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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003

Beiträge: 2 046

Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic

Wohnort: Unna

1

Dienstag, 9. Januar 2007, 00:02

Autounfall....

Hi,
komme gerade nach Hause, hatte vorhin einen Autounfall, so ein alter Sack ist mir seitlich in meinen Fiesta gefahren als er mir die Vorfahrt im Kreisverkehr nahm, ich war schon längst drin, und als ich gerade an ihm vorbei bin, ist er mir vorne rechts rein....
Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden so wie es aussieht, der Typ will trotz Diskussionen mit der Polizei nicht zugeben das er schuld ist, laut Unfallbericht ist er als Verursacher auch eingetragen, nunja ich hab keine Rechtsschutz aber ein bekannter erzählte mir, dass die gegnerische versicherung die anwaltskosten trägt, stimmt das?
Hab dann vom adac ein leihwagen bekommen, den auch die gegnerische versicherung übernehmen wird...
Ich werde morgen mal zum anwalt fahrn und ihm alles erzählen...
Was meint ihr wie lange kann es dauern bis ich mein geld von der gegnerischen versicherung bekomme?
Sorry für die Schreibweise, aber stehe grad ein wenig neben mir, werde heute bestimmt nicht mehr schlafen können...
für infos wäre ich dankbar....
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Registrierungsdatum: 4. September 2001

Beiträge: 2 626

Bike: NSR, 325ti

Wohnort: torgau/rüsselsheim

2

Dienstag, 9. Januar 2007, 00:14

wenn der typ irgendwie klagt, und deine versicherung zahlen muss, wird deine versicherung deine anwaltskosten mit übernehmen, weil die ja auch so wenig wie möglich zahlen wollen (war zumindest bei mir so...)
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Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

Beiträge: 3 389

Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

3

Dienstag, 9. Januar 2007, 00:15

aalso. der kerl hat an sich kaum ne chance. wenn du im kreisverkehr drin bist, hast du vorfahrt. da gibts nix dran zu rütteln!
wenn er noch einsichtig wird, ist das geld oft schon innerhalb weniger wochen da. natürlich erst, wenn du nen schadensgutachten hast, dass du an die gegnerische versicherung sendest. leihwagen müssen die auch zahlen, glaube aber nicht unbegrenzt lange. wie das mit eventuellen anwaltskosten aussieht, ka.
wenn der kerl sich allerdings weiter querstellt und sich nen anwalt nimmt und dieser auch noch so geldgeil ist, dass er trotz aussichtsloser lage vor gericht gehen will, kann es monate bis jahre dauern.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003

Beiträge: 2 046

Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic

Wohnort: Unna

4

Dienstag, 9. Januar 2007, 00:20

achso, den leihwagen darf ich 14 tage lang fahren...
ich hoffe das der einsichtig wird, man hat ihm angesehen das er weiss das er schuld is, er wollte es nur nich wahr haben, ich hoffe er kommt zur vernunft, kurz nach dem unfall hat der mich soo derbe angeschrien von wegen ich sei schuld und bla, naja die beamten hams ja auch gesagt das es völlig unmöglich sei das ich schuld bin, allein schon vom tathergang, oh man ich hoffe ich krieg das bisschen geld schnell, der wagen an sich ist ja auch schon älter also werde ich nicht so viel dafür bekommen, ist ein fiesta bj93 mit 80tkm....
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Yamaha TDR

*Musikquiz 2 Gewinnerin*

Registrierungsdatum: 13. August 2004

Beiträge: 1 417

5

Dienstag, 9. Januar 2007, 00:23

ich drück dir ganz feste die daumen, dass das ohne komplikationen schnell von der bühne geht!

aber in sachen verkehrsrecht und deutscher justiz hört man ja die tollsten geschichten.
das reicht dann von bestechlichen richterinnen bis hin zu türken, die zeugen mit vor gericht bringen, die gar nicht beim unfall dabei waren (hat ein bekannter alles schon erlebt...)

wie gesagt: viel glück!
Enjoy the silence...
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Registrierungsdatum: 7. Januar 2007

Beiträge: 10

Bike: Suzuki - alle Modelle :))

Wohnort: Obrigheim

6

Dienstag, 9. Januar 2007, 00:51

Da hat der "alte Sack" keine Chance, wenn die Sachlage so eindeutig ist! Wie alt ist er denn? Kann sein, dass er seinen Führerschein gleich abgeben darf, je nachdem wie alt er ist. :daumen:
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Registrierungsdatum: 11. Dezember 2005

Beiträge: 268

Bike: YAMAHA FZ 6 Fazer ABS ´06

Wohnort: 68519 Viernheim

7

Dienstag, 9. Januar 2007, 00:51

Zitat

Original von Masterking
achso, den leihwagen darf ich 14 tage lang fahren...


Im Prinzip ja. Nur müssen dafür Bedingungen erfüllt werden. Du solltest zumindest jeden Tag mind. 30 km mit dem Wagen fahren, ansonsten wird die Versicherung den Leihwagen nicht für nötig erachten und du darfst den dann selbst zahlen.

Was den Anwalt angeht: Wenn Du keine Schuld hast, wird die Gegenseite den Anwalt voll zahlen müssen. Solltest du Teilschuld bekommen, musst du den Anwalt im entsprechenden Verhältnis selbst zahlen, sofern du keinen Rechtschutz hast.

Auch sollstest du sicherstellen, dass der materielle Schaden an deinem Auto die Grenze eines Bagatellschadens in Höhe von 750,- € überschreitet. Ansonsten stellt sich die Versicherung bei der Kostenübernahme für das Gutachten quer. Tipp: Mach von deinem Recht Gebrauch, selbst einen Gutachter zu bestellen. Wenn dir die Gegenseite einen schickt, muss sie ihn zwar in jedem Fall bezahlen, aber das Gutachten fällt bestimmt zu Deinem finanziellen Nachteil aus.

Schnell Geld wirst Du leider nicht sehen, zumal Dein Unfallgegner sich quer stellt. Da müssen erst mal die Ermittlungsakten durchforstet werden, dass kann schon mal ein paar Wochen dauern. Und wenn Dein Gegner auch nen Anwalt nimmt, wirds richtig langwierig, evtl. kommen dann noch Gutachten und Prozesse, je nachdem, wie der Richter da mitspielt.

Lass Dich am besten von Deinem Anwalt beraten, was zu tun oder zu lassen ist. Der kriegt schließlich sein Geld dafür. Und natürlich brauchst du trotz Anwalt viel Glück,-)
Das Blutplättchen ist ein Eiweißscheibchen, die Legehenne ist ein Eischeißweibchen
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Seraphem

unregistriert

8

Dienstag, 9. Januar 2007, 06:47

Ich denke, die Versicherung deines Unfallgegners hat kaum eine Chance dir eine Teilschuld zu geben, wenn die Polizei die Schuldfrage schon sehr eindeutig geklärt hat...
Ich wurde bei meinem Unfall auch nicht weiter befragt, nachdem klar war, dass er über ne durchgezogene Linie gefahren war - Schuldfrage geklärt...
Könnte aber trotzdem dauern mit dem Geld. Ich hab immer noch nichts, wobei ja auch Feiertage waren --


edit:
Aber gehört das nicht eigentlich in den Auto-Thread? ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Seraphem« (9. Januar 2007, 06:48)

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sleepwalker

Super Moderator

Registrierungsdatum: 22. April 2002

Beiträge: 7 643

9

Dienstag, 9. Januar 2007, 10:13

Kannst auch mal mit deiner Versicherung reden.

Als ich noch nicht im Rechtschutz war, gab's auch mal einen Unfall (mir ist ein Mopedfahrer hinten rein gefahren, ich war übrigens auch auf'm Moped).

Der hat dann geklagt und hat nen Zeugen gebracht (den's eigentlich garnicht gab). Hab mit meiner Versicherung gesprochen und gesagt wir gehen in Revision sollte ich ne Teilschuld bekommen.

Das wollte die Versicherung aber nicht mitmachen und meinte ach und wenn schon, wenn ich ne Teilschuld bekomme übernehmen sie den schaden trotz Teilkasko. So irgendwie war das.

Letztendlich hab ich zu 100% recht bekommen weil der fake-zeuge weiche Knie bekommen hat ;-)
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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003

Beiträge: 2 046

Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic

Wohnort: Unna

10

Dienstag, 9. Januar 2007, 12:47

Hi,
Also die Schuld ist absolut eindeutig, die haben mich auch nicht weiter befragt, in dem unfallprotokoll bin ich auch als 2.ter angeben, das heisst ich bin im recht.
Naja ich hoffe der rallt endlich mal das er schuld war, und ich muss den leihwagen wirklich mindestens 30km fahren pro tag? ach du kacke...naja hab heute nen termin mit dem anwalt, ich hoffe die gegnerische seite macht kein stress, ich mein der unfallgegner weiss genau das er schuld war, er war nur stur und wollte es nicht zugeben, allein schon wegen der evt. konsequenzen....
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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003

Beiträge: 2 046

Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic

Wohnort: Unna

11

Dienstag, 9. Januar 2007, 12:51

hab hier mal ne grobe skizze gemacht...
Also ich war schon längst im Kreisverkehr, und er dachte wohl er schaffts noch vor mir rauszukommen, aber nix da....
»Masterking« hat folgendes Bild angehängt:
  • unfall.jpg
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Registrierungsdatum: 19. Januar 2004

Beiträge: 3 389

Bike: GSX-R 600 SRAD

Wohnort: Kölle

12

Dienstag, 9. Januar 2007, 12:54

joa da gibts an der schuld gar nix zu rütteln. da wird sich die gegnerische versicherung auch normalerweise nicht querstellen und schnell bezahlen.
Streite dich nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und schlägt dich dank seiner Erfahrung.
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Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003

Beiträge: 2 046

Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic

Wohnort: Unna

13

Dienstag, 9. Januar 2007, 13:02

Ich hoffe es...brauch so schnell wie möglich ein neues auto....
Der Typ hat eigentlich immer nur gesagt: "Ich war doch schon längst drin", ja klar, meine vordere rechte seite is total im arsch, und bei ihm die ganze front, wie kann er da schon drin gewesen sein....
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Registrierungsdatum: 29. März 2004

Beiträge: 435

Bike: BMW F650 CS

Wohnort: Mittelhessen

14

Dienstag, 9. Januar 2007, 13:36

Was der Typ denkt und sagt ist völlig belanglos.
Ob und wie der Schaden reguliert wird, entscheidet einzig und allein die Haftpflicht von dem Typ (steht im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen =>Regulierungsvollmacht liegt beim Versicherer) und die wird in einem so eindeutigen Fall zahlen, von daher brauchste eigentlich auch keinen Anwalt.
Setzt dich mit denen in Verbindung und melde den Unfall.
Bekommst dann ein Formular, wo du den Schadenshergang schilderst (Skizze und Fotos beilegen).
Dann beauftragst du einen Gutachter zur Ermittlung der Rep-kosten bzw. des (Rest-)Werts deines Autos. (Gutachten an dich schicken lassen nicht an geg. Haftpflicht!)
Dann verkaufst du die Karre an nen Schrotthändler oder an sonstwen (vorher abmelden).
Verkaufspreis ist der im Gutachten genannte Restwert deiner Karre.
Je nach Zustand der Karre wird manchmal mehr bezahlt als im Gutachten steht, der Mehrpreis darf aber nicht im Kaufvertrag auftauchen, sonst ziehts die Versicherung von der Entschädigungssumme ab. ;)
So wenn deine Karre weg ist kaufst du dir ne neue, notfalls mit Kredit.
Dann (und erst dann!) reichst du der gegnerischen Haftpflicht eine Aufstellung über alle durch den Unfall entstanden Kosten ein:
- Fahrzeugschaden (Wiederbeschaffungswert - Restwert laut Gutachten)
- Finanzierungskosten für Kredit zum Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs falls angefallen
- Gutachtenkosten
- Kosten für An- und Abmeldung sowie Kennzeichen
- Unkostenpauschale für Tel., Briefmarken, etc. (25 Euro)
- Kosten für Resttreibstoff im Unfallwagen (letzte Tankquittung beilegen)
- Kosten für Leihwagen (sofern der ADAC nicht direkt mit der Haftpflicht abrechnet) btw. wieso holst du nen Leihwagen, wenn du eh kaum fährst? Damit haste den Nutzungsausfall verschenkt.
Und keine Teilzahlungen der Versicherung akzeptieren, nur den kompletten Betrag, der dir zusteht. Kein Anwalt klagt 31,fuzich strittige Schadenssumme vor Gericht ein.
So das wars erstmal. Wenn noch Fragen sind, immer her damit.
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ducss900nuda

unregistriert

15

Dienstag, 9. Januar 2007, 17:48

Zitat

Im Prinzip ja. Nur müssen dafür Bedingungen erfüllt werden. Du solltest zumindest jeden Tag mind. 30 km mit dem Wagen fahren, ansonsten wird die Versicherung den Leihwagen nicht für nötig erachten und du darfst den dann selbst zahlen.


quatsch =)
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