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Öli

* Nasenbär *

Registrierungsdatum: 1. November 2005

Beiträge: 1 220

Bike: tzr 4fl

Wohnort: hierher

16

Donnerstag, 11. Mai 2006, 16:26

bei mir waren die kaputten verkleidungsteile schon 2000€ schaden.
nach deiner beschreibung müsstest du locker auf 3500€ oder so kommen... kannst ja mal meine bilder im "frauen können nicht einparken" thread angucken...

Zitat

Original von Capirossi zum Thema 15m Unterplankenschutz
[...] der meter wohl bei 500€ oder so liegen würde, [...] es wären dann immerhin 7,5mio € - und das nur für ein teilstück
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Registrierungsdatum: 30. Juli 2005

Beiträge: 9

Bike: Honda XR 125 L

Wohnort: Wendelstein

17

Donnerstag, 11. Mai 2006, 17:42

Also mich würds auch sehr wundern wenn der Besitzer der Garage mitschuld hätte. Was mich stört is das die Balgen nich mal daraus gelernt haben und trotzdem noch da Fußball spielen.

Zieh ihren Vater das Geld aus der Tasche ;)
"Die 30 die da eben auf dem Schild standen die gelten auch für uns. Hast du 30 auf dem Tacho stehen ?" :wand: :wand: Nie wieder Fahrschule :daumen:

A1 Theorie : Bestanden (2. Versuch :D)
A1 Praxis: Bestanden (1.Versuch :])
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Registrierungsdatum: 29. März 2004

Beiträge: 435

Bike: BMW F650 CS

Wohnort: Mittelhessen

18

Freitag, 12. Mai 2006, 07:07

Ob du Kohle siehst hängt nur von einer einzigen Sache ab => dem Alter der Kinder! Bei >10 Jahre siehste Kohle, egal was der Vattern dummlabert, ansonsten nicht.
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Registrierungsdatum: 29. April 2006

Beiträge: 28

19

Freitag, 12. Mai 2006, 07:32

immer wieder überraschend, wie viel dumm schwall bei sowas rauskommt... ich mein, wieso um alles in der welt soll das vom alter der kinder abhängig sein?
schonmal was von "eltern haften für ihre kinder" gehört? naja, mir egal. wenn der vater sagt: "wir waren das nich." dann haste pech weil dann steht aussage gegen aussage und dann wird's vermutlich vor gericht gehen müssen.
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Registrierungsdatum: 29. März 2004

Beiträge: 435

Bike: BMW F650 CS

Wohnort: Mittelhessen

20

Freitag, 12. Mai 2006, 08:03

Zitat

Original von astmonster
immer wieder überraschend, wie viel dumm schwall bei sowas rauskommt... ich mein, wieso um alles in der welt soll das vom alter der kinder abhängig sein?
schonmal was von "eltern haften für ihre kinder" gehört? naja, mir egal. wenn der vater sagt: "wir waren das nich." dann haste pech weil dann steht aussage gegen aussage und dann wird's vermutlich vor gericht gehen müssen.

Wer ist denn hier der Dummlaller???
Wo hast du denn eigentlich deine ganzen Weisheiten her, vom Rummelplatz?
Vom Alter der Kinder hängt das sehr wohl ab und warum? - weils so im Gesetz steht, du Schlaumeier! Keine Ahnung aber dafür das Maul ganz weit aufreisen.
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kinder-haftung.php

Zitat

Kinder sind für Fehler, die sie im Straßenverkehr machen, vor ihrem zehnten Geburtstag nicht verantwortlich. Die frühere Altersgrenze bei sieben Jahren wurde mit dem neuen Schadensersatzrecht vom 1.8.2002 heraufgesetzt.

Wenn ein neunjähriges Kind einen Unfall verursacht, muss es den entstandenen Schaden nicht ersetzen, auch die Eltern haften normalerweise nicht. Fährt das Kind zum Beispiel mit dem Fahrrad unachtsam auf die Straße, und kommt es deswegen zu einem Ausweichmanöver eines Autofahrers, der dabei parkende Fahrzeuge beschädigt, dann muss nach neuem Recht der Fahrzeughalter für den entstandenen Schaden haften. Das Kind hat sogar Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn es bei dem Unfall verletzt wird.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder den Gefahren des modernen Straßenverkehrs bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr noch nicht gewachsen sind. Aber auch ältere Kinder werden noch geschützt, wenn sie von ihrem Entwicklungsstand nicht in der Lage sind, die Gefahr richtig einzuschätzen.

Ausnahmen von der neuen Gesetzeslage gibt es nur, wenn das Kind den Unfall absichtlich herbeigeführt hat, oder die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob Letzteres zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. In einem reinen Wohngebiet kann von Eltern aber nicht verlangt werden, dass sie ihr Kind ständig unter Kontrolle halten. Hier heißt es also nach wie vor: Runter mit dem Gas, besonders aufmerksam fahren und immer mit Kindern rechnen.

Wenn bei dem Unfall den Kindern (soweit wie gesagt < 10 Jahre) was passiert wäre hätte der TE dafür sogar noch bezahlen müssen!
So siehts aus und nicht anders!

Nachtrag:
Und das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" ist völlig sinnlos weil es rechtlich keine Relevanz hat. Ob das irgendwo hängt oder nicht ist in etwa so bedeutend wie wenn ein Sack Reis in China umfällt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LiLa« (12. Mai 2006, 08:05)

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Beiträge: 28

21

Freitag, 12. Mai 2006, 10:19

so so captain "ich kenne das gesetz auswendig"...

ich bin 100%ig sicher, dass in diesem fall die eltern haftbar gemacht werden können sofern sie die schuld ihrer kinder eingestehen.

Is ja wohl immernoch was anderes, ob nen kind mitm fahrrad auf die straße fährt oder dir ne pille auf's auto/ motorrad schießt. Aber musste mir ja nich glauben... is mir auch ziemlich egal, was du denkst.
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Beiträge: 964

22

Freitag, 12. Mai 2006, 10:21

hast dich schon explizit mit den gesetzen befasst da die schadenssumme bei deinem schrottplatzrenault so gigantisch wäre oder wie?

Zitat

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.
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23

Freitag, 12. Mai 2006, 10:33

Zitat

ich bin 100%ig sicher, dass in diesem fall die eltern haftbar gemacht werden können sofern sie die schuld ihrer kinder eingestehen.
Nochmal, woher hast du dieses Wissen, vom Rummel- äh Schrottplatz?
Lies dir das hier mal durch und dann hör auf hier weiter die Leute zu verwirren:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article241988.html

Zitat

Ein Haftpflichtfall, den ggf. eine Versicherung übernehmen könnte, liegt nur vor, wenn überhaupt jemand "haftpflichtig geworden" ist, d.h. eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung begangen hat. Das ist hier aber keineswegs selbstverständlich. Der 8jährige ist beschränkt deliktsfähig und daher für seine Handlung nur dann verantwortlich, wenn er bei Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte. Das wird - gerade bei einem erst 8jährigen - sorgfältig zu untersuchen sein. Fehlt ihm diese Einsicht und kann auch den Eltern nicht vorgeworfen werden, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben, so hat der Geschädigte keinerlei Ansprüche (!). In diesem Fall läge daher auch kein "Haftpflichtfall" vor, für den u.U. die Versicherung eintreten würde.
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Hanskanns

*Fat Tony*

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24

Freitag, 12. Mai 2006, 10:34

lol freakdepp leidet unter ner ali psychose :D
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Beiträge: 964

25

Freitag, 12. Mai 2006, 10:35

den erkennt man doch auf 500m :D

Zitat

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.
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Hanskanns

*Fat Tony*

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Beiträge: 600

26

Freitag, 12. Mai 2006, 10:38

mhhh wohnte der tatsächlich in köln und hatte n mito 8o???
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27

Freitag, 12. Mai 2006, 10:40

alles fake :D name passt von der art her und schreibstil auch 100pro

Zitat

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.
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28

Freitag, 12. Mai 2006, 11:11

Zitat

alles fake name passt von der art her und schreibstil auch 100pro
und das Anmeldedatum passt auch.

Und wohnen tut der net in Köln sondern bei mir in der Gegend, genauer gesagt hier:

Zitat

Willi Eimer, Langgöns, unter der Autobahnbrücke, Tel. 06403/3263 Der älteste Schrottplatz, man kann alles selber ausbauen, die Preise sind meist niedrig, große Auswahl
:D
http://www.reinerskunstwerkstatt.de/kuns…ottpl%E4tze.htm
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29

Freitag, 12. Mai 2006, 11:18

rofl :D

Zitat

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.
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Hanskanns

*Fat Tony*

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30

Freitag, 12. Mai 2006, 11:22

muahaha göttlich passend =)

hat ja dann seine "tuning" =)teile alle vor ort

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hanskanns« (12. Mai 2006, 11:24)

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