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Registrierungsdatum: 18. Januar 2004

Beiträge: 171

Bike: Aprilia ETX 125 und Honda MTX 50 bj. 84

Wohnort: Leverkusen

16

Samstag, 20. Mai 2006, 14:32

So mir wird vorgeworfen:

Straftat gegen Plichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG)

Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 69a StVZO) u. a.

^^so stehts in dem Brief.
Warum grüßen sich DT-Fahrer am Nachmittag nicht???

Weil sie sich doch am Vormittag in der Werkstatt schon gesehen haben
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Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

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Bike: GSX-R 600 SRAD

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17

Samstag, 20. Mai 2006, 14:48

hmm ok dann doch bissle mehr als nur fahren ohne be.
ma guckn obs inet das mögliche strafmaß ausspuckt...

also für verstoß gegen §6PflVG gibts max ein jahr oder geldstrafe. als jugendliche wahrscheinlich eher sozialstunden.
§69a STVZO regelt ordnungswidrigkeiten, da gehts dann eher um punkte wegen fehlender be
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Böser_Wolf« (20. Mai 2006, 14:53)

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Registrierungsdatum: 18. Januar 2004

Beiträge: 171

Bike: Aprilia ETX 125 und Honda MTX 50 bj. 84

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18

Samstag, 20. Mai 2006, 15:24

Meint ihr ich solle die Tat zugeben oder keine Angaben machen??
AUf dem Bogen, den die mir mitgeschickt haben sind so Akreuzfelder, ich überlege ob ich da ankreuze das ich die Tat zugebe und mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße einverstanden bin. Oder ob ich ankreuze das ich mich nicht äussern möchte.
Was würdet ihr tun??

Die Tat zu leugnen wäre schwachsinn, da die Cops mich beim Rumfahren gesehen haben (zwar nicht direkt aber anhand des Pulli's und weil sie das Ding bei mir gefunden haben, gehen sie fest davon aus ich wäre es gewesen).

thx schonmal Kj
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Bike: GSX-R 600 SRAD

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19

Samstag, 20. Mai 2006, 15:27

steht da was zur höhe der geldbuße? wenn sie net allzu hoch ist, nimm sie an. sparst dir ärger.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Böser_Wolf« (20. Mai 2006, 15:27)

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Wicked

unregistriert

20

Samstag, 20. Mai 2006, 16:15

wenn du irgendwie daran zweifelst recht zu bekommen dann zahl lieber.

uns haben die auch nicht gesehen sondern nur gehört und die haben das pocketbike später im auto gesehen, wie gesagt. wir haben gesagt das wir nicht gefahren sind und auch nicht zugegeben haben wie wir gefahren sind und auch nicht fahrend gesehen wurden. das resultat ist das wir bald warscheinlich vor gericht dürfen. weil wir uns vor ort recht böse mit den polizisten gefetzt haben, und in der anklage steht das wir versucht hätten abzuhauen als sie versucht haben uns aufzuhalten.
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Beiträge: 964

21

Samstag, 20. Mai 2006, 16:25

rofl stimmt doch gar net ihr habt gesagt auf dem parkplatz gefahren zu sein und ihr hättet gedacht das dürfte man

Zitat

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jaques le penible« (20. Mai 2006, 16:25)

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Beiträge: 171

Bike: Aprilia ETX 125 und Honda MTX 50 bj. 84

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22

Samstag, 20. Mai 2006, 16:58

ya die Cops haben mich ya fahren sehen, aus 100meter entfernung, und anhand meines pulli haben sie mich wohl wieder erkannt und gehen fest davon aus das ich gefahren sei. Von höhe des Bußgeldes steht da nix, denke aber mal das ich das machen werde. :wand:
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supercity-racing

unregistriert

23

Samstag, 20. Mai 2006, 17:00

ja würde ich auch.. wird eh nicht so hoch sein die geldstrafe.. und besser als son verkacktes strafverfahren allemal! :daumen:
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Wicked

unregistriert

24

Samstag, 20. Mai 2006, 17:36

Zitat

Original von jaques le penible
rofl stimmt doch gar net ihr habt gesagt auf dem parkplatz gefahren zu sein und ihr hättet gedacht das dürfte man


haben wir nicht. es stand vor ort nur zur disskusion obs überhaupt verboten wäre.
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Registrierungsdatum: 17. April 2006

Beiträge: 964

25

Samstag, 20. Mai 2006, 17:39

soso
rechtsfrage pocketbike

und nebenbei: ne gerichtsVERHANDLUNG heisst ja noch lange nicht daß man verurteilt ist

Zitat

Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jaques le penible« (20. Mai 2006, 17:40)

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Wicked

unregistriert

26

Samstag, 20. Mai 2006, 18:11

ich weiss. naja erstmal abwarten...
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