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Registrierungsdatum: 19. März 2006
Bike: Suzuki GSR 750 | Auto: Hyundai i30
Wohnort: LK Rosenheim
Registrierungsdatum: 12. April 2005
Bike: ex: Suzuki Dr; jetzt: GSX 750, BMW r45.KTM LC4 620
Zitat
Original von K|_3f4n4+
um mal ne echte antwort zu geben:
ab 1.1. haftet man für alles was mit seinem account passiert. d.h. klagen weil "mein kind 20000 geboten hat" geht dann nicht mehr.
cya
Registrierungsdatum: 3. September 2006
Bike: Husqvarna TE 250 i.E.
Wohnort: Nürnberg
Zitat
Original von Zamar
Warum sollte es denn nicht gehen?
Zitat
Original von Zamar
Warum sollte es denn nicht gehen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »paulo« (11. Dezember 2006, 18:55)
*Hopfen- & Malz-Verlierer*
Zitat
Original von Zamar
Ein Kind kann mit entsprechender Vollmacht Geschäfte im Namen eines anderen vollziehen.
Matthias
unregistriert
Zitat
Original von Kingmueller
Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen der Zustimmung der Eltern und sind schwebend unwirksam.
Kommt also aufs Alter des Kindes anafaik bis acht nicht geschäftsfähig