, 17. April 2006, 14:54

wenn sich der tüvprüfer auf die tuner verlassen hat und nur die gutachten der teile durchgelesen, ohne zu prüfen ob sie zusammenpassen nicht.
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Hanskanns

*Fat Tony*

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Beiträge: 600

12

Montag, 17. April 2006, 15:35

muß er aber nach seinem "augenmaß" abschätzen obs erforderlich is war anscheinend erforderlich--> der prüfer hats sich nicht angeguckt
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Angus

unregistriert

13

Dienstag, 18. April 2006, 22:28

na hab da mal mit meinem BGB professor drüber gsprochen und die rechtslage war sehr ungünstig gegenüber dem tuner - das wusste der wohl auch und er hat mir das anstandslos ausgebessert, ich hab noch federwegsbegrenzer bekommen und jetzt solls gut sein.
alles in allem war der tuner sehr kulant, mal sehn obs nun hält....

aber ein großes dankeschön an alle, besonders @ fwmone, mein prof hat auch die selben §§ genannt wie du
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