Sonntag, 11. Mai 2025, 01:08 UTC+2
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Notwehrhandlung
Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebensowenig kommt eine "schimpfliche Flucht" in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet - anders als bei § 34 StGB - nicht statt.
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Der Grundtatbestand der Körperverletzung wird in § 223 StGB normiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Gefährliche Körperverletzung [Bearbeiten]
(...)
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
Registrierungsdatum: 21. März 2004
Bike: 3/4 Gixxe, Kilo Gixxe, Schwalbe, Simson SR50, Piaggio Free , Auto: BMW 320i (e46), Ibiza 6K
Wohnort: Stuttgart
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Original von Flohot
glaubt mir, was im fahrzeugschein bei der vmax steht muss nicht immer stimmen. das was auf dem tacho steht stimmt, sonst bräuchte ich keinen..
Registrierungsdatum: 2. September 2001
Bike: Sommer: 328iA/NSR Winter: 318i
Wohnort: Niedersachsen
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Original von ben
Aus der Sicht ist's schon klar - finde nur die Intoleranz gegenüber drogenabhänigen nicht angebracht. Ich für meinen Teil würde mir auf jeden Fall beide Leute anhören, und mir mein eigenes Urteil bilden.![]()
*Druffie*
Registrierungsdatum: 4. April 2006
Bike: Aprilia RS Bj `97, Yamaha RD 350, Kawasaki ZX-7RR
Wohnort: Gütersloh-/ Detmold
Nico0711
unregistriert
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Original von Capirossi
wenn der typ keine waffe mehr hat und der angriff damit abgewehrt ist, ist das danach auch keine notwehr mehr. die vorhergehende situation mag sich sicherlich mildernd auf dein verhalten auswirken, aber sein entschuldigt bzw. rechtfertigt dein verhalten noch lange nicht.
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Original von R4c3b!k3r
Mami, ich hab jemand verprügelt der mich mit der Waffe bedroht hat! Hab ich jetzt nen Langen Penis, wenn ich diese Geschichte im Internet Forum präsentiere und mich extra dafür anmelde? Ja mein Sohn, du hast jetzt nen Großen!
AMEN -.-
Raucht´s beim Auspuff blau hinaus, ist´s mit dem Ladedruck bald ausWas ist denn haftpflicht? gibs die auch? kenne nur voll teil und kasko
Untoaster
unregistriert
Das_Kind
Registrierungsdatum: 22. Juni 2004
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Original von Zord911
HALLO! Wenn ein 15jähriges Kind nen Polizisten mit einer Softair mp5 bedroht und der des Kind über den haufen ballert kann man vllt was sagen, aber ich bezweifle stark dass der Staatsanwalt einem vorwift, man hätte doch sehen können, dass die Waffe nicht echt ist.