Dienstag, 7. Mai 2024, 19:10 UTC+2

Du bist nicht angemeldet.


Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Youngbiker.de Forum - Community & Infos für 125er, Sportler, Enduros, Supermotos, Tourer, Chopper und Cruiser. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

Registrierungsdatum: 13. Februar 2005

Beiträge: 140

Bike: Suzuki GS 500 E, Auto: 318ti

Wohnort: Lkr. Neumarkt

1

Dienstag, 24. Oktober 2006, 21:55

eBay Lebensmittel

Hallo Leute.

Frage: Darf ich als Privatmann Lebensmittel bei eBay anbieten???
Also von Privat an Privat. Ich habe kein Geschäft angemeldet!!!
Braucht man dafür eine Genehmigung um mit Lebensmittel (Süßwaren, Pralinen oder Wein) zu handeln??

Danke.
  • Zum Seitenanfang

Registrierungsdatum: 26. August 2004

Beiträge: 3 279

Bike: Honda CBR 900 RR Fireblade + Suzuki GR 650

Wohnort: Westerwald

2

Dienstag, 24. Oktober 2006, 22:01

sieht so aus, ebay sagt nur:

Grundsatz

Wer Lebensmittel anbietet, muss die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes einhalten.

Insbesondere sind die Vorschriften über die Lagerung, Verpackung und Transport zu respektieren. Anpreisung, Aufmachung und Verpackung der Lebensmittel dürfen den Käufer nicht täuschen. Täuschend sind namentlich Angaben die geeignet sind, beim Käufer falsche Vorstellungen über die Herstellung, Zusammensetzung, Beschaffenheit, Produktionsart, Haltbarkeit, Herkunft sowie über besondere Wirkungen und den Wert des Lebensmittels zu wecken (vgl. Art. 19 Lebensmittelverordnung). Insbesondere ist es verboten, ein Lebensmittel als Schlankheitsmittel anzupreisen.



mach halt, wenn net werdes sie es dir schon sagen...
  • Zum Seitenanfang

Xmount

unregistriert

3

Dienstag, 24. Oktober 2006, 22:01

RE: eBay Lebensmittel

Wenn es ein Privatverkauf wäre, nein. Ich gehe aber mal davon aus, dass du das mehrfach machen möchtest und spätestens, wenn du eine Sache mehrfach verkaufst, ist es kein Privatverkauf und dann gelten entsprechende Vorschriften.

Edit: Nagut, ebay schränkt es anscheinend ein

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Xmount« (24. Oktober 2006, 22:02)

  • Zum Seitenanfang

Kingmueller

*Hopfen- & Malz-Verlierer*

Registrierungsdatum: 25. März 2004

Beiträge: 6 140

Bike: Suzuki GSX 600 F

Wohnort: 54316 Pluwig

4

Donnerstag, 26. Oktober 2006, 19:07

Die ebay Einschränkungen, die Target gepostet hat, sagen nix über ne Lizenz aus.

Ich bin auch fest davon überzeugt, dass du Privat ne Flasche Wein über ebay verkaufen darfst.

Kritisch wirds höchstens bei schnell verderblichen Gütern (Fleich zB) was auch angemessen Transportiert und gelagert werden muss.

Außerdem dei Bestimmungen, die oben steht, heißen ja nur, dass du nix falsches anpreisen darfst.
Wenn du also ne gewöhnliche Flasche wein nimmst und nich grad behauptest, dass es der original Abendmahlswein von Jesus is, dürfte da nix passieren.
  • Zum Seitenanfang

Thema bewerten