Donnerstag, 1. Mai 2025, 02:35 UTC+2
Du bist nicht angemeldet.
Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003
Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic
Wohnort: Unna
solblo
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »solblo« (9. Januar 2007, 18:02)
solblo
unregistriert
Registrierungsdatum: 11. Dezember 2005
Bike: YAMAHA FZ 6 Fazer ABS ´06
Wohnort: 68519 Viernheim
Zitat
Original von ducss900nuda
Zitat
Im Prinzip ja. Nur müssen dafür Bedingungen erfüllt werden. Du solltest zumindest jeden Tag mind. 30 km mit dem Wagen fahren, ansonsten wird die Versicherung den Leihwagen nicht für nötig erachten und du darfst den dann selbst zahlen.
quatsch![]()
Registrierungsdatum: 10. Oktober 2003
Bike: Kawasaki MX 200 Auto: Honda Civic
Wohnort: Unna
Ja, genau das hatte ich doch schon in meinem letzten post geschrieben. Und weil man Unfallwagen oft teurer verkaufen kann, als der Restwert laut Gutachten, musst du die Kiste "offiziell" zum Restwert verkaufen und den Mehrpreis so kassieren, weil ansonsten die Versicherung weniger zahlt. Deswegen geht das Gutachten auch erst nach Verkauf des Wagens an die Versicherung, weil die ansonsten ein höheres Kaufangebot für den Wagen abgeben, als im Gutachten steht. Den höheren Erlös ziehen die dann aber von der Entschädigungssumme ab, so dass du dadurch kein plus machst. Mehr Kohle rausholen geht nur, wenn du so vorgehst, wie von mir geschrieben.
Zitat
Also hatte der ADAC Typ recht?