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Der Max
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Der Max« (19. August 2006, 23:05)
Registrierungsdatum: 19. März 2004
Bike: Reiskocher und Reisbrenner
Wohnort: Berlin/Zeuthen
Registrierungsdatum: 19. März 2004
Bike: Reiskocher und Reisbrenner
Wohnort: Berlin/Zeuthen
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Bike: Reiskocher und Reisbrenner
Wohnort: Berlin/Zeuthen
solblo
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Registrierungsdatum: 25. Mai 2005
Bike: Husqvarna SM 610 i.e. '08 Auto: 320d
Wohnort: nähe FFM
solblo
unregistriert
Zitat
Original von eXaByte
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg
- Anhänger über 750 kg wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Registrierungsdatum: 7. Dezember 2002
Bike: Yamaha FZR 1000 EXUP Auto: Ford Mondeo Turnier und weitere...
Wohnort: nähe Nürnberg
Zitat
Original von solblo
Leermasse des Fahrzeuges darf ZULÄSSIGE Gesammtmasse des Anhängers nicht überschreiten
sowie darf alle Zulässigen Gesammtmassen nicht 3,5 t überschreiten
und wenns ein 2 Achsiger Hänger ist, darf der Abstand von Achse zu Achse nicht mehr als 1 Meter sein.
Also bei dir:
Auto :1425 KG Leer -> Anhänger zulässiges Gesamtgewicht < 1425 kg.
Wiegt der Hänger 200 kg darfste also noch gut 5 Moppeds rumfahren.
Das mit den 750kg weiß ich auch nichtmehr was das war, aber ist eigentlich blödsinn, da es FAST nur 800 kg Hänger gibt, also eigentlich illigal zu ziehen.
Mir fällt grad ein, waren 750kg bei ungebremsten Hänger?
Mit BE fällt das alles Weg.
Registrierungsdatum: 15. September 2002
Bike: SZR660, Opel Senator B *lpg*, VW LT 28 Womo *Pöl*
Wohnort: Nähe Köln