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Registrierungsdatum: 2. September 2002
hab hier mehr nackte Frauen gesehen als in meinem Leben zuvor
***Der Schweigende***
Registrierungsdatum: 2. November 2002
Bike: GSX-R 750 K2, Honda Civic EJ9
Wohnort: Friedrichshafen am Bodensee
Zitat
DMDoniz: ich will irgednwie gern zocken(auf PS2) aber ich bin zu faul vom PC wegzugehen
Andi: omg :)
DMDoniz: jo
DMDoniz: denk ich mir au
Andi: kipp halt vom stuhl und roll dich
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SuperSkunk« (8. Juni 2006, 14:32)
***Der Schweigende***
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Zitat
Original von matze_w
öhm, unterschreib den vertrag, dann ist die stelle besetzt ?!
der betrieb muss dich zum zivildienst freistellen, so einfach ist das. lass dich nicht von deinem chef unter druck setzen, der hat nur kein bock auf den papierkram. ich hab das schon sooft im verwandten und freundeskreis gesehen, der betrieb gibt dir den vertrag und du gehst deinen zivi machen und ende, so einfach ist das...
Zitat
DMDoniz: ich will irgednwie gern zocken(auf PS2) aber ich bin zu faul vom PC wegzugehen
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Super Moderator
Registrierungsdatum: 20. Oktober 2001
Bike: hab nen Fahrrad und ne Monatskarte für die Bahn...
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Zitat
Wenn du mir erzählen willst das du bei 180 keine Schwitzigen Hände hast lügst du gewaltig.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jaques le penible« (8. Juni 2006, 14:54)
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***Der Schweigende***
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Zitat
Original von jaques le penible
ouh wiegand du bist doch echt so panne
als würds hier darum gehn wie das rechtlich aussieht...
was der betrieb nicht MUSS ist dir dann irgendwann ne beförderung geben oder ne gehaltserhöhung oder sonstwas
meinst du es ist gut mit dem chef auf konfrontation zu gehen oder was?
besonders wenn man vorher geachtet ist und sympathien hat? dann so eine dreiste aktion bringen?
manche sind echt dumm wie schifferscheisse
Zitat
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »DMDoniz« (8. Juni 2006, 15:00)
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Zitat
Vor dem Zivildienst bestehende Arbeitsverhältnisse werden durch die Einberufung nicht gelöst; ein befristetes Arbeitsverhältnis wird jedoch nicht verlängert. Eine Kündigung aus Anlass des Zivildienstes ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme ist unter bestimmten Voraussetzungen bei Kleinbetrieben möglich. Geht Ihnen eine Kündigung nach der Einberufung oder während des Zivildienstes zu, so verlängert sich die übliche Klagefrist; die Frist selbst beginnt erst zwei Wochen nach Ende des Zivildienstes.
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